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Kleinteilige Debatten über eine große Idee: Solidaritätsvorstellungen in der aktuellen Sozialstaatdebatte

#analyse #spw

Heft 2/26

Foto: © HBS

Bettina Kohlrausch ist seit 2020 Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung und Professorin für gesellschaftliche Transformation und Digitalisierung an der Universität Paderborn.

VOn bettina kohlrausch

Viele Maßnahmen, keine Idee

Die Zukunft des Sozialstaates steht im Zentrum aktueller politischer Auseinandersetzungen in Deutschland. Die große Koalition hat dieses Thema zu einem ihrer zentralen Reformfelder erklärt. Dabei tut sich ein interessanter Widerspruch auf: einerseits werden Debatten über sozialstaatliche Leistungen längst nicht mehr nur als fachpolitische Diskussionen geführt, sondern als grundlegende Auseinandersetzungen über die Zukunftsfähigkeit des Landes insgesamt. Der Sozialstaat fungiert damit als Projektionsfläche für Fragen nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt und politischer Stabilität. Andererseits sind die Auseinandersetzungen um die konkreten Reformideen eher kleinteilig.

Im sogenannten „Herbst der Reformen“ wurde das Bürgergeld umfassend überarbeitet. Die Reformen zielten unter anderem auf eine Verschärfung von Sanktionen und eine stärkere Konditionalisierung sozialstaatlicher Leistungen ab. Parallel dazu legte eine von Bärbel Bas beauftragte Sozialstaatskommission Vorschläge für eine strukturelle Neuausrichtung des Systems vor. Ein zentraler Punkt ist die Bündelung von Leistungen: Künftig soll es statt vier nur noch zwei Hauptzuständigkeiten geben. Damit soll das System übersichtlicher und effizienter werden. Auch die Arbeitsanreize sollen erhöht werden, etwa durch eine Reform der Anrechnung von Erwerbseinkommen. Diskutiert wird, den bisherigen Grundfreibetrag von 100 Euro abzusenken und zugleich bei höheren Einkommen großzügigere Freibeträge zu gewähren, um Beschäftigung stärker zu honorieren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und Entbürokratisierung. Geplant ist eine zentrale digitale Plattform im Sinne eines „One-Stop-Shops“, über die Daten nur einmal erfasst werden müssen und Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden. So soll beispielsweise das Kindergeld künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden. Insgesamt umfasst die geplante Neusystematisierung 26 Maßnahmen, die darauf abzielen, die Komplexität des Sozialstaats zu reduzieren.

Diese Reformvorschläge setzen stark auf Effizienzsteigerung – ein durchaus sinnvolles Ziel. Denn demokratische Institutionen finden nur dann breite Unterstützung, wenn sie aus Sicht der Bevölkerung funktionieren. Tatsächlich erleben viele Menschen den Sozialstaat als dysfunktional. Ein Indikator dafür ist, dass zahlreiche Anspruchsberechtigte Leistungen wie Kindergeld oder Wohngeld nicht in Anspruch nehmen. Ob die vorgeschlagenen Reformen allerdings zu einer Ausweitung oder eher zu einer Kürzung sozialstaatlicher Leistungen führen werden, ist bislang offen.

Auch wenn die geplanten Veränderungen teilweise weitreichende Konsequenzen für die Bevölkerung haben, ist es den handelnden Akteur*innen bisher nicht gelungen deutlich zu machen, für welche grundsätzlichen Ideen von Sozialstaatlichkeit und damit auch von Solidarität die jeweiligen Vorhaben stehen sollen. Das betrifft auch die aktuellen Debatten über die Rente, Kranken- und Pflegeversicherungen oder das Elterngeld, in denen die verteilungspolitische Dimension der Auseinandersetzung von den handelnden politischen Akteur*innen selten klar benannt wird.

Solidarität im Konflikt

Die politische Auseinandersetzung über die Zukunft des Sozialstaats verweist auf grundlegende gesellschaftliche Konfliktlinien. In ihrem Buch „Triggerpunkte“ unterscheiden Steffen Mau und Kolleg*innen zwischen verschiedenen „Konfliktarenen“, in denen gesellschaftliche Auseinandersetzungen stattfinden. Dazu zählen etwa „oben-unten“-Konflikte, die sich um Verteilungsfragen drehen, sowie „innen-außen“-Konflikte, die Fragen der Zugehörigkeit betreffen.

Die aktuellen Debatten über den Sozialstaat bewegen sich in beiden Arenen, wobei innen-außen Konflikte derzeit deutlich dominieren. Das ist irritierend, denn historisch betrachtet ist der Sozialstaat vor allem eine Antwort auf die sozialen Folgen der Industrialisierung und Ausdruck der Machtressourcen von Beschäftigten. Die Zunahme der Machtressourcen von Beschäftigten und das wachsende Selbstbewusstsein, diese auch zu nutzen, hat damit zu tun, dass historisch neben der Solidarität eine andere große Idee an Bedeutung gewann: Die Idee der Demokratie.

Der Sozialstaat dient somit nicht zuletzt der Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit und kann als „institutionalisierte Solidarität“ verstanden werden, die gesellschaftliche Teilhabe über soziale Rechte und die Schaffung von Sozialeigentum garantiert. Seine zentrale Leistung bestand darin, Verteilungskonflikte zu institutionalisieren und dadurch zu befrieden – eine Errungenschaft, deren Bedeutung in der aktuellen Debatte erstaunlich wenig Beachtung findet.

Stattdessen stehen Fragen im Vordergrund, die sich um die Abgrenzung der Solidargemeinschaft drehen: Wer gehört dazu und wer nicht? Diese innen-außen Perspektive prägt insbesondere die Diskussion um das Bürgergeld. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Arbeitsanreize erhöht und missbräuchlicher Leistungsbezug verhindert werden können. Die zugrunde liegenden Annahmen sind jedoch empirisch umstritten. So zeigen Analysen, dass Erwerbstätige im Mindestlohn in allen Haushaltskonstellationen über ein höheres Einkommen verfügen als Bürgergeldbeziehende. Die häufig geäußerte Behauptung, Erwerbsarbeit lohne sich nicht, hält einer empirischen Überprüfung somit nicht stand.

Auch der Anteil sogenannter „Totalverweigerer“ ist sehr gering. Zudem ist unklar, ob strengere Sanktionen tatsächlich zu einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt beitragen. Während einige Studien kurzfristige Effekte in Form schnellerer Arbeitsaufnahmen feststellen, weisen andere auf negative Folgen hin: Sanktionen erhöhen den Druck im System insgesamt, verschlechtern häufig die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung, verstärken materielle Notlagen und können langfristige Integrationschancen sogar mindern. Hinzu kommen psychische Belastungen, die nicht nur sanktionierte Personen betreffen, sondern das gesamte System prägen.

Diese Debatten stehen in einem bemerkenswerten Kontrast zur realen Entwicklung sozialer Ungleichheit. Sowohl die Einkommensungleichheit als auch die Armutsquote haben in den letzten Jahren Höchststände erreicht. Aktuell leben 17,7 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze, 11,8 Prozent sogar in strenger Armut. Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der Kinderarmut: 15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind betroffen, das entspricht rund 2,2 Millionen jungen Menschen. Armut hat weitreichende Folgen für Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe. Betroffene Kinder haben schlechtere Bildungschancen, sind häufiger gesundheitlich beeinträchtigt und erleben soziale Ausgrenzung im Alltag. Kinderarmut prägt nicht nur die individuelle Zukunft, sondern auch die gesellschaftliche Entwicklung insgesamt.

Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung liegt in der abnehmenden Umverteilungswirkung des Sozialstaates. Insbesondere die armutsreduzierende Wirkung von Transferleistungen hat seit 2010 deutlich nachgelassen. Gleichzeitig wird seit langem kritisiert, dass die Berechnung des Existenzminimums nicht armutsfest ist. Vorschläge aus der Forschung plädieren dafür, sich bei der Ermittlung der angemessenen Höhe, etwa bei der Grundsicherung, stärker an der Mitte der Einkommensverteilung zu orientieren, um gesellschaftliche Teilhabe realistisch abzubilden. Solche Ansätze spielen in der aktuellen politischen Debatte jedoch kaum eine Rolle.

Dabei zeigen Umfragen, dass große Teile der Bevölkerung eine stärkere Umverteilung und mehr Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen befürworten. Gleichzeitig ist das Vertrauen in die Schutzfunktion des Sozialstaates gering. Nur eine Minderheit fühlt sich gut abgesichert. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die soziale Marktwirtschaft ihr Versprechen von Fairness und Teilhabe nicht mehr einlöst. Diese Wahrnehmung betrifft nicht nur unmittelbar Betroffene, sondern die Breite der Gesellschaft.

Diese Entwicklung ist auch aus demokratietheoretischer Perspektive problematisch. Soziale Unsicherheit und Armut untergraben das Vertrauen in demokratische Institutionen und können antidemokratische Einstellungen stärken. Politische Kräfte wie die AfD profitieren von dieser Entwicklung. Der Zustand des Sozialstaates ist daher eng mit der Stabilität der Demokratie verknüpft.

Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass sich die politische Debatte so stark auf Fragen des Leistungszugangs konzentriert, während die Frage nach der Angemessenheit der Leistungen und ihrer Fähigkeit, gesellschaftliche Teilhabe zu sichern, weitgehend ausgeblendet bleibt. In der Logik der Konfliktarenen dominiert klar die innen-außen Perspektive, während oben-unten Konflikte – also Verteilungsfragen – in den Hintergrund treten, obwohl sie für viele Menschen von zentraler Bedeutung sind.

Für ein progressives Sozialstaatsverständnis

Auch strategisch wirft dies Fragen auf, nicht zuletzt für die Sozialdemokratie. Der Versuch, sich stärker als Vertreterin der Erwerbstätigen zu positionieren und den Fokus vom Bürgergeld weg zu verlagern, hat bislang nicht dazu geführt, verloren gegangene Wählergruppen zurückzugewinnen. Das ist wenig überraschend: Wer den Sozialstaat primär als Unterstützungssystem für eine kleine, besonders bedürftige Gruppe darstellt, formuliert kein attraktives gesellschaftliches Angebot für die Mehrheit. Die Idee der Solidarität verliert an Strahlkraft, wenn sie auf ein Minimum reduziert wird. Wer der Sozialdemokratie dabei zuschaut, wie die die aktuellen Debatten um den Sozialstaat führt fragt sich: Wie kann man eine Idee, die so groß ist, wie die der Solidarität, so klein machen?

Eine alternative Perspektive wäre, den Sozialstaat wieder stärker als Instrument der Verteilung und als kollektives Eigentum zu begreifen. Soziale Sicherungssysteme, Bildungszugänge, öffentliche Infrastruktur, Wohnraum oder auch genossenschaftliche Eigentumsformen sind Ausdruck von „Sozialeigentum“ – also Ressourcen, die vielen gehören und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Wohlfahrtsrechte sind keine individuellen Gnadenakte, sondern historisch erkämpfte soziale Rechte.

Aus dieser Perspektive stellt sich die zentrale Frage neu: Soll dieses Sozialeigentum als Gegengewicht zu privatem Eigentum geschützt und ausgebaut werden, oder wird es weiter zurückgebaut? Letztlich geht es um eine grundlegende normative Entscheidung darüber, welcher Solidaritätsbegriff den Sozialstaat prägen soll. Soll er umfassende Teilhabe ermöglichen oder lediglich das Existenzminimum sichern? Und wie inklusiv soll die Solidargemeinschaft gedacht werden?

Es gibt gute empirische Gründe, für einen inklusiven Solidaritätsbegriff zu plädieren. Ein Sozialstaat, der breite Teile der Bevölkerung absichert und Teilhabe ermöglicht, schafft Vertrauen und Stabilität. Er gibt Menschen die Sicherheit, die sie brauchen, um sich auf tiefgreifende Veränderungen einzulassen – etwa im Zuge der digitalen Transformation oder des sozial-ökologischen Wandels. Der Sozialstaat ist damit kein Randthema für eine kleine Gruppe, sondern ein zentrales Instrument gesellschaftlicher Integration.

Die Zukunftsfähigkeit der Demokratie hängt entscheidend davon ab, ob sich Menschen als Teil der Gesellschaft begreifen und ihr vertrauen. Ein leistungsfähiger, inklusiver Sozialstaat ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Entsprechend sollte Sozialstaatlichkeit weit gefasst werden – als Garantie von Teilhabe durch soziale Sicherung, Grundsicherung und gut ausgebaute öffentliche Infrastrukturen. Nur so kann sie ihre integrative Kraft entfalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt langfristig sichern.

2026-07-10T12:43:38+02:00
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