Staatsräson kennt keine Ausnahme vom Völkerrecht

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19.06.2026

Foto: © privat

Nasim Ebert-Nabavi ist Rechtsanwältin und politisch aktiv. Aus einer feministischen und postmigrantischen Verortung heraus beschäftigt sie sich mit dem Zusammenspiel von Recht und Politik sowie mit Fragen von Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Würde – und damit, wie Recht gesellschaftliche Wirklichkeit prägt und Veränderung ermöglicht.

VON Nasim Ebert-Nabavi

Der vielleicht gefährlichste Moment für einen Rechtsstaat ist nicht der offene Bruch des Rechts.

Es ist der Moment, in dem dieselbe Regel für den einen uneingeschränkt gilt und für den anderen plötzlich erklärungsbedürftig wird.

Genau an diesem Punkt steht die deutsche Außenpolitik.

Denn die Niederlage Deutschlands bei der Wahl zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist keine gewöhnliche Wahlniederlage. Sie ist Ausdruck eines Glaubwürdigkeitsproblems, das tiefer reicht als jede diplomatische Kampagne: des wachsenden Eindrucks, dass Deutschland das Völkerrecht zwar verbal leidenschaftlich verteidigt, aber nicht immer mit derselben Konsequenz anwendet.

Natürlich entscheiden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nicht allein nach moralischen Kriterien. Diplomatische Interessen, regionale Bündnisse und strategische Überlegungen spielen bei jeder Wahl eine Rolle. Und auch, wer die deutsche Niederlage ausschließlich auf die Nahostpolitik zurückführt, greift nicht nur zu kurz, sondern setzt sich auch des Vorwurfs einer fatalen Einseitigkeit aus.

Ebenso kurz greift allerdings die Annahme, das Ergebnis habe nichts mit Deutschlands außenpolitischer Glaubwürdigkeit zu tun.

Denn die Frage, die sich viele Staaten oder Staatengemeinschaften inzwischen stellen, lautet nicht mehr, ob Deutschland das Völkerrecht verteidigt.

Die Frage lautet, ob Deutschland bereit ist, dieselben völkerrechtlichen Maßstäbe auf alle Konflikte anzuwenden. Und hier gibt es Zweifel, bei denen man nicht allzu weit zurückblicken muss: Da ist die langjährige Stille beim Drama des Bürgerkrieges in Äthiopien, die bis heute anhaltende Inaktivität zum Gemetzel in Süd-Sudan, an dem arabische Verbündete Deutschlands massiv beteiligt sind, da ist das vorgebliche juristische Rätselraten und damit Schweigen, ob die Entführung des Staatschefs von Venezuela völkerrechtswidrig sei, da sind die Äußerungen zur „Drecksarbeit“ bei den Angriffen auf den Iran vor knapp einem Jahr, da ist das freundliche Schweigen zur Zerstörung der CHP und den Resten der Demokratie beim NATO-Partner Türkei, da ist die Stille gegenüber einem US-Präsidenten, der das souveräne Staat Kuba stranguliert und täglich mit Übernahme droht – kurzum: Hier fällt reihenweise ein Missverhältnis auf zwischen Rhetorik und tatsächlichem Handeln.

Dies zeigt sich auch im Gaza-Krieg, der militärischen Reaktion Israels nach dem Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023.

Während Deutschland gegenüber Russland zu Recht auf die uneingeschränkte Geltung des Völkerrechts pocht, wirkt die Sprache der Bundesregierung gegenüber Israel auffallend vorsichtig. Dabei stehen längst schwerwiegende völkerrechtliche Fragen im Raum. Der Internationale Gerichtshof befasst sich mit Vorwürfen möglicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention. Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Die Vereinten Nationen, internationale Hilfsorganisationen und Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Monaten das Leid der Zivilbevölkerung, die Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur und eine humanitäre Katastrophe historischen Ausmaßes.

Niemand ist verpflichtet, gerichtliche Entscheidungen vorwegzunehmen. Aber ein Staat, der sich selbst als Anwalt des Völkerrechts versteht, muss sich die Frage gefallen lassen, weshalb seine rechtliche Klarheit dort endet, wo die deutsche Staatsräson beginnt.

Die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel ist historisch begründet und moralisch nachvollziehbar. Aus den Verbrechen des Nationalsozialismus erwächst eine Verpflichtung, die weit über diplomatische Gepflogenheiten hinausgeht. Doch gerade ein Rechtsstaat muss zwischen historischer Verantwortung und rechtlicher Bewertung unterscheiden können.

Staatsräson kann politische Solidarität erklären. Sie kann historische Sensibilität begründen. Sie kann jedoch keine Ausnahme vom Völkerrecht schaffen.

Denn die Stärke des Rechts liegt gerade darin, dass es unabhängig von politischen Interessen gilt. Sobald Regeln unterschiedlich angewandt werden, verlieren sie ihre Autorität. Aus universellen Normen werden politische Instrumente. Aus Recht wird Macht.

Genau dieser Eindruck hat sich in den vergangenen Jahren in weiten Teilen der Welt verfestigt.

Viele Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas beobachten seit langem mit Skepsis, dass westliche Demokratien universelle Werte beschwören, deren Anwendung jedoch häufig von geopolitischen Interessen abhängig erscheint. Sie sehen Sanktionen gegen manche Staaten und Nachsicht gegenüber anderen. Sie hören leidenschaftliche Appelle an das Völkerrecht in einem Konflikt und bemerkenswerte Zurückhaltung in einem anderen. Dies wurde zuletzt sehr deutlich, als nach dem Kriegsbeginn Russlands gegen die Ukraine weitgehend unbeachtet blieb, wie schwierig es war, eine mehrheitliche Beurteilung in der UN zusammenzubringen. Viele Staaten verweigerten sich – u.a. wegen der aus ihrer Sicht Doppelstandards.

Ob diese Wahrnehmung im Einzelfall immer gerechtfertigt ist, ist dabei fast zweitrangig. Entscheidend ist, dass sie existiert. Und sie hat politische Konsequenzen.

Die Abstimmung über den Sicherheitsrat war eine dieser Konsequenzen.

Deutschland verlor die Wahl nicht, weil es zu wenig wirtschaftliche Stärke besitzt. Deutschland verlor die Wahl nicht, weil es in den Vereinten Nationen keine Rolle spielt. Deutschland verlor die Wahl nicht, weil seine Diplomat:innen schlechter gearbeitet hätten als andere. Deutschland verlor Vertrauen.

Und Vertrauen ist die wichtigste Währung jeder Außenpolitik.

Wer internationale Regeln verteidigen will, muss zunächst glaubwürdig vermitteln können, dass diese Regeln tatsächlich für alle gelten. Für Gegner und Verbündete. Für große Staaten und kleine Staaten.

Gerade darin liegt die eigentliche Botschaft dieser Abstimmung.

Sie richtet sich nicht allein an die Bundesregierung. Sie richtet sich an den gesamten Westen.

Die Zeit, in der man sich selbst zum moralischen Maßstab der Welt erklären konnte, ist vorbei. Staaten des Globalen Südens treten heute selbstbewusster auf. Sie fordern gleiche Maßstäbe. Sie verlangen Kohärenz. Und sie sind zunehmend bereit, ihre Unzufriedenheit politisch sichtbar zu machen.

Die Niederlage Deutschlands im Sicherheitsrat ist deshalb mehr als eine diplomatische Episode.

Sie ist ein Warnsignal.

Ein Warnsignal dafür, dass Glaubwürdigkeit nicht durch Reden entsteht. Nicht durch Bekenntnisse. Nicht durch wohlklingende Erklärungen über Menschenrechte und eine regelbasierte Weltordnung.

Glaubwürdigkeit entsteht dort, wo Prinzipien auch dann gelten, wenn ihre Anwendung unbequem wird.

Dort, wo das Recht nicht zwischen Freund und Feind unterscheidet.

Dort, wo Menschenrechte nicht nach Herkunft, Religion oder geopolitischer Bedeutung gewichtet werden.

Und dort, wo ein Staat bereit ist, sich an den Maßstäben messen zu lassen, die er selbst anderen auferlegt.

Deutschland hat keinen Anspruch auf Vertrauen. Kein Staat hat das.

Vertrauen muss verdient werden. Immer wieder neu.

Und vielleicht besteht die eigentliche Lehre dieser Niederlage darin, dass die Welt Deutschland nicht mehr danach beurteilt, was es über das Völkerrecht sagt, sondern danach, wie konsequent es bereit ist, danach zu handeln.

2026-06-19T12:46:48+02:00
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