Warum die „superreichensteuer“ keine ist
#meinung #debatte #spw
02.09.2026

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Leo Laurin Wagener ist Referent für Steuerpolitik bei FiscalFuture. Zuvor studierte er Politökonomie und Politikwissenschaften in Erfurt, Groningen und am King’s College London.

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Pippa Kolmer leitet bei FiscalFuture die Presse- und Kommunikationsarbeit. Zuvor studierte sie Politik- und Rechtswissenschaften in Münster, Köln, Wien und Leuven und arbeitete bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.
VON leo laurin wagener und pippa kolmer
Die Koalition plant eine Reform der Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent soll ab 2027 bereits etwas früher greifen, und oberhalb von 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kommt ein neuer Satz von 47 Prozent hinzu. In der öffentlichen Debatte ist für den neuen 47-Prozent-Satz der Begriff „Superreichensteuer“ aufgekommen. Sie trifft Menschen, die ihr Einkommen überwiegend durch ihre eigene Arbeit erzielen. Das ist zwar eine sinnvolle Umverteilung innerhalb der Lohnsteuer, mit „superreich“ im eigentlichen Sinn hat das aber wenig zu tun. Superreich ist in Deutschland nämlich vor allem, wer über Vermögen verfügt, nicht wer ein hohes Gehalt bezieht.
Und genau da liegt das Problem: Schon heute wird mehr als die Hälfte des Vermögens hierzulande nicht selbst erarbeitet, sondern geerbt oder verschenkt – und dieser Anteil wächst. Was die Vermögensungleichheit angeht, ist Deutschland unter den Demokratien mit an der Weltspitze. Zwei Familien haben mehr Vermögen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung. Beim Einkommen sieht es etwas anders aus. Hier liegt Deutschland im Mittelfeld der Industrieländer, weil das progressive Steuersystem für weniger Ungleichheit sorgt.
Besteuert wird dieses Vermögen aber kaum. Die Vermögensteuer ist seit 1997 ausgesetzt. Kapitalerträge und Unternehmensbeteiligungen, welche ohnehin schwächer als Arbeit besteuert werden, bleiben von der neuen Einkommensteuerstufe vollkommen unberührt. Und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sorgen Ausnahmeregelungen wie die Verschonungsbedarfsprüfung dafür, dass Betriebsvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro häufig vollständig steuerfrei übertragen werden kann.
Eine höhere Belastung von Spitzengehältern und eine Heranziehung großer (oft ererbter) Vermögen sind zwei verschiedene Dinge. Wer beides unter dem Label „Superreichensteuer“ zusammenführt, erweckt den Eindruck, das strukturelle Problem sei bereits angegangen worden. Das ist es nicht. Die eigentliche Schieflage zwischen der Besteuerung von Arbeit und der Besteuerung von Kapital sowie Vermögen bleibt bestehen, und mit ihr das Problem, dass Herkunft stärker über wirtschaftlichen Erfolg entscheidet als eigene Leistung.
Wer Arbeit spürbar entlasten will, kommt an einer Heranziehung von Kapital und Vermögen nicht vorbei, schlicht weil der Haushalt keinen Spielraum lässt. Die SPD hatte im Januar ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt und im Koalitionsausschuss auf eine gerechtere Beteiligung großer Erbschaften gedrängt; die Union lehnte ab. Anfang 2027 erwartet uns ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das prüft, ob die umfangreichen Ausnahmen für große Erbschaften verfassungsgemäß sind. Vieles spricht dafür, dass eine Neuregelung der Erbschaftsteuer in dieser Legislatur notwendig wird. Eine kluge Reform würde kleine Erbschaften schützen und Privilegien für Superreiche abschaffen, sodass auch in der Praxis endlich eine progressive Besteuerung erfolgt. Diese Chance sollte die Koalition nutzen.
