Heft 263 – 02/2025
Perspektiven der Wirtschaftsdemokratie
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Werner Widuckel ist emeritierter Professor für Personalmanagement und Arbeitsorganisation. Er war von 1985-2005 koordinierender und leitender Referent des VW-Gesamtbetriebsrats und von 2005-2010 Arbeitsdirektor und Personalvorstand der Audi AG.
von Werner Widuckel
1. Einleitung
„Wirtschaftsdemokratie“ ist ein „traditioneller“ Bezugspunkt sozialdemokratischer Vorstellungen und Konzepte zur Veränderung kapitalistischer Gesellschaften. Den Begriff zeichnet eine gewisse Komplexität aus, da einerseits schrittweise die Erreichung einer demokratischen Verfassung von Wirtschaft angestrebt wird und andererseits deren Verwirklichung an die Ablösung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch eine „gemeinheitsrechtliche Entwicklung des Eigentums“ geknüpft wird (Naphtali 1977, S. 164). In dieser im Jahr 1928 prägend wirksamen veröffentlichten Konzeption der Wirtschaftsdemokratie von Fritz Naphtali scheint daher ein evolutionärer Prozess auf, der mit einem Umschlagpunkt einer grundsätzlich veränderten Eigentumsordnung verknüpft wird. Zusätzlich werden sozialstaatliche Institutionen und Sicherungssysteme sowie Bildung, Versorgung und Wohnen mit in den Blick genommen, um über betriebliche Entscheidungsprozesse hinaus die Zweck- und Zielbestimmung von Wirtschaft an gesellschaftliche Wohlfahrtsbedarfe zu binden und damit einer privaten Aneignung zu entziehen. Die Hoffnungen Naphtalis, positive Entwicklungstendenzen des „organisierten Kapitalismus“ aufnehmen und wirtschaftsdemokratisch wenden zu können, erfüllten sich bekanntermaßen leider nicht. Allerdings ist der Grundgedanke einer Wirtschaftsdemokratie zur genannten Bindung von Wirtschaft nicht einfach verschwunden, sondern hat es mit dem Artikel 14 bis in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschafft. Dabei wird hier keine gemeinheitsrechtliche Normierung des Eigentums verfügt, sondern die Verpflichtung der Ausübung von Eigentumsrechten zum „Wohle der Allgemeinheit“. Damit wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen, die einerseits Privateigentum schützt und andererseits die Ausübung von Eigentumsrechten beschränkt. So stellt sich die Frage, ob mit dieser Grundentscheidung aus dem Jahr 1949 die Tür zur Wirtschaftsdemokratie geschlossen oder geöffnet worden ist. Um auf diese Frage eine Antwort geben zu können, wird im Sinne Naphtalis eine Differenzierung zwischen der gesellschaftlichen und der Betriebs- bzw. Unternehmensebene vorgenommen. Diesen Ebenen werden wiederum drei Dimensionen zugeordnet: Die Zieldimension (Wofür?), die Partizipationsdimension (Wer?) und die Institutionendimension (Womit?).
2. Wirtschaftsdemokratie als gesellschaftliche Perspektive
Aus einer gesellschaftlichen Perspektive kann die Zieldimension von Wirtschaftsdemokratie als Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung interpretiert werden, die auch zu Lasten von privaten Gewinnen in Abwägung zum Allgemeinwohl wirken können muss. Hiermit wird eine Begrenzung wirtschaftlicher Macht zu einer Grundvoraussetzung, damit diese Abwägung überhaupt stattfinden kann, wobei diese sehr viel komplexer ist, als es auf den ersten Blick erscheint. Ihre Herstellung wird durch einen dynamischen Aushandlungsprozess erreicht, der in Macht- und Einflussbeziehungen sowie hierin eingeschriebenen gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen eingebettet ist. Somit ist das Allgemeinwohl nicht unverrückbar vorgegeben, sondern Gegenstand der Auseinandersetzung unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen bzw. Interessengruppen. Markante Beispiele solcher Felder der Interessenauseinandersetzung sind die Klimapolitik oder auch Rechte von Beschäftigten sowie die Regulierung sozialstaatlicher Absicherungs- und Daseinssysteme (z.B. Rentenversicherung, Pflege oder Bildung). Die Ausgestaltung dieser Felder im Sinne einer Allgemeinwohlverpflichtung unterliegt normativen Erwartungen, die jedoch weder widerspruchs- noch konfliktfrei sind. Dies kann am Beispiel der Klimapolitik nachvollzogen werden: Klimapolitische Maßgaben internationaler Abkommen brechen sich mit spezifischen Interessen an Produkten und Gewinnen (Unternehmen) sowie Preisen (Konsumenten), die über Prozesse der Umverteilung sowie Rahmensetzungen von Märkten zugunsten von ökologischer Wirksamkeit und sozialer Gerechtigkeit vermittelt werden müssten. Diese Zielrichtung ist aber keinesfalls unumstritten, sondern stößt auf Widerstand im Sinne einer hiervon deutlichen Abweichung, die sich für „Technologieoffenheit“ und eine weitgehende Allokation von klimarelevanten Ressourcen über den CO2-Preis ausspricht. Eine weitere Strömung formuliert das Allgemeinwohl im Sinne einer Verweigerung jeder weitergehenden Klimapolitik und fordert deren Ende. So wird sichtbar, dass die Maßgabe der Bindung zentraler wirtschaftlicher Entscheidungen an das Allgemeinwohl in der Praxis nicht zwangsläufig zu eindeutigen Ergebnissen führt. Sie muss deshalb als ein offenes Feld angesehen werden, dessen Bearbeitung von unterschiedlichen und wechselnden Kräfteverhältnissen und den sie repräsentierenden Interessen bestimmt wird. Damit wird erkennbar, dass, vor dem Hintergrund der bestehenden Eigentumsordnung und gesellschaftlicher Interessenkonflikte, sich die Wirtschaftsdemokratie als gesellschaftliche Perspektive in ihrer Zieldimension in einem ständigen Konflikt um die Deutungshoheit befindet, woran wirtschaftliche Macht und Eigentum im Sinne des Allgemeinwohls eigentlich jeweils konkret gebunden werden sollen. Im Kampf um diese Deutungshoheit und machtpolitischen Ressourcen ist es eine wesentliche Aufgabe für die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften, Wirtschaftsdemokratie als einen Rahmen für die Wahrung von Interessen von Arbeitnehmer:innen sowie für alle diejenigen Menschen zu nutzen, die in ihren Lebens- und Entwicklungsinteressen auf sozialstaatliche Daseinsvorsorge und eine faire Regulierung von Märkten angewiesen sind. Die wirtschaftsdemokratische Rückbindung an das Allgemeinwohl wird somit aus diesem Blickwinkel zu einem klaren Ausdruck der Vertretung bestimmter kollektiver Interessen, die auch auf die Gestaltung der Wirtschaftsordnung und ihrer Institutionalisierung zurückwirken soll.
Die Partizipationsdimension erschließt sich in der gesellschaftlichen Perspektive über die Repräsentanz von Interessen im parlamentarischen System und seiner politischen Willensbildung. Parteien können jedoch keinen Alleinvertretungsanspruch bei dieser Repräsentanz erheben, da sie ideologisch und sozialstrukturell immer nur in mehr oder weniger großen Teilen die wirtschaftsdemokratische Rückbindung wirtschaftlicher Macht vertreten können und wollen. Dies führt zum Ansatz einer direkten Beteiligung an der Setzung von gesetzlichen Normen, institutionellen Regeln und politischen Entscheidungen. Diese direkte Beteiligung ist zwar in Ansätzen gegeben (z.B. in den Institutionen der Selbstverwaltung der Sozialversicherungszweige), jedoch im Sinne einer eigenständigen Institutionalisierung (z.B. in Wirtschaftsräten) nicht verwirklicht worden. So bleibt die direkte Partizipation auf die Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse beschränkt. Diese Einflussnahme bleibt wiederum abhängig von der Verfügbarkeit gesellschaftlicher Machressourcen und ihrer Mobilisierungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund bildet die Institutionendimension einen Rahmen bestimmter Garantien von Grundrechten der Ausübung wirtschaftlicher Macht im Sinne einer Rückbindung an das Allgemeinwohl Grenzen setzen sollen. In diesem Zusammenhang hat der Artikel 9 Absatz 3 eine besondere Bedeutung durch die Garantie der Koalitionsfreiheit und hieraus resultierender Rechte von Gewerkschaften, die auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen hin spezifiziert und beschränkt werden. Damit bleibt festzustellen, dass Wirtschaftsdemokratie als gesellschaftliche Perspektive auf einem normativen Anspruch basiert, der in einem Ringen um die Deutungshoheit über die gesellschaftliche Rückbindung wirtschaftlicher Macht und deren Realisierung eingelöst werden kann, aber keinesfalls eingelöst werden muss. Die gesellschaftliche Perspektive von Wirtschaftsdemokratie kann somit in der Gegenwart als ein fragiles Potenzial eingeordnet werden, das seine Legitimation aus einem allgemeinen normativen Anspruch der Gemeinwohlverpflichtung bezieht, aber dessen Durchsetzung nicht garantiert, sondern von interessenpolitischen Auseinandersetzungen und deren Ausgang abhängig ist. Diese Auseinandersetzungen werden sowohl in direkter Konfrontation als auch in den Institutionen der repräsentativen Demokratie und des Staates geführt. Ein genereller und garantierter Vorrang der öffentlichen Gemeinwohlverpflichtung vor privatwirtschaftlichen Aneignungsinteressen, wie er noch bei Naphtali intendiert war, ist hiermit nicht verbunden. So wird die schrankenlose Nutzung von Eigentum einerseits eingeschränkt (z.B. durch den Arbeitsschutz oder Umweltauflagen), aber andererseits z.B. eine wirksame Bekämpfung von systematischem Steuerbetrug verhindert .
3. Wirtschaftsdemokratie als Perspektive in Betrieben und Unternehmen
Im Diskurs um Wirtschaftsdemokratie spielt die Verankerung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten von Arbeitnehmer:innen eine zentrale Rolle. Betriebe und Unternehmen bilden den sozialen Raum für die direkte Konfrontation divergierender sozialer und wirtschaftlicher Interessen. Im Sinne des normativen Anspruchs von Wirtschaftsdemokratie sollen Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung von Betrieben und Unternehmen, die Gestaltung der Arbeit und die Verteilung ihrer Ergebnisse demokratischen Prinzipien unterworfen werden. Im Zuge der weiteren historischen Entwicklung wurden diese demokratischen Prinzipien jedoch von der Eigentumsfrage getrennt. Vorstellungen einer grundsätzlichen Revision des Privateigentums an Produktionsmitteln, wie sie z.B. im DGB in der Frühphase der Bundesrepublik von Viktor Agartz repräsentiert wurden und selbst im Ahlener Programm der CDU von 1946 ihren Niederschlag fanden, wurden durch das Paradigma der „sozialen Marktwirtschaft“ verdrängt. Zu Schlüsselbegriffen der Einflussnahme von Arbeitnehmer:innen auf Entscheidungen und Arbeitsbedingungen in Betrieben und Unternehmen wurden die betriebliche und unternehmensbezogene „Mitbestimmung“ und die „Tarifautonomie“ als Konsequenz der o.g. Koalitionsfreiheit. Es zeigt sich allerdings auch, dass diese Institutionalisierungen von Rechten der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften in einem Spannungsfeld von Interessen ausgehandelt und durchgesetzt werden mussten, wie der Konflikt um die Einführung der Montanmitbestimmung 1951 beweist. So blieb die Zieldimension insbesondere der Unternehmensmitbestimmung immer strittig, wie weit die Einflussnahme durch Beschäftigte und ihrer Gewerkschaften eigentlich gehen dürfe. Dies belegen Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung, die von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände z.B. im Zuge der Einführung des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Begründung einer verfassungswidrigen Einschränkung von Eigentumsrechten und einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit von Unternehmen durch den Einfluss externer Vertreter:innen von Gewerkschaften angestrengt wurden. Das Gericht wies diese Klage zurück und sah in dem Mitbestimmungsgesetz eine rechtskonforme Form der Sozialbindung des Privateigentums. Mitbestimmung und Tarifautonomie konnten sich im Zuge der weiteren Entwicklung etablieren und zum Teil einer Erfolgsgeschichte wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung werden. Sie waren und sind in Teilen bis heute somit zwar umstritten, aber in ihrer Zieldimension als Teil einer sozial gerechter Wirtschaftsverhältnisse, in ihrer Partizipationsdimension realisiert durch abgestufter Beteiligungsrechte von repräsentativer Interessenvertretung und in ihrer Institutionendimension realisiert durch ein Institutionensystem industrieller Beziehungen zunehmend akzeptiert und wirksam. Mit dem Ende des „Traums immerwährender Prosperität“ (Lutz, 1984) kam diese Erfolgskontinuität unter Druck, was heute die Frage aufwirft, inwieweit dieses Institutionensystem (betriebliche und unternehmensbezogene Mitbestimmung, Tarifautonomie) nicht sogar einer Erosion unterliegt. Die Berechtigung dieser Frage leitet sich aus der fortlaufenden Tendenz einer Flucht aus der deutschen Unternehmensmitbestimmung sowie sinkender Abdeckungsraten von Betrieben und Beschäftigten durch Tarifverträge und Betriebsräte ab (z.B. Sick, 2023; Kohaut & Schnabel, 2024). Wie bereits für die gesellschaftliche Ebene festgestellt, ist auch in Betrieben und Unternehmen erkennbar, dass die Perspektive für Wirtschaftsdemokratie nicht garantiert ist, sondern immerwährend durchgesetzt und ausgehandelt werden muss. Mit der Hinzunahme der betrieblichen Ebene wird zudem deutlich, dass die Perspektive für Wirtschaftsdemokratie nicht allein von Qualität und Ausdauer interessenpolitischer Vertretung abhängig ist, sondern auch von strukturellen Umbrüchen der Ökonomie und der Gesellschaft, die nicht mehr von den Entwicklungszusammenhängen des „Wirtschaftswunders“ und der „Globalisierung“ im industriellen Kapitalismus geprägt sind. Diese Veränderung trifft auch die soziale Basis, die die Durchsetzung und Erschließung wirtschaftsdemokratischen Potenzials in Deutschland erst möglich gemacht hat und die mit bestimmten Leitindustrien sowie einer bestimmten Sozialtypologie von Arbeit verbunden war (qualifizierte Facharbeit, industrielles Expertentum, hierarchische Funktionsfähigkeit und Effektivität). Verliert jedoch die Wirtschaftsdemokratie auf der betrieblichen bzw. unternehmensbezogenen Ebene ihre soziale Mobilisierungs- und Gestaltungsbasis, droht eine weitere Fortsetzung dieser negativen Entwicklung, die auch auf der gesellschaftlichen Ebene wirksam wird.
4. Perspektive der Wirtschaftsdemokratie
Vor diesem Hintergrund liegt die Frage nach den Perspektiven der Wirtschaftsdemokratie nahe, denn zugespitzt droht sie an Potenzialen zu verlieren und gegebenenfalls auf einen normativen Anspruch ohne soziales Durchsetzungspotenzial reduziert zu werden. Man sollte bei der Formulierung solcher Negativszenarien sicher nicht vorschnell sein, aber einfach von der Hand zu weisen sind sie nicht. Die Ableitung von Perspektiven der Wirtschaftsdemokratie nimmt sinnvollerweise die laufende gesellschaftliche Transformation zum Ausganspunkt. Diese soll mit einer Entwicklung vom „industriellen“ zum „digitalen“ Kapitalismus beschrieben werden. Die „reelle Subsumtion unter das Kapital“ folgt nicht mehr dem Takt und der Konzentration der „großen Maschinerie“ (Marx), sondern Daten und deren Konzentration, die gesammelt, generiert, verknüpft, konfiguriert und kreiert werden. Ohne diese datenbezogenen Prozesse funktioniert auch die große Maschinerie nicht mehr. Dieser Aufsatz kann nicht der Ort sein, um die Konsequenzen dieser Transformation im Einzelnen für die „kapitalistische Formbestimmung“ von Arbeit und Wertschöpfung aufzuzeigen. Es liegt aber unmittelbar auf der Hand, dass sich hiermit die stofflichen und sozialen Bedingungen von Arbeit, Ertragserzielung und ökonomischem Wettbewerb grundlegend verändern. Sichtbarer Ausdruck dieser Entwicklungen ist die Entstehung von so genannten „Tech-Konzernen“ als strategischen „Gatekeepern“ vernetzter globaler Wertschöpfung, die gleichzeitig soziale Vernetzung als Produktion von Daten durch ihre Kund:innen nutzen und dabei Lebenszusammenhänge formieren, um diese zu kapitalisieren und ideologisch zu rahmen. Dies schafft grundlegend veränderte Bedingungen für Souveränität und Autonomie, die staatliche und gesellschaftliche Institutionen, individuelle Lebensbezüge sowie die Verteilung von Ressourcen betreffen. Die zweite Herausforderung der genannten Transformation betrifft den Klimawandel, der das zentrale Feld der Auseinandersetzung um die Rückbindung von Wirtschaft an das Allgemeinwohl darstellt. Und die dritte Herausforderung umfasst die Transformation der globalen Ordnung, die die Vorherrschaft westlicher Staaten beendet und die über eine politische, ökonomische, ideologische und kulturelle Auseinandersetzung in der Ausübung von globaler Hegemonie gemündet ist. Eine wirtschaftsdemokratische Perspektive dieser Transformation leitet zu folgenden gedanklichen Konsequenzen und Bezugspunkten: Zum einem, dem Erhalt demokratischer Souveränität in einer europäischen Perspektive, um in den globalen Auseinandersetzungen bestehen zu können, zum anderen der Entwicklung von Reproduktionsprozessen, die eine sozial gerechte Klimapolitik und Gestaltung von Wertschöpfung sowie Verbraucherverhalten ermöglichen und letzten Endes einer interessenpolitischen Gestaltung von Arbeit, die den Veränderungen durch ihre zunehmende Digitalisierung gerecht wird und die gesamte Wertschöpfungskette (von der Softwareentwicklung bis zu digital „kommandierten“ Logistik) in den Blick nimmt. In der Konsequenz fordert dies zum einen eine Internationalisierung wirtschaftsdemokratischer Perspektiven und zum anderen deren “Erdung“ an der gesellschaftlichen Basis, um legitimen Beteiligungsinteressen an der Gestaltung von Arbeit und Lebenszusammenhängen Rechnung zu tragen. Eine derartige Perspektive würde aber auch organisatorisch über die Gewerkschaften und den Fokus „Deutschland“ hinausreichen. Es wäre lohnenswert ein solches Projekt auf seine Kernfelder hin durchzudeklinieren und zu vernetzen. Dies zeigt, dass Wirtschaftsdemokratie kein Auslaufmodell ist, sondern dass sie durch ihre Weiterentwicklung auch eine Zukunft haben kann und haben sollte.
Literatur
Agartz, V. (1982). Wirtschaft, Lohn, Gewerkschaft. Berlin, Verlag Die Arbeitswelt
Kohaut, S. & Schnabel, C. (2024). The Demise of Work Councils in Germany. IZA Institute of Labour Economics, Discussion Paper No. 17005.
Lutz, B. (1984). Der kurze Traum immerwährender Prosperität. Frankfurt a.M. New York. Campus
Naphtali, F. (1977, urspr. 1928). Wirtschaftsdemokratie. Frankfurt a.M. Europäische Verlagsanstalt
Sick, S. (2023). Erosion als Herausforderung für die Unternehmensmitbestimmung
Link:https://www.mitbestimmung.de/html/erosion-als-herausforderung-fur-die-14188.html (abgerufen am 28.05.2025)