„Neuer Republikanismus“ oder: Wie liberal soll die SPD sein? – ein Essay
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Heft 3/26

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Folke große Deters ist Mitglied der spw-Redaktion, Vorsitzender der ASJ NRW und lebt in Bornheim-Hersel.
VON Folke große Deters
Die liberale Demokratie steht unter Druck – und aus ganz verschiedenen Richtungen wird die Frage gestellt, ob nicht der Liberalismus selbst die Wurzel dieses Übels sei.1 Das liegt sicher auch daran, dass mit dem Neoliberalismus in den letzten Jahrzehnten eine hässliche Karikatur der liberalen Idee dominiert hat. In Deutschland steht hierfür sinnbildlich der Zustand der FDP. Ich will für die Grundsatzprogrammdebatte zeigen, warum die SPD ihre liberalen Wurzeln nicht verleugnen darf und was sie dennoch aus den aktuellen Debatten zum Schlagwort „Neuer Republikanismus“ lernen kann.
Gedanklicher Ausgangspunkt eines jeden liberalen Denkens ist das einzelne Subjekt, das mit Rechten auch gegenüber der Gemeinschaft ausgestattet ist. Nach der kommunitaristischen Kritik verkennt diese Sichtweise, dass der Mensch in allererster Linie ein Gemeinschaftswesen sei. Wer individuelle Rechte betone, untergrabe den Gemeinsinn. Ein Missverständnis: Liberale wenden sich nicht gegen die Gemeinschaft, sondern sie fragen, wann Menschen oder ein Staat die Befugnis haben, einen anderen Menschen zu zwingen. In letzter Konsequenz werden selbst in einer liberalen Demokratie Gesetze vollstreckt, das heißt mit Gewalt durchgesetzt. Gewiss ist staatliche Herrschaft ein notwendiges Mittel, um Freiheit zu ermöglichen. Aber sie muss als prinzipiell rechtfertigungsbedürftig gedacht werden. Und diese Rechtfertigung muss nach vernünftigen und verallgemeinerbaren Prinzipien erfolgen; allein der relativistische Verweis auf die „Werte“ oder die „Kultur“ einer Gemeinschaft reicht dafür nicht aus.2 Eine politische Bewegung wie die Sozialdemokratie, deren Mitglieder in der Geschichte des öfteren staatlicher Repression ausgesetzt waren, dürfen diesen liberalen Grundsatz nie vergessen.
Hieraus darf allerdings nicht das historisch verbreitete Missverständnis folgen, Liberalismus und Demokratie seien miteinander konkurrierende Konzeptionen. Wenn der Liberalismus die Freiheit aller Einzelnen sichern will, dann kann es keinen Liberalismus ohne Demokratie und keine Demokratie ohne Liberalismus geben. Ein Recht auf gleiche Freiheit setzt voraus, dass die einzelnen Freiheitssphären nach allgemeinen Gesetzen voneinander abgegrenzt und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden: Wenn eine andere Vorfahrt hat, muss ich warten, und in mein Brot darf nur ich und kein anderer beißen. Da die Handlungsfreiheit des einen notwendig die Handlungsfreiheit der anderen beschränkt, müssen alle gemeinsam über die Abgrenzung der Freiheitssphären entscheiden. Deshalb – das ist die Erkenntnis Kants – setzt die Freiheit des Subjekts die Demokratie voraus.3
Mehr Demokratie und weniger Verrechtlichung
Hier setzt eine Kritik an, die zu Recht unter dem – allerdings schillernden – Schlagwort „Neuer Republikanismus“ formuliert wird.4
Die eben beschriebene demokratische Dimension des Liberalismus ist in der liberalen Demokratie nämlich ein wenig in Vergessenheit geraten. Die Demokratie wird – in den Worten des Politikwissenschaftlers Philip Manow – von einer Vielzahl von fürsorglichen Aufsehern „unter Beobachtung“ gestellt. 5 Verfassungsgerichte, Europäischer Gerichtshof, Europäische Zentralbank, EU-Kommission oder Sondergerichte für Investoren aus Handelsverträgen sind Institutionen, die anders als Parlamente bestenfalls indirekt demokratisch legitimiert sind, aber in den letzten Jahrzehnten deutlich an Macht gewonnen haben. Viele dieser Institutionen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Kapital-Interessen vor dem Zugriff des demokratischen Gesetzgebers abschirmen wollen. Die Sozialdemokratie traut sich aber nicht, dieses demokratische Problem zu thematisieren, weil sie „Europa-Skepsis“ und „Abschottung“ nicht Vorschub leisten will. Es ist allerdings zu befürchten, dass sie genau diese Effekte durch ihre uneindeutige Haltung noch verstärkt.
Dabei ist eine Reduzierung von „Freiheit“ auf die Freiheit des Marktes schon in der Beschreibung unserer aktuellen Wirtschaftsweise völlig unplausibel. Die bürgerliche Gesellschaft ist – in den Worten Hegels – geprägt durch eine „allseitige Abhängigkeit“ 6. Oft wird sie durch das Zusammenwirken von Menschen in einem dichten Netz von Normen und Institutionen erst zum Entstehen gebracht. Ist die Regulierung der Finanzmärkte als Eingriff in die Freiheit der Bankerin wirklich adäquat beschrieben? Die Tätigkeit einer Bank hängt schließlich an einem staatlich geschaffenen und garantierten Geldsystem; die Gewinne der Bank entstehen durch das Zusammenwirken von Akteuren, die auf staatlich umfangreich regulierten Märkten ihr Geld verdienen wollen und deshalb einen Kredit bei der Bank aufnehmen. Die Schaffung von und der Eingriff in gesellschaftlich konstituierte Freiheitssphären lassen sich analytisch kaum voneinander trennen. Folgerichtig muss eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der demokratischen Ausgestaltung dieser gesellschaftlichen Freiheiten gelten. Demgegenüber sollten die grundrechtlichen Hürden für Eingriffe in das Recht der eigenen Person – Leben, körperliche Unversehrtheit, Gedankenfreiheit, Freiheitsentziehung – deutlich höher sein.
Die oben beschriebene Abschirmung wirtschaftlicher Interessen vor demokratischer Gestaltung stößt vermutlich deshalb auf so wenig Kritik, weil linke und rechte Liberale den demokratischen Prozess gleichermaßen geringschätzen. Beide Seiten wollen zentrale politische Anliegen gar nicht mehr politisch in Parlamenten entscheiden. Sie setzen auf die fachlich „richtige“ Entscheidung der Richterin oder des Experten. Die Folge ist eine flächendeckende Verrechtlichung eigentlich politischer Fragen. Für Liberale von rechts heißt das: Halbteilungsgrundsatz gegen hohe Steuern und Schuldenbremsen. Für Liberale von Links: Klima-Klagen und Kinderrechte ins Grundgesetz. Große Einigkeit besteht, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts als quasi-sakrale Instanz nicht „politisiert“ werden dürfe. 7
Auch wenn der Autor dieser Zeilen die linken Anliegen inhaltlich teilt und die rechten ablehnt, so sollten sich doch rechte und linke Liberale einig sein, dass die wesentlichen Verteilungskonflikte einer Gesellschaft auch aus funktionalen Gründen nicht von Gerichten geklärt werden können. Gerichte sind gut darin, einen eingrenzbaren Sachverhalt nachträglich beurteilen, aber sie können nicht die Klima- oder Fiskalpolitik eines Landes steuern – weswegen das Bundesverfassungsgericht nach seinem Klimabeschluss weitere Klagen regelmäßig ablehnt und damit viele Hoffnungen enttäuscht hat.
Nicht neutral, aber auch nicht paternalistisch
„Republikanische“ Theorien weisen zu Recht darauf hin, dass der Staat spätestens bei der Verteilung von Ressourcen nicht dem liberalen Ideal des neutralen Staates entsprechen kann. Ein Staat, der Kitas baut, statt Betreuungsgeld zu zahlen, begünstigt ein Lebensmodell gegenüber einem anderen. Das ist vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen gar nicht zu vermeiden. Trotzdem darf der freiheitliche demokratische Staat sich keine Zuständigkeit für das gute und richtige Leben seiner Bürgerinnen und Bürger anmaßen. Vielmehr sollte er die Bedingungen dafür schaffen, dass jede und jeder nach der eigenen Façon glücklich werden kann. An diesem Punkt wäre noch ein Konsens aller Liberalen wünschenswert. Linke und sozialdemokratische Politik würde sich dann von anderen Liberalen noch dadurch unterscheiden, dass sie Freiheit nicht nur formal verstehen, sondern wissen, dass Freiheit auch von materiellen Voraussetzungen abhängt: Wer nichts zu essen hat, ist nicht frei. Materielle Freiheit meint auch Macht: Der vertraglich vereinbarte Hungerlohn ist eben nur der Form nach frei gewählt, in Wahrheit aber mehr Nötigung als Einigung. Diese richtige Erkenntnis darf aber auf der anderen Seite nicht dazu verleiten, immer und überall „Vulnerabilität“ zu wittern. Im Grundsatz darf unterstellt werden, dass Menschen für sich und ihr Leben Verantwortung übernehmen und für ihre Interessen einstehen können.
Die Ambivalenz der Tugend
Linke und Rechte eint die „republikanische“ Erkenntnis, dass im weiteren Sinne staatsbürgerliche Tugenden notwendige Voraussetzung dafür sind, dass ein demokratisches Gemeinwesen gut funktioniert. Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen sich nicht als Konsumenten von Politik begreifen und darauf warten, dass der Staat „liefert“. Die Linke sollte sich aber von der Rechten dadurch unterscheiden, dass sie diese Tugend nicht durch Repression, also Zwang, herbeiführen will. Der Sozialdemokrat und Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde hat in diesem Sinne vom „Wagnis“ des freiheitlichen, säkularen Staates gesprochen, der von „Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann.“ 8
Aus linker Perspektive müsste man Böckenförde fragen, ob es nicht ein viel größeres „Wagnis“ für die Stabilität des Staates wäre, die Integration in den Staat vor allem mit Zwang erreichen zu wollen. Vieles spricht dafür, dass ein Staat, in dem es in einem anspruchsvollen Sinne gerecht zugeht, von seinen Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Von der autoritären Rechten bis hin zu Teilen der Linken wächst dagegen die Überzeugung, staatsbürgerliche Tugenden durch einen Pflichtdienst für junge Leute erzwingen zu können. Für ein Taschengeld statt einen fairen Lohn für gute Arbeit sollen junge Erwachsene zu Dankbarkeit gegenüber ihrem Staat und einem Sinn für Gemeinschaft erzogen werden.
Gemeinsinn ohne Zwang
Die republikanische – oder sozialdemokratische – Ergänzung der liberalen Demokratie kann nicht in einem autoritären Paternalismus liegen. Gleichwohl kann viel getan werden, um die Demokratie durch mehr Gelegenheiten für das politische Gespräch und die Gemeinschaft zu stärken. Die Diskurstheorien von Jürgen Habermas und Karl-Otto Apel haben die republikanische Erkenntnis erneuert, dass sich in der Demokratie nicht unterschiedliche Individuen mit – mehr oder weniger statischen – Präferenzen begegnen. Vielmehr wird der Wille im gemeinsamen Gespräch erst gebildet – und diese Willensbildung findet nicht nur im Parlament, sondern schon in der demokratischen Öffentlichkeit statt. Daher ist es inakzeptabel, dass Regeln und Reichweite im öffentlichen Diskurs einseitig von privaten Plattformen bestimmt werden. Social Media muss gegen alle Widerstände hart und konsequent reguliert werden, damit die Bedingungen des Diskurses gemeinsam und unter öffentlicher Kontrolle festgelegt werden. Bei dieser Regulierung darf es – ganz im liberalen Sinne – nicht um konkrete Meinungen, sondern nur um die Form der Meinungsbildung gehen.
Auch in der analogen Welt muss der demokratische Staat Orte des politischen Diskurses im engeren, aber auch Gemeinschaft im weiteren Sinne fördern. Es ist traurig, dass einem Bundespräsidenten zuerst ein Zwangsdienst einfällt, um die Begegnung von Menschen aus unterschiedlichen Blasen und Klassen zu fördern. Ganz ohne Zwang können auch Vereinsheime, Sportplätze, Jugendzentren, Mehrzweckhallen, Seniorentreffs, Bänke im öffentlichen Raum und „Dritte Orte“ ohne Konsumzwang dazu beitragen. Auch Wohnungen mit bezahlbaren Mieten in angesagten Stadtvierteln wären zu nennen. Das Immissionsschutzrecht sollte die Lust an Begegnung und Gemeinschaft gegenüber dem Ruhebedürfnis Einzelner stärker gewichten. Der Datenschutz sollte die Datensammelwut der Tech-Giganten begrenzen, aber nicht dem kleinen Verein erschweren, mit seinen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Die Kommunen sollten endlich wieder zu einem Ort der politischen Entscheidung werden, indem der Wildwuchs von bürokratischen Förderprogrammen gelichtet und die allgemeine Finanzierung erhöht wird, damit aktive Bürgerinnen und Bürger ihr örtliches Umfeld demokratisch gestalten können. 9 Wie gezeigt, schwebt über allem das Ziel, das demokratische Versprechen gleicher Freiheit auch materiell einzulösen, damit Menschen den Eindruck haben, insgesamt in gerechten Verhältnissen zu leben. Dann werden auch individuelle – liberale – Rechte Menschen nicht davon abhalten, die Gemeinschaft mit anderen zu suchen und sich für ihre Gemeinschaft einzusetzen.
Was bedeutet all das für das neuen Grundsatzprogramm der SPD? Der schillernde Begriff des „neuen Republikanismus“ verdient Zustimmung, wenn damit demokratische Selbstbestimmung gestärkt und Gemeinsinn gefördert werden soll. Widerspruch ist angezeigt, wenn dieser Republikanismus eine paternalistische Schlagseite erhält. Denn was wir sein wollen, lässt sich immer noch gut mit dem Titel eines sozialdemokratischen Klassiker-Texts auf den Punkt bringen: Links und frei. 10
Anmerkungen
1 Vgl. nur der jüngst erschienene Sammelband: Veith Selk/Julian Nicolai Hoffmann: Postliberalismus, Berlin 2026. Sehr lesenswert auch die Artikel von Nils Schniederjann zu dem Thema, vgl. z.B. Nils Schniederjann: Die Machtfrage – Muss sich die Linke von ihrem eigenen Liberalismus befreien, in https://www.deutschlandfunk.de/postliberalismus-krise-der-linken-demokratie-100.html, 15.09.2026.
2 Ähnlich Elif Özmen: Political philosophy is dead – again? Eine Verteidigung des Liberalismus gegen seine postliberalen Verächter, in: Postliberalismus (Fn 1), S. 379 ff.
3 Die folgenden Gedanken des Textes zu einer Synthese von Liberalismus und Republikanismus finden sich mit Bezug auf die Lehre Kants in Folke große Deters: Die wahre Republik nach Immanuel Kant und das Politische, in: Diethelm Klesczewski/Friedrich von Freier (Hg): Gedächnisschrift für Michael Köhler, Berlin 2026, S. 289 ff.
4 Im Umfeld der SPD-Programmdebatte wird diese Diskussion z.B. von Benjamin Mikfeld geführt, dessen Schlussfolgerungen ich trotz positiver Bezugnahmen auf den Kommunitarismus im Wesentlichen teile: vgl. sein Artikel in diesem Heft und Benjamin Mikfeld; Ein neues politisches Modell, S. 15 ff, in: https://benjamin-mikfeld.de/wp-content/uploads/2026/03/Ein-neues-politisches-Modell.pdf, 15.09.2026.
Vgl. auch die Diskussion im Umfeld der Grünen: Roman Léandre Schmidt; Mehr Republik wagen!, in: https://www.boell.de/de/2026/06/12/mehr-republik-wagen, 15.09.20226. Dieser Text lässt eine institutionelle Kritik an der „liberalen Demokratie“ vermissen und legt einen Schwerpunkt auf Tungend-Appelle.
5 Vgl. Philip Manow: Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde, Berlin 2024.
6 Georg W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, in Moldenhauer/Michel (Hg): Werke in 20 Bänden, Band 7, Frankfurt am Main 2029, § 183, S. 340.
7 Vgl. hierzu: Folke große Deters: Natürlich ist das Bundesverfassungsgericht politisch!, in: https://www.spw.de/natuerlich-ist-das-bundesverfassungsgericht-politisch/, 15.09.2026.
8 Ernst Wolfgang Böckenförde: Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisierung, in: ders: Recht, Staat, Freiheit, Frankfurt am Main 2006, S. 92 ff [S. 112].
9 Vgl. hierzu ein guter Text aus dem Umfeld der Grünen: Katja Dörner/Peter Siller: Das Ganze an einem Ort, in: https://www.boell.de/de/2026/06/13/das-ganze-einem-ort, 15.09.2026
10 Willy Brandt: Links und frei. Mein Weg 1930-1950, Hamburg 2012.
