Im Kampf für den Rechtsstaat ist Prinzipienfestigkeit statt Taktieren gefragt

#recht politisch #asj #spw

21.11.2025

Autorenbild von Folke große Peters

Foto: © privat

Folke große Deters ist Mitglied der spw-Redaktion, Vorsitzender der ASJ NRW und lebt in Bornheim-Hersel.

VON Folke große Deters

Die spw nimmt das Gustav-Radbruch-Forum und die ASJ-Bundeskonferenz zum Anlass für ein Online-Special. Es werden in loser Folge vor und nach der Konferenz spannende Texte aus der Feder von prominenten und weniger prominenten Mitgliedern der ASJ zu – im weiteren und im engeren Sinne rechtspolitischen – Themen veröffentlicht. Das ist auch ein Auftakt für die regelmäßige Kolumne „Mit Recht politisch“, in der ich aktuelle Themen kommentieren, aber auch Gastautorinnen und Gastautoren zu Wort kommen lassen werde.

Ein Schwerpunkt der Texte im Special wird auf dem Schutz des Rechtsstaats liegen. Das ist folgerichtig, denn die Lage ist ernst:1

Das Wahlergebnis bei der Bundestagswahl der AfD sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen in Ländern und Kommunen zeigen, dass der Kampf für Demokratie und Rechtsstaat eine neue Dringlichkeit erhalten hat.

Die SPD hat auf ihrem letzten Bundesparteitag einstimmig beschlossen, ein AfD-Verbot zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einzuleiten. So richtig es ist, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Verteidigung des demokratischen Verfassungsstaats konsequent zu nutzen, so klar ist auch: Wer rechtsextreme Verächter des Rechts zu Gunsten von Rechtsstaat und Demokratie besiegen will, muss die geistige Auseinandersetzung suchen – und gewinnen.

Mit lauwarmer Taktiererei ist eine solche Auseinandersetzung nicht zu gewinnen. Vielmehr muss die Antwort an die Feinde des Rechtsstaats lauten, den Wert des Rechtsstaats auch in den demokratischen Parteien stärker bewusst zu machen und einen eindeutigen Rechtsstaatskurs auch dann zu fahren, wenn er in einer Einzelfrage unpopulär ist – oder so erscheint.

Aktuell ist der Rechtsstaat in nahezu allen Parteien zur taktischen Manövriermasse geworden; man robbt sich an die äußeren Grenzen des verfassungsrechtlich gerade noch Möglichen heran, bis „Karlsruhe“ die Notbremse zieht. Das Bundesverfassungsgericht kann aber nicht alleine Hüter unserer freiheitlichen Verfassung sein. Es sind alle Gewalten im Staat, alle politischen Parteien und Akteure, ja alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aufgerufen, die grundlegenden Rechte der Verfassung zu beachten und ihren geistigen Gehalt am Leben zu halten.

Der Rechtsstaat ist der Garant unserer Freiheit. Zum Rechtsstaat gehören die aus der Menschenwürdegarantie fließenden Menschenrechte, die als Grundrechte im Grundgesetz verankert sind. Es gehören dazu Anforderungen an Stabilität, Klarheit und inhaltliche Stringenz der Normen, die in diese Grundrechte eingreifen. Es zählen dazu der Justizgewährleistungsgrundsatz und die verfahrensrechtlichen Sicherungen in den Prozessordnungen, die dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger niemals nur Objekt staatlichen Handelns sind. Zum Rechtstaat gehört auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das Eingriffe nur dann zulässt, wenn sie einem legitimen Ziel dienen und zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sind. Schließlich sind Kernbestandteile die strafrechtlichen Sicherungen: Das „Habeas-Corpus-Recht“ ist eines der ältesten Grundrechte – das Recht, nicht ohne hinreichenden Grund eingesperrt zu werden.

Gerade im Strafrecht ist in den letzten Jahren wenig Fortschritt, sondern viel Rückschritt zu beklagen. Bei nahezu jeder gesellschaftlichen Fehlentwicklung wird nach neuen Straftatbeständen gerufen. Das Strafrecht in einem freiheitlichen Staat kann aber nur die Ultima Ratio, die allerletzte Möglichkeit, sein, auf unerwünschtes Verhalten von Menschen zu reagieren. Menschen ihre Freiheit zu nehmen, ist der schwerste Eingriff, der in unserer Rechtsordnung überhaupt möglich ist. Deshalb verbietet das Schuldprinzip Bestrafungen, die nicht an der Schwere des individuell verwirklichten Unrechts, sondern an den akuten Bedürfnissen politischer Kommunikation anknüpfen. Insbesondere der Bild-Zeitung ist es gelungen, verantwortliche Politikerinnen und Politiker mit massiven Kampagnen so einzuschüchtern, dass Rechtsnormen bar jeden rechtsstaatlichen Maßes geschweige denn inhaltlicher Stringenz durch das Parlament gepeitscht wurden.2 Einzelfälle mit hoher Suggestivkraft (Kölner Silvesternacht) führten zu Ad-Hoc-Reaktionen in Form von Strafnormen mit sehr zweifelhaftem rechtsstaatlichem Gehalt, vgl. § 184 j StGB. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Grundgesetzes wurde im Namen der „materiellen Gerechtigkeit“ das verfassungsrechtliche Verbot einer Doppelbestrafung („Ne bis in idem“) aufgeweicht, bis das Gesetz vorhersehbar in Karlsruhe wieder kassiert wurde.

Das „Habeas-Corpus-Recht“ wurde auch außerhalb des Strafrechts aufgeweicht. Im Polizeirecht wurde in vielen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen leider mit Zustimmung der SPD, die Möglichkeit der Inhaftierung von Gefährdern ausgeweitet; in Nordrhein-Westfalen von 48 Stunden auf bis zu zwei Wochen. Der Ausreisegewahrsam zur Sicherung der Vollstreckung einer Abschiebung wurde jüngst von 10 auf 28 Tage verlängert. Er kann anders als die Abschiebungshaft auch verhängt werden, wenn keine weiteren qualifizierenden Umstände wie Fluchtgefahr vorliegen. Die Abschiebungshaft kann nach den Änderungen der letzten schwarz-roten Koalition aktuell bis zu 18 Monate dauern. Innenminister Dobrindt forderte Anfang Oktober eine Einführung einer zeitlich unbeschränkten Abschiebungshaft und verabschiedet sich damit endgültig von basalsten rechtsstaatlichen Sicherungen für die Würde und Freiheit von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland.3 Alle diese Inhaftierungen haben gemeinsam, dass Menschen über einen längeren Zeitraum ihre Freiheit genommen wird, ohne dass sie strafrechtliches Unrecht verwirklicht haben. Dies ist vor dem Hintergrund der Menschenwürde-Garantie unserer Verfassung und dem hohen Gewicht des Menschenrechts auf Freiheit in höchstem Maße bedenklich.

Insbesondere im Ausländer- und Asylrecht fallen letzte Hemmungen. Der aktuelle Bundeskanzler Merz brachte vor der Bundestagswahl einen Entschließungsantrag durch den Bundestag, in welchem gefordert wurde, alle vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ohne weiteren Anlass „sofort“ in Haft zu nehmen. Die Internierung aller vollziehbar Ausreisepflichtiger sollte u.a. in leeren Kasernen und Containerbauten erfolgen.4 Nach der Wahl dekretierte Innenminister Dobrindt die pauschale Zurückweisung von Asylbewerberinnen und -bewerbern an der deutschen Grenze ohne Durchführung einer Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin-Verordnung. Eine solche Weisung lässt sich mit anerkannten juristischen Auslegungsmethoden nicht als rechtskonform rechtfertigen, die erste Eilentscheidung in der Sache hat das auch eindeutig festgehalten.5 Auch wenn die SPD sich die rechtsstaatsfeindlichen Aktionen und Positionen des Bundesinnenministers nicht zu eigen macht, erfolgt Widerspruch nur deutlich gebremst, vermutlich weil die Zurückweisungen nach Umfragen populär sind. Hier wäre aber kein tagespolitisch motivierter Opportunismus, sondern Prinzipienfestigkeit gefragt.

Neben diesen schwerwiegenden Missständen lässt sich eine Erosion von rechtsstaatlichem Denken auch anhand von weniger schwerwiegenden Fällen zeigen. Auch wenn in der Corona-Krise zweifellos Beschränkungen nötig waren: Die eingeführten Regelungen hatten im Hinblick auf Normenklarheit und inhaltliche Stringenz auch nach Monaten noch eine beklagenswerte Qualität. Gerade zu Beginn der Pandemie wurden Grundrechte wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch vollständig suspendiert. Menschen wurden daran gehindert, ihren sterbenden Angehörigen beizustehen. Es steht zu hoffen, dass diese Defizite konsequent aufgearbeitet werden, um aus Fehlern für neue pandemische Situationen zu lernen und rechtsstaatlichen Anforderungen künftig besser gerecht zu werden.

Hieran und anhand vieler anderer Beispiele lässt sich zeigen, dass abstrakte Bekenntnisse zum Rechtsstaat mit einem bedrückenden Desinteresse an rechtsstaatlichen Anforderungen im Einzelfall kontrastieren. Der Rechtsstaat als eine große zivilisatorische Errungenschaft braucht mehr als folgenlose Sonntags-Reden. Verantwortliche Politik hat nicht nur ein taktisches Verhältnis zum Rechtsstaat. Sie steht auch dann für rechtsstaatliche Anforderungen ein, wenn es unbequem ist. Nur wenn wir alle gemeinsam diesen Mut zeigen, dürfen wir hoffen, auch bei der Mehrheit der Bevölkerung die Bedeutung dieses Kerns unserer verfassungsrechtlichen Ordnung im Bewusstsein zu halten. Nur so sind wir glaubwürdig im Kampf gegen Rechtsextreme und Verfassungsfeinde. Und nur so können wir alle Verfassungsfeinde Lügen strafen, die uns vorwerfen, wir setzten uns nur dann für den Rechtsstaat ein, wenn es uns politisch ins Konzept passt.

2025-12-01T17:55:05+01:00
Go to Top