Rentenpaket, Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit – die Quadratur des Kreises?
#analyse #spw
Heft 1/26

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Dr. Arne Heise ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg.
VON Arne Heise
Einleitung
Der frühere CDU-Sozialminister Norbert Blüm wurde berühmt für seinen Satz: „Die Rente ist sicher.“ Dahinter steckt die Idee, dass Rentenpolitik langfristige Verlässlichkeit schaffen muss – sowohl für die Menschen, die heute die Renten finanzieren, als auch für diejenigen, die früher Beiträge gezahlt haben und jetzt im Alter eine verlässliche Versorgung erwarten.
Damit sind zentrale Begriffe der Rentenpolitik benannt: Sicherheit, Gerechtigkeit zwischen den Generationen, Nachhaltigkeit und Stabilität. Diese Anforderungen wurden immer wieder unterschiedlich ausgelegt, und weil sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen laufend ändern, musste das Rentensystem regelmäßig angepasst werden.
Abbildung 1: Gesetzliche Rentenversicherung – Verhältnis der Beitragszahler pro Altersrentner in Deutschland von 1965 bis 2022

Quelle: deutsche rentenversicherung, statistik-rente.de.
Deutschland altert. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern ist seit den 1960er Jahren stark gesunken – von etwa 5,5 zu 1 im Jahr 1965 auf rund 2 zu 1 Anfang der 2000er Jahre (vgl. Abb. 1). Zur langfristigen Stabilisierung der Finanzierung wurde 2004 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel eingeführt. Zusammen mit dem bereits seit 2001 wirkenden ‚Riesterfaktor‘1 koppelt er die Rentenentwicklung stärker an die demografische Entwicklung und an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehenden. Beide Faktoren bewirken, dass die Renten nicht mehr vollständig den Lohnsteigerungen folgen, sondern gedämpft werden. In der Folge sank das Sicherungsniveau vor Steuern von rund 53 % im Jahr 2001 auf etwa 47 % im Jahr 2015. Damit hat sich die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise von einem primär leistungsorientierten System hin zu einem stärker beitragssatzorientierten System entwickelt.
Um diese Entwicklung zu begrenzen, beschloss die Politik 2018 das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz. Es legte zwei sogenannte Haltelinien fest:
– Der Beitragssatz sollte nicht über 20 % steigen.
– Das Rentenniveau sollte nicht unter 48 % fallen.
Damit wurde ein Kompromiss zwischen Beitragsstabilität und Leistungsniveau geschaffen. Fehlende Mittel wurden durch höhere Bundeszuschüsse ausgeglichen.
Belasten Renten die jüngere Generation?
Das gerade verabschiedete Rentenpaket setzt im Kern die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags2 um. Es stabilisiert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 %. Gleichzeitig sollen Elemente wie die Mütterrente, eine Aktivrente und eine Frühstart-Rente erweitert bzw. eingeführt werden.
Doch in der Union regte sich Widerstand. Eine Gruppe jüngerer CDU/CSU-Abgeordneter kritisiert, das Paket sei „ungerecht gegenüber der jungen Generation“. Unterstützt werden sie von ordnungspolitisch orientierten Ökonomen, die argumentieren, „(d)ie demografisch bedingten strukturellen Probleme des Rentensystems würden weiter verschärft und es käme zu einer zusätzlichen Lastenverschiebung zwischen den Generationen – zulasten der Jüngeren, die schon heute unter steigendem finanziellem Druck stehen. Das Rentenpaket sollte deshalb in Gänze zurückgezogen werden“3.
Bevor wir uns anschauen wollen, worin die wesentliche Differenz zwischen dem nun verabschiedeten und dem von den CDU/CSU-Rebellen so engstirnig vertretenen Vorschlag besteht, dass sie ein Scheitern dieses wichtigen Reformprojektes und damit vielleicht sogar der gesamten Regierungskoalition offenbar in Kauf genommen hätten, muss mit einem Mythos aufgeräumt werden: Die ‚Lasten‘, die dadurch entstehen, dass eine ‚alte‘ – nicht mehr in Erwerbsarbeit stehende – Generation von einer ‚jungen‘ – erwerbsfähigen – Generation ‚alimentiert‘ werden muss, können nicht vermieden werden. Die Finanzierung der Renteneinkommen – egal ob als abgaben- oder steuerfinanzierte Renten oder als Erträge aus zur Alterssicherung akkumulierten Vermögen (Kapitaldeckung) – geschieht immer aus dem laufenden, von der ‚jungen Generation‘ erwirtschafteten Einkommen. Die Vorstellung, Rentner könnten auf zu ‚aktiven‘ Zeiten angehäufte Ersparnisse bzw. Rücklagen zurückgreifen, die deshalb folglich der ‚jungen Generation‘ nicht ‚entzogen‘ werden müsste, ist schlicht falsch. Würde man Renteneinkommen, die aus vergangenen, nicht aktuellen Leistungen resultieren, als ‚Belastungen‘ definieren, die ‚gerecht‘ zu verteilen seien, so müsste dies gleichermaßen für Rentiereinkommen – also Kapital- und Vermögenseinkommen – gelten. Gerade die konservativen Kritiker des Reformpaktes würden es aber wohl als absurd empfinden, Kapital- und Vermögenseinkommen als ‚Belastung‘ zu definieren und dessen Höhe an Gerechtigkeitsvorstellungen knüpfen zu wollen.
Es kann folglich nur um die Legitimation und angemessene Anspruchshöhe des Renteneinkommens gehen – die Generationen gegeneinander ausspielende Vorstellung von ‚Belastungen‘ muss hingegen vermieden werden. Als Legitimationsquelle kann die individuelle Kapitaldeckung ebenso gelten wie der solidarische Generationenvertrag. Im Falle der individuellen Kapitaldeckung ist dann die ‚Angemessenheit‘ der Anspruchshöhe durch die individuelle, einkommensgenerierende Verwendung begründet: je höher die Ertragsrate des angelegten Kapitals (die allerdings eben auch die ‚junge Generation‘ realisieren muss!), desto höher die Rente. Ebenfalls individualisiert wird dabei das Risiko bis hin zum vollständigen Kapital- und entsprechend Rentenverlust. In einem solchen Falle müsste die Gemeinschaft mit ihrer Grundsicherung eintreten, was das Problem des ‚moralischen Risikos‘ (moral hazard) auslöst.
Um die Risikoverteilung ausgewogener zu gestalten, kann die Rentenzahlung auch direkt aus dem gesamtgesellschaftlich erwirtschafteten Einkommen mittels Besteuerung und Abgabenzahlung abgeleitet werden. Die individuelle Differenzierung der Rentenhöhe in einem solchen Generationenumlagesystem richtet sich dann nicht nach Anlagegeschick (und ggf. purem Glück oder Pech), sondern nach Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, die mittels Einkommenshöhe gemessen wird. Da von der Anspruchsberechtigung bis zum Renteneintritt gewöhnlich mehrere Dekaden vergehen, ist auch die oben erwähnte langfristige Zuverlässigkeit des Rentensystems unabdingbar: Mann/Frau ist als Teil der ‚jungen Generation‘ nur bereit, die ‚angemessene Anspruchshöhe‘ der ‚alten Generation‘ zu akzeptieren, wenn dies auch ihm/ihr garantiert wird, wenn er/sie Teil der ‚alten Generation‘ wird. Und die Angemessenheit des Rentenniveaus muss sich daran orientieren, was die ‚alte Generation‘ als ‚junge Generation‘ ermöglicht hat und nun eben auch erwarten darf – zweifellos unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der ‚jungen Generation‘.
Kurzum: Die Frage ist also nicht, ob die junge Generation die ältere unterstützt – das ist immer so –, sondern wie dieses System fair und verlässlich gestaltet wird.
worum geht es im rentenstreit?
Früher, in den 1950er und 1960er Jahren, galt eine Standardrente von rund 57 % des Durchschnittseinkommens als angemessen. Dieser Wert sank mit zunehmender Alterung der Gesellschaft zunächst auf etwa 53 % (2000) und, nach Einführung von Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor, auf unter 47 % (2015)4. Eine Stabilisierung auf dem Rentenniveau von 48 % konnten dann erst ab 2018 mit den Haltelinien, die bis 2025 im Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz verankert sind, erreicht werden. Schon damals wurde, wie auch jetzt wieder vorgesehen, eine Rentenkommission eingesetzt, die über das Jahr 2025 hinaus diese Haltelinien auf 44-49 % für das Rentenniveau und 20-22 % für die Beitragssätze quantifizierte.
Das vorliegende Rentenpaket setzt nun diese Empfehlungen der damaligen Rentenkommission bis 2031 um und sieht offenbar keinen Grund, das Rentenniveau im Rahmen des angegebenen Korridors sogar zu erhöhen oder abzusenken. Diesen Teil tragen die Jung-Rebellen der CDU/CSU offenbar noch mit. Die Diskussion geht darum, was nach 2031 geschehen soll. Eigentlich wäre nach Maßgabe der Rentenkommission zu erwarten, dass man sich dann auf eine neue Quantifizierung der Leitlinien festgelegt hätte, um eine längerfristige Absicherung sowohl der Rentner als auch der Beitragszahler zu ermöglichen. Tatsächlich sieht das Rentenpaket aber keine Leitlinien für die Zeit nach 2031 vor, sondern ermöglicht eine Rückkehr ins beitragsorientierte System ohne Haltelinien – danach würde das Rentenniveau kontinuierlich auf 46,7 % im Jahr 2035 und 46,0 % im Jahr 2040 (vgl. Tab. 1) sinken. Gleichzeitig würde der Beitragssatz auf 21,2 % im Jahr 2035 und 21,4 % im Jahr 2040 steigen. Doch diese Entwicklungen reichen den Jung-Rebellen nicht aus: Sie wollen, dass die Renten auf jenes Sicherungsniveau fallen, das erreicht würde, wenn die Haltelinien auch schon zwischen 2026 und 2031 nicht gelten würden – also auf 45,7 % im Jahr 2035 und gar nur noch 45 % im Jahr 2040. Der Beitragssatz bliebe allerdings in diesem Szenario unverändert (vgl. Tab. 1).
Tabelle 1: entwicklung de haltelinien und des bundeszuschusses

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Vollendung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten)
Die Rebellen halten eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung für inakzeptabel, die sich daraus ergibt, dass der Nachhaltigkeitsfaktor seine Wirkung nach dem Willen der Bundesregierung vom im Jahr 2031 erreichten Sicherungsniveau von 48 % aus entfalten soll und nicht vom niedrigeren Niveau von 47 %, dass ohne das Rentenpakt erreicht worden wäre.
Abb. 2 zeigt, wie sich die Einnahmen der Rentenversicherung, der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung und deren Verhältnis – der Zuschuss-Quotient – seit Anfang der 1990er Jahre entwickelt hat. Machte der Bundeszuschuss noch 1991 nur 16 % aus, so stieg er auf 25 % im Jahr 2005. Trotz der Einführung der Haltelinien 2018 ist dieser Wert seither nicht wieder erreicht worden und lag 2023 nur noch bei 22 %. Dies liegt auch darin begründet, dass sich Verhältnis der Beitragszahler zu Rentnern seit den 2000er Jahren nicht weiter verschlechtert hat (vgl. Abb. 1).
Abbildung 2: Entwicklung der Einnahmen der Rentenversicherung, des Bundeszuschusses und des Zuschuss-Quotienten, 1991–2023

Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Rentenversicherung in Zeitreihen, 2024, S. 238
Dauerhafter Kompromiss zwischen beitrags- und leistungsorientiertem System?
Eine Verabschiedung des Rentenpaktes nach den Vorstellungen der Bundesregierung – und hier vor allem der SPD – wird also voraussichtlich den Zuschuss-Quotienten nicht über das Anfang der 2000er Jahre erreichte Niveau erhöhen und kann wohl kaum als Begründung einer strukturellen Schieflage des Rentenversicherungssystems herhalten. Und eine Überforderung der ‚jungen Generation‘ liegt offenbar auch nicht vor, da der Beitragssatz gegenüber der von den Rebellen favorisierten Variante auch nicht steigt. Und selbst der Anteil des Bundeszuschusses am Bundeshalt wird nur geringfügig von 21 % auf etwa 23 % steigen.
Die auf einen Prognosezeitraum von 15 Jahren (2040) abzielenden Sicherungsniveau-, Beitragsniveau- und Bundeszuschusserwartungen beruhen auf recht unsicheren Annahmen über die Entwicklung der Bevölkerung, der Arbeitsmarktpartizipationsquote, der Lebensarbeitszeit und einer Reihe weiterer Faktoren. Daher kann nicht ausgeschlossenen werden, dass die Erwartungen im ungünstigsten Fall stark verfehlt werden und entsprechend die altersversorgungsbedingten Herausforderungen für die gesamte Gesellschaft deutlich steigen werden – hieraus einen Generationenkonflikt zu machen, ist sicher nicht der angemessene Weg.
Abbildung 3: Entwicklung der Abgabenquote und ihrer Bestandteile, 1995–2023

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass sich die steuer- und abgabenseitige Belastung der privaten Einkommen in den letzten drei Jahrzehnten kaum verändert hat (vgl. Abb. 3), obwohl die gesellschaftlichen Herausforderungen, die nur kollektiv gelöst werden können, massiv zugenommen haben (z.B. Alterung, ökologische Transformation, äußerer Frieden und innere Sicherheit, massive ökonomische Krisen), müssen auch zusätzliche Finanzquellen erschlossen werden, die gleichzeitig der zunehmenden ökonomischen Ungleichheit in der Gesellschaft entgegen wirken.
Das Ziel muss bleiben: ein System, das sowohl leistungsfähig als auch fair gegenüber allen Generationen ist. Das nun erst einmal beschlossene Rentenpaket ist dabei ein erster, guter Einstieg.
Literatur
1Der ‚Riesterfaktor‘ ist Teil der Rentenanpassungsformel. Er senkt die jährliche Rentenanpassung, indem er unterstellt, dass Beschäftigte einen wachsenden Teil ihres Einkommens für private Vorsorge aufwenden müssen.
2Koalitionsvertrag; Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 21. Legislaturperiode, o.O. (koav_2025.pdf).
3Offener Brief; Rentenpaket zurückziehen! (Rentenpaket zurückziehen! – Institut der deutschen Wirtschaft (IW)).
4Hierbei handelt es sich um die Werte der Bruttorente, d. h. vor Steuerabzug. Bis in die 1960er Jahre hinein war Renteneinkommen steuerfrei und mithin Brutto = Netto. Seit den 1970er Jahren unterliegt auch das Renteneinkommen der Besteuerung und die Nettorente ist mithin niedriger als die Bruttorente. Die Netto-Standardrente lag beispielsweise im Jahr 2000 nur noch bei 48 % und im Jahr 20
