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Makroökonomische Effekte des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
#analyse #spw
Heft 2/26

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Dr. Arne Heise ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg.
VON Arne Heise
Zusammenfassung
Das Sondervermögen bleibt das richtige Signal, um Transformation und Modernisierung voranzubringen. Entscheidend für die richtigen Effekte ist der richtige Einsatz der Mittel. Auf der Tagesordnung bleibt ein vollständiger fiskalischer Paradigmenwechsel hin zum dauerhaft aktiv investierenden Staat.
Die deutsche Volkswirtschaft steht seit mehreren Jahren vor einer doppelten strukturellen Herausforderung: einem erheblichen öffentlichen Investitionsrückstand und der Notwendigkeit einer beschleunigten Transformation hin zu Klimaneutralität. Studien weisen darauf hin, dass insbesondere öffentliche Infrastrukturinvestitionen seit den 2000er-Jahren systematisch unter dem Niveau lagen, das für den Kapitalerhalt erforderlich gewesen wäre – und damit liegt die Bundesrepublik unter dem EU-Durchschnitt. Ein wesentlicher Erklärungsfaktor für diese öffentliche Investitionsschwäche sind dabei vor allem die massiven Investitionsdefizite auf kommunaler Ebene (s. Abb. 1). Gleichzeitig erfordert die Dekarbonisierung hohe Vorleistungen in Energie-, Verkehrs- und Gebäudesysteme, die ebenfalls überwiegend in öffentlicher Verantwortung liegen. Verschiedene Schätzungen kommen zwar zu unterschiedlichen Bedarfen – konsensual ist aber eine Größenordnung von 300 – 700 Mrd. € verteilt über die nächsten zehn Jahre.
Abbildung 1: Entwicklung der staatlichen Nettoinvestitionen nach staatlichen Bereichen, in Mrd. €
Entnommen: T. Petersen, A. Meisiek, M. Wortmann; Öffentliche Investitionen in Deutschland – Status quo und Ausblick, Bertelsmann Stiftung Focus Paper Nr. 31, Gütersloh 2025, S. 17
Vor diesem Hintergrund beschloss die Bundesregierung, neben dem bereits bestehenden Verteidigungsfonds ein weiteres Sondervermögen mit Fokus auf Infrastruktur und Klimaschutz zu schaffen. Ziel ist es, Investitionen zu bündeln, Planungsunsicherheiten zu reduzieren und konjunkturelle Impulse mit langfristiger Wachstums- und Strukturpolitik zu verbinden.
Die Schuldenbremse und das Sondervermögen
Die 2009 im Grundgesetz eingeführte Schuldenbremse begrenzt die strukturelle Neuverschuldung des Bundes grundsätzlich auf 0,35 % des BIP, die EU-Fiskalregeln erlauben auch nur ein Strukturdefizit von 0,5% des BIP. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird deshalb politisch häufig im Kontext der fiskalischen Debatte über eine Reform der Schuldenbremse diskutiert. Da eine ökonomisch funktionale Neureglung nicht umsetzbar war1, ermöglicht das ins Grundgesetz aufgenommene Sondervermögen immerhin den kreditfinanzierten Abbau des bestehenden Nachholbedarfs.
Mit der 2025 verabschiedeten Verfassungsänderung und dem ‘Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität’ (SVIKG) werden Kreditermächtigungen über 500 Mrd. € über einen Zeitraum von zehn Jahren ermöglicht, die nicht auf die Neuverschuldungsberechnung der verfassungsmäßigen Schuldenbremse angerechnet werden. Von diesen Finanzmitteln werden 100 Mrd. € dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt, 100 Mrd. € den Bundesländern – und damit indirekt den Gemeinden – zur Verfügung gestellt und 300 Mrd. € verbleiben dem Bund für zusätzliche Investitionen insbesondere in den Bereichen der Verkehrs-, Energie- und Bildungsinfrastruktur und Digitalisierung.
Von besonderer Bedeutung ist, dass das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen verwendet werden muss und nicht etwa lediglich die im Kernhaushalt ohnehin vorgesehenen Investitionen finanziert. Um dies sicherzustellen, ist ‚Zusätzlichkeit‘ im Gesetz definiert, „wenn die im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt insgesamt veranschlagten Ausgaben für Investitionen im Sinne von § 13 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung 10 Prozent der veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen” (SVIKG §4, Abs. 3). Nach dieser Definition sind nun nicht, im Sinne eines Schwellenwertes und ökonomisch sinnvoll, alle Investitionen als zusätzlich einzuschätzen, die die 10-Prozentgrenze übersteigen, sondern die Zusätzlichkeit gilt als gewahrt, wenn nur die 10-Prozentmarke erreicht ist. Bedenkt man, dass in den vergangenen Jahren – also ohne Sondervermögen – die geplanten öffentlichen Investitionen regelmäßig über 10 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes ausgemacht haben (2024 etwa 10,4%), dürfte die Versuchung der Bundeshaushälter groß sein, die Mittel des Sondervermögens entgegen der eigentlichen Bestimmung für die Finanzierung des Kernhaushalts einzusetzen. Für das Jahr 2025 etwa sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens 29 Mrd. € (inkl. Klima- und Transformationsfonds) eingeplant, gleichzeitig aber etwa 20 Mrd. € öffentlicher Investitionen im letztlich verabschiedeten Bundeshaushalt gegenüber ersten Entwürfen eingespart worden. Als ‚zusätzlich‘ verbleiben dann nur 9 Mrd. €. Da in 2025 aber letztlich nur etwa 23 Mrd. € der vorgesehenen 29 Mrd. € tatsächlich abfließen konnten, hatte das Sondervermögens bislang fast keinen Netto-Effekt oder, wie liberale Think Tanks2 leider nicht ganz unberechtigt3 monieren, es wurde überwiegend zweckentfremdet eingesetzt!
Makroökonomische Wirkungen
Neben den direkten Effekten, die sich aus der Bereitstellung der aus dem Sondervermögen finanzierten öffentlichen Güter – also funktionsfähige Straßen, Bahntrassen oder Schulen etwa – ergeben, zeigen öffentliche Investitionsausgaben auch breitere makroökonomische Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Inflation. Diese Wirkungen hängen entscheidend davon ab, wie die Ausgabenstruktur im Einzelnen aussieht (Verkehrsinfrastukturausgaben z.B. haben gewöhnlich höhere Einkommens- und Beschäftigungseffekte als Militärausgaben4), wie stark das Produktionspotential ausgelastet ist, wie viel der Ausgaben tatsächlich zusätzlich sind, etc. Modellrechnungen mit verschiedenen Modellen (Allgemeine Gleichgewichts-, Input-Output- oder Nachhaltigkeitsmodelle) zeigen ganz überwiegend positive BIP-Effekte, deren Höhe von Annahmen über die Multiplikatoren abhängt. Über die Modellfamilien hinweg ergibt sich aber ein konsistentes Bild:
Positive Wachstumseffekte sind robust, variieren aber in der Größenordnung.
Kurzfristige Effekte (+0,3 bis +0,8 Prozentpunkte BIP pro Jahr während der Investitionsphase) hängen stark von Kapazitätsauslastung und Geldpolitik ab.
Langfristige Effekte (dauerhaft höheres Produktionspotenzial durch Kapitalstockeffekte) entstehen primär über Produktivität und Energiepreise.
Für die wirtschaftspolitische Bewertung bedeutet dies, dass das erwartete Wachstumspotenzial des Sondervermögens weniger von der Finanzierung als von der Qualität der Investitionen und der Umsetzungsgeschwindigkeit abhängt.
Simulationen ergeben Beschäftigungsgewinne von mehreren hunderttausend Stellen über die Investitionsperiode, wobei ein Teil temporär im Bau- und Industriesektor entsteht. Langfristig verschiebt sich die Beschäftigungsstruktur in Richtung energie- und technologieintensiver Branchen.
Die Inflationseffekte werden kontrovers beurteilt:
- Nachfrageorientierte Modelle sehen kurzfristig leichte Preisanstiege (+0,2 – +0,3 pp)5.
- Angebotsorientierte Perspektiven argumentieren, dass Produktivitätsgewinne mittelfristig sogar dämpfend wirken können.6
Gesamtbewertung
In der Gesamtschau sprechen die meisten empirischen Analysen dafür, dass das Sondervermögen sinnvoll quantifiziert ist und positive Wachstumseffekte entfalten kann, sofern die Mittel effizient eingesetzt werden und Planungssicherheit gegeben ist, damit Produktionskapazitäten aufgebaut werden können und Preiseffekte gering bleiben. Der langfristige Nutzen hängt entscheidend davon ab, ob die so angestoßenen öffentlichen Investitionen tatsächlich produktivitätssteigernd wirken und private Investitionen mobilisieren. Allerdings bleibt auf den Zwiespalt hinzuweisen, dass, selbst wenn öffentliche Investitionen für eine Dekarbonisierung der Wirtschaft unverzichtbar sind, sich ein gewisser Zielkonflikt zwischen Wachstumsförderung und Klimafreundlichkeit nicht wegdiskutieren lässt7.
Gesellschaftspolitisch steht das Sondervermögen zwar nicht für einen vollständigen fiskalischen Paradigmenwechsel, aber doch immerhin für eine Kursänderung weg von primär fiskalischer Konsolidierung hin zu einem aktiv investierenden Staat, der ökologische Transformation, wirtschaftliche Modernisierung und soziale Stabilität miteinander zu verbinden versucht. Besser wäre es allerdings gewesen, die Schuldenbremse ökonomisch-funktional zu reformieren und so dauerhaft eine investitionsorientierte Finanzpolitik zu ermöglichen. Aufgrund der großen Bedeutung und des besonders hohen Nachholbedarfs hätte der Anteil des Sondervermögens, der den Ländern und, vor allem, den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, deutlich höher ausfallen müssen. Und die mangelhafte Konzeptionalisierung der Zusätzlichkeit der Investitionen des Sondervermögens lassen befürchten, dass die erhofften Netto-Effekte deutlich niedriger als simuliert ausfallen werden.
Die langfristige Akzeptanz einer Maßnahme wie die Schaffung eines extra-budgetären Sondervermögens dürfte wesentlich davon abhängen, ob die Investitionen sichtbare Verbesserungen bei Lebensqualität, regionaler Entwicklung und Klimaschutz erzeugen.
Literatur
1Vgl. dazu A. Heise; Fiskalpolitische Regeln in postkeynesianischer Perspektive, in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Vol. 26(2), 2025, S. 211-219
2E. Höslinger und M. Lay; Monitoring der Investitionen des Bundes. Werden zusätzliche Schulden auch für zusätzliche Investitionen verwendet? Ifo Schnelldienst digital, 7. Jg, Nr. 4, 2026
3Jens Südekum, Chef-Berater von Finanzminister Lars Klingenbeil, verweist zwar darauf, dass das Sondervermögen dem Bund erst ab Oktober 2025 und den Ländern gar erst ab 2026 zur Verfügung stand – doch wiederlegt dies natürlich nicht die Zweckentfremdung; J. Südekum; Der Skandal vom verschobenen Sondervermögen ist gar keiner, in: Handelsblatt v. 17.03.2026
4T. Krebs und P. Kaczmarzcyk; Wirtschaliche Auswirkungen von Militärausgaben in Deutschland, Universität Mannheim, Juni 2025 (https://www.vwl.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/vwl/Krebs/Studie_militaer_final-1.pdf)
5Vgl. z.B. A. Burstedde, T. Puls und J. Tiedemann; Risiken für die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, IW Report 42, Köln 2025
6Vgl. z.B. G. Dany-Knedlik, A. Kriwoluzky und M. Rieth; Sondervermögen für Infrastruktur: 500-Milliarden-Euro-Investitionspaket würde deutsche Wirtschaft aus der Krise holen, DIW Aktuell Nr. 111, Berlin 2025
7Vgl. Hierzu muss auf den grundlegenden Unterschied zwischen absoluter und relativer Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch hingewiesen werden. Wir erleben in den meisten hochentwickelten Ökonomien eine relative Entkopplung, d.h. einen Rückgang des Umweltverbrauchs pro Prozentpunkt BIP-Wachstum, eine absolute Entkopplung aber ist zumindest bei extensivem (also nicht lediglich durch Produktivitätsentwicklung getriebenem) Wachstum unmöglich; vgl. A. Heise; Green Growth oder Postwachstum – einige Anmerkungen zum Beitrag von Fabian Lindner, in: Wirtschaftsdienst, 104. Jahrgang, 2024, Heft 2, S. 123-127.

