Ein Kanzler vor gar nicht so komplexen völkerrechtlichen Fragen
#mit recht politisch #spw
04.01.2026

Foto: © privat
Folke große Deters ist Mitglied der spw-Redaktion, Vorsitzender der ASJ NRW und lebt in Bornheim-Hersel.
VON Folke große Deters
Auch der deutsche Bundeskanzler Merz hat sich am Abend des 3. Januar zum Angriff der USA auf Venezuela und die Entführung von Nicolas Maduro geäußert:
„[…] Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Grundsätzlich müssen im Umgang zwischen Staaten die Prinzipien des Völkerrechts gelten. […]”1
Es bleibt Merz Geheimnis, worin diese Komplexität eigentlich bestehen soll. Bisher wurden durch die US-Regierung keine Gründe für den militärischen Angriff genannt, die vor dem Völkerrecht Bestand hätten. Eine Ausnahme vom Gewaltverbot der UN-Charta ist nicht im Ansatz begründbar. Selbst wenn in größerem Ausmaß illegale Drogen von Venezuela in die USA gelangen sollten, wäre das kein bewaffneter Angriff im Sinne des Artikels 51 der UN-Charta und damit kein Fall von erlaubter Selbstverteidigung. Gleiches gilt für Enteignungen von US-Ölkonzernen unter Hugo Chavez.
Auch für die Entführung Maduros ist keine völkerrechtliche Rechtfertigung ersichtlich. Die völkerrechtlich verbürgte Immunität von Staaten gilt auch für deren Oberhäupter. Dabei ist unmaßgeblich, ob diese Staatsoberhäupter demokratische Legitimation genießen. Eine Ausnahme gilt nur für die Verfolgung schwerster Verbrechen durch internationale Gerichte.
Es ist bedrückend, wie ostentativ ein deutscher Bundeskanzler seine Geringschätzung des Völkerrechts zur Schau stellt. Es ist zudem zu fragen, wieso nach seiner Meinung im Umgang mit Staaten das Völkerrecht nur „grundsätzlich“ gilt. Welche Ausnahmen von der Geltung des Völkerrechts sind für Merz denkbar?
Die SPD als Koalitionspartner muss dieser Rechtsferne deutlich widersprechen. Erfreulich ist, dass viele Wortmeldungen auch in diese Richtung gehen. Dieser Pfad darf jetzt nicht verlassen werden.
Es ist nicht egal, wie Deutschland und Europa sich positionieren
Natürlich: Machtpolitischen Realitäten ist Rechnung zu tragen. Ein gewisses Maß an Opportunismus gegenüber der überlegenen militärischen Macht der USA sollte nicht vorschnell aus gesinnungsethischen Gründen verdammt werden: Europa kann de facto nichts tun. Genau das heißt aber nicht, dass es egal ist, wie Europa und Deutschland sich in dieser Frage inhaltlich positionieren.
Das sehen natürlich die selbst ernannten Realisten anders, die das Völkerrecht schon immer für eine Schimäre gehalten haben. Spätestens mit Trump und Putin sei das Völkerrecht an sein Ende gekommen. Allerdings wäre es grob fahrlässig, die zivilisatorische Errungenschaft des Völkerrechts aufzugeben, solange es noch in so vielen Köpfen und Herzen von so vielen mächtigen und weniger mächtigen Menschen auf der ganzen Welt präsent ist. Vielen ist nämlich immer noch klar: Das Gewaltverbot und die Staatenimmunität schützen schwächere Staaten vor willkürlichen Angriffen stärkerer Staaten und sorgen dafür, dass internationale Konflikte nicht durch Blutvergießen gelöst werden. Deshalb muss man den Überfall der USA auch dann kritisieren, wenn man Maduro für einen autoritären und illegitimen Herrscher hält und ein demokratisches System für Venezuela fordert. Hierfür spricht auch, dass stärkere Staaten selten von Altruismus angetrieben sind, wenn sie andere Staaten überfallen. Wenig wahrscheinlich ist, dass die von Trump angekündigte „Unterstützung“ Venezuelas bei der Erdölförderung durch amerikanische Konzerne gänzlich uneigennützig erfolgt.
Bei allen Schwächen des Völkerrechts bleibt die Erkenntnis, dass die allermeisten Regeln des Völkerrechts von den allermeisten Staaten eingehalten werden. Auch reine Eroberungskriege haben im Vergleich zu vergangenen Jahrhunderten deutlich abgenommen. Diese Leistung kann das Völkerrecht nur erbringen, weil es – trotz mangelhafter Durchsetzungsmöglichkeiten – eine Rechtsordnung ist, die rechtlich und nicht nur moralisch verpflichtet. Diesen Fortschritt sollte man nicht geringschätzen.
Schon Kant hat 1795 beobachtet, dass Staaten dazu neigten, dem Recht im Kriegsfall zumindest rhetorisch zu huldigen – und hat daraus geschlossen, dass der Gedanke des Rechts offenbar doch bei vielen Menschen lebendig ist, „denn sonst würde das Wort Recht den Staaten, die einander befehden wollen, niemals in den Mund kommen.“2 Das war zu einer Zeit, als es die UN-Charta mit ihrem Gewaltverbot noch nicht gab, aber die Idee von rechtlichen Zuständen unter den Staaten von Denkern wie Hugo Grotius in Umlauf gebracht worden waren. Hätten diese Denker sich als „völkerrechtliche Realisten“ erwiesen und aufgehört, diesen Gedanken weiterzutragen, wäre unser heutiges Völkerrecht nie entstanden. Seitdem sind wir trotz aller Rückschritte deutlich weiter, denn die Lehren der Philosophen haben sich zu einer Rechtsordnung weiterentwickelt, die jedenfalls prinzipiell weithin als solche anerkannt ist.
Umso mehr haben wir heute die Pflicht, den erreichten rechtlichen Standard nicht preiszugeben. Dabei sind Äußerungen europäischer Staatsoberhäupter wichtig, um dieses Rechtsbewusstsein wachzuhalten. Denn dieses Rechtsbewusstsein ist ein Machtfaktor. Auch deshalb darf Europa nicht jede Glaubwürdigkeit bei denjenigen Menschen in der ganzen Welt verlieren, die sich nach wie vor wünschen, dass das Recht der nackten Gewalt vorgeht.
Literatur
1https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-friedrich-merz-erklaert-zur-situation-in-venezuela-2401528, abgerufen am 04.01.2026.
2Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, BA 33,34 (zitiert nach der Weischedel-Ausgabe, Band XI, Frankfurt am Main 1974, S. 210).
