Für ein Leben in Sicherheit und Respekt – Gewalt gegen Frauen konsequent bekämpfen

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Foto: © Nancy Stoffregen

Sonja Eichwede ist Richterin und Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.

VON Sonja Eichwede

Verbale, sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, oft als Catcalling bezeichnet, ist kein harmloses Ärgernis, sondern ein Ausdruck von gezielter Übergriffigkeit, der das Sicherheitsgefühl vieler Menschen, und vor allem junger Frauen, massiv beeinträchtigt.

Sprache spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch durch die Anonymität im Internet hat sich der Umgangston in unserer Gesellschaft verroht. Aggressivere Sprache macht Übergriffe wahrscheinlicher, denn verrohter Sprachgebrauch normalisiert Gewalt und trägt dazu bei, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Übergriffen werden.

Häusliche Gewalt ist eine der häufigsten Formen von Gewalt in Deutschland und sie trifft Frauen in besonders starkem Ausmaß. Fast jeden Tag stirbt in Deutschland eine Frau, weil sie eine Frau ist. Diese erschütternd hohen Zahlen an Femiziden machen deutlich, dass wir Frauen strafrechtlich besser schützen und gleichzeitig die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für das Thema erhöhen müssen.

Verbale sexuelle Belästigung muss als strafbare Handlung wahrgenommen werden, weil dies nicht nur das Individuum schützt, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein verändert. Wenn verbale sexuelle Belästigung als Straftat anerkannt wird, signalisiert das klar, dass diese Art von physischer Gewalt, der Machtmissbrauch und Grenzverletzungen nicht toleriert werden.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf den besseren Schutz von Frauen vor physischer Gewalt richten. Mit einem neuen Gewaltschutzgesetz sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden. Das Gesetz ermöglicht es Betroffenen gerichtliche Schutzanordnungen gegen Gewalt oder Nachstellungen zu erwirken. Betroffene können so festlegen lassen, dass Täter sich aus der Wohnung oder aus einem bestimmten Umkreis fernhalten müssen.

Dazu gehören außerdem schnelle Gerichts- und Verwaltungszugänge, verbindliche Schutzanordnungen auch außerhalb klassischer Partnerschaftskontexte, die Einbeziehung digitaler Nachstellungen und die verstärkte Verpflichtung zu Täterarbeit.

Auch elektronische Aufenthaltsüberwachung kann dazu beitragen, dass Schutzanordnungen durchsetzbar bleiben. Das Ziel muss sein, Frauen nicht nur vor körperlicher Gewalt, sondern auch vor psychischer Belastung, Einschüchterung und Verfolgung zu schützen.

Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Das gemeinsame Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ von 2023 aus dem BMI, dem BMFSFJ und dem Bundeskriminalamt zeigt, dass alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt erlebt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Das ist nicht hinnehmbar und erfordert konsequentes Handeln.

Nur durch eine Kombination aus strafrechtlicher Ahndung, zivilrechtlichem Schutz und gesellschaftlicher Sensibilisierung können wir dafür sorgen, dass Frauen sicher und selbstbestimmt leben können. Der Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen ist rechtspolitische eines der zentralen Themen dieser Legislaturperiode und dafür setzen die Justizministerin Stefanie Hubig und ich uns nachdrücklich ein.

2025-11-24T10:55:39+01:00
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