Vermögensangriff mit eigenen rentenpolitischen Vorschlägen kontern
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VORSCHAU: HEFT 2/26

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von Kai Burmeister und jendrik scholz
Für die meisten Menschen ist die in der Sozialversicherung erworbene Rente ihr einziges „Vermögen“. Es ist das Vermögen der Nicht-Vermögenden. Deshalb steht das Thema im Fokus der Gewerkschaften, es ist gewerkschaftliches Herzensthema. In der Mitgliedschaft gibt es eine sehr hohe Zustimmung für ein starkes Rentensystem. Gleichzeitig legen immer mehr Mitglieder den Finger in die Wunde und beklagen sinkende Renten und Ungerechtigkeiten im Vergleich mit anderen Ländern wie Österreich, in denen die Alterssicherung besser sei. Die aktuellen Pläne von Arbeitgebern und neoliberalen Thinktanks braucht eine eigenständige Gegenaufklärung.
Rentenkommission nicht neutral
Die Rentenkommission der Bundesregierung soll bis zum Sommer Vorschläge machen. In ihr dominieren Persönlichkeiten, die für eine direkte oder indirekte Absenkung des Rentenniveaus plädieren. Deshalb hat der DGB die „DGB-Rentenkommission“ als unabhängiges Expertengremium gebildet.
Die Kommission der Bundesregierung soll die „Verlängerung von Lebensarbeitszeit (z. B. Renteneintrittsalter)“ und „Anpassung der Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte prüfen.1 Der Einsetzungsbeschluss trägt die Handschrift von „Junger Gruppe“ in der Unionsfraktion und der von der Metallindustrie-finanzierten „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM)2, die den veröffentlichten Diskurs zu prägen versuchen.
Und die SPD?
Die Rentenpolitik der SPD bleibt bislang unklar, dabei entscheidet diese über ihr Ansehen, nicht zuletzt weil die radikale Rechte sich verhetzend der Sozialpolitik zuwendet.
Einerseits hat die SPD mit der Stabilisierung des Rentenniveaus durch eine Haltelinie bei 48 Prozent3 und erleichterten Übergängen von der Erwerbsarbeit in den Rentenbezug für ältere Beschäftigte mit langen Berufsbiografien4 Erfolge erzielt. Andererseits werden mit der SPD die Dämpfung des Rentenniveaus gegenüber der Entwicklung der Löhne5 und die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verbunden.
Faktisch ist das deutsche Sicherungsniveau im OECD-Vergleich nur Mittelmaß. Ökonomisch vergleichbare Industriestaaten bieten ihren Beschäftigten höhere Alterssicherungsniveaus.6 Das deutsche Alterssicherungssystem schützt nicht zuverlässig vor Armut: Jede fünfte Person über 65 Jahren ist armutsgefährdet.7
Hier aufzuholen ist aber nicht der Untersuchungsauftrag der Bundesregierung. Statt Stärkung und Verbesserung der gesetzlichen Rente verfolgt sie den Ansatz der Kapitaldeckung weiter – trotz der ernüchternden Erfahrungen rund um die Riester-Rente.
Im aktuellen System findet die Umverteilung von unten nach oben statt und bedeutet hier konkret: Mit dem Aufkommen aus Einkommens- und Verbrauchssteuern auch der unteren Schichten werden derzeit sowohl die Riester-Subventionen für die oberen Schichten als auch die Profite des Finanzkapitals finanziert. Achim Truger warnt daher zu Recht, dass „Probleme der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge vernachlässigt“ würden und das damit „in Aussicht gestellte hohe Sicherungsniveau“ mit Blick auf die Realitäten auf den internationalen Finanzmärkten und in der deutschen Binnenwirtschaft „verfehlt“ werden könnte.8
Welcher Erfolg und welche Verteilungswirkungen mit der geplanten Ablösung der Riesterrente durch das neue Altersvorsorgedepot ab 20279 verbunden sein werden, ist aus Beschäftigtensicht kritisch zu prüfen. Immerhin soll neben dem privaten Finanzkapital auch ein staatlicher Anbieter zum Zuge kommen. Die Deutsche Rentenversicherung mit ihren leistungsfähigen regionalen Rentenversicherungsträgern ist mit ihrem gesellschaftlichen Ansehen prädestiniert, die Aufgaben des staatlichen Anbieters zukünftig zu übernehmen. Eine nötige digitale Ertüchtigung muss auf den Weg gebracht werden.
Dogma und Dilemma
Hält die Bundesregierung weiter dogmatisch an ihrer Absicht einer „Sicherung stabiler Beitragsätze für die nächsten zehn Jahre“ fest, ist perspektivisch kein höheres Rentenniveau zu realisieren. Zwar soll auch die Einbeziehung weiterer „Einkunftsarten in die Beitragsbemessung“ und „Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung“ geprüft werden, doch erfahrungsgemäß ist bei derartigen Ansätzen einer Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung, bei der „weitere Finanzquellen erschlossen werden“10 würden, von viel interessegeleiteten Widerstand auszugehen. Dabei bleibt es (um-)verteilungspolitisch nicht nachvollziehbar, warum auf Arbeitseinkommen hohe Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, auf Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Kapitalerträge aber nicht, sie werden sogar beitragsfrei gestellt und steuerpolitisch bevorzugt. Die gesetzlichen Renten- wie Krankenversicherungen erbringen viele sozialpolitische Leistungen, die versicherungsfremd sind und deren Kosten nicht hinreichend aus Steuermitteln erstattet werden. Eine Einbeziehung anderer Einkunftsarten würde auch diese versicherungsfremden Leistungen gerechter finanzieren.11
Hier läge ein wichtiger Ansatzpunkt der Sozialdemokratie. So neigen Soloselbständige dazu, ihren privaten Altersvorsorgeaufwand zu unterschätzen, zugleich wäre ihre Einbeziehung fiskalisch geboten, um die Einnahmeseite der Rentenversicherung zu verbeitern und bessere Sicherungsniveaus zu refinanzieren: „Schließlich könnte eine verpflichtende Einbeziehung aller bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen gemäß den Simulationen über Jahrzehnte das Sicherungsniveau spürbar steigern und den Beitragssatz etwas senken.“12
Diese Einbeziehung der Soloselbständigen und auch der Beamtinnen und Beamten und auch der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist im Bewusstsein vieler eine Frage der Gerechtigkeit. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Ruhegehalt von ehemaligen Beamtinnen und Beamten betrug im Monat 3.416 Euro.13 Der durchschnittliche Zahlbetrag der Altersrenten betrug lediglich 1.692 Euro.14
Dem Sachverständigenrat zufolge „könnte“ „eine Ausweitung des Versichertenkreises auf künftige Beamtinnen und Beamte die Rentenversicherung kurz- bis mittelfristig finanziell entlasten, wenn zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen Renten anfallen“. Erst ab „Mitte der 2070er-Jahre“ würde sich die positive Entwicklung wegen der höheren Lebenserwartung der Beamtinnen und Beamten wieder umkehren.15
Ehrlicherweise gehört dazu, dass sich Gewerkschaften hier in einem Dilemma befinden: Sie vertreten viele Beamtinnen und Beamte unter den Gewerkschaftsmitgliedern, die in ihrer Bestandssicherung keine Einschränkungen hinnehmen wollen. Mit der reinen Integration nur der neuen Beamtinnen und Beamte zu einem Stichtag wäre zwar der Vertrauensschutz gewährleistet und die politische Brisanz entschärft – aber eben auch die fiskalischen Effekte zunächst klein. Das derzeitige Versorgungsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aus ihrer Kombination von gesetzlicher Rente und tariflicher Zusatzversorgung könnte ein zukünftiges egalitäres (Ziel-) Versorgungsniveau aller Angehörigen des öffentlichen Dienstes bilden.
Wege aus dem Dilemma
Es ist jetzt umso wichtiger, die Diskussion aus Sicht von Gewerkschaften und Sozialdemokratie breiter anzusetzen und auch auf der historischen Erfahrung aufzubauen, dass Gewerkschaften und SPD in der Vergangenheit bereits erfolgreich die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten tarif- und sozialpolitisch eingeebnet haben. Eine Finanzierung besserer gesetzlicher Rentenleistungen mit einer fortschrittlicheren Steuerpolitik über höhere Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung ist ordnungspolitisch geboten und muss enttabuisiert werden: „Bei einer Finanzierung mit progressiver direkter Einkommensteuer erreicht man deutlich andere Verteilungsergebnisse, da hier alle Steuerzahlenden, jung wie alt, einbezogen werden.“16 Dieser Ansatz öffnet auch die Tür zu einer Finanzierung besserer Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur über progressiv ausgestaltete Einkommensteuern, sondern auch über eine modernere Vermögens- bzw. Erbschaftsbesteuerung im Sinne der Mackenroth-These, wonach letztendlich alle Sozialausgaben stets aus dem aktuellen Volkseinkommen zu finanzieren sind.
Damit ist der Hebel gesetzt, um sozialpolitisch eine Erhöhung des Rentenniveaus auf über 50 Prozent im Sinne des Prinzips der Lebensstandardsicherung auf die Tagesordnung zu heben. Dies ist ähnlich bedeutsam im Gerechtigkeitsempfinden wie das Prinzip des Lohnabstands. Danach muss man mit eigener sozialversicherungspflichtiger Arbeit stets bessergestellt sein als mit dem Bezug (beitragsfinanzierter) Sozialversicherungsleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) und wiederum besser als mit steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen (z.B. Grundsicherung).
Tatsächlich erhält in Baden-Württemberg jede zweite Frau eine gesetzliche Rente, die geringer ist als das Grundsicherungsniveau von ungefähr 850 Euro. Jeder vierte Mann hat dort eine Rente, die nicht höher ist als die Grundsicherung im Alter17. Beide Gruppen sind gezwungen, trotz oftmals jahrzehntelanger sozialversicherungspflichtiger Arbeit ihre Sozialversicherungsleistung Rente mit der Grundsicherung im Alter aufzustocken. Diese Realitäten delegitimieren nicht nur sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern setzen auch genau die falschen Anreize.
Zur breiter gefassten Rentendiskussion aus Sicht von SPD und Gewerkschaften gehört das stabilisierende Element der Zuwanderung. Tatsächlich kann diese die Beitragsbasis der Rentenversicherung erweitern, verjüngen und Fachkräftemängel in bestimmten Berufen wie der Pflege oder in den Informationstechnologien beheben. Qualifizierte Zuwanderung kann auch Produktivitätsfortschritte begünstigen. Junge Gesellschaften sind grundsätzlich mit mehr Innovationen, höherem Wachstum und höherer Produktivität verbunden als überalterte.
Wachstum und Produktivitätszuwächse sind weitere Grundvoraussetzungen dafür, mit gewerkschaftlicher Tarifpolitik höhere Verdienste durchzusetzen, die wiederum als höhere Beitragseinnahmen der Rentenversicherung mithelfen können, den Generationenvertrag zu sichern. Die Wachstums- und Innovationsschwäche und die stagnierende Arbeitsproduktivität in der Industrie, die auch aus zu geringen öffentlichen und privaten Investitionen und fehlenden Innovationen in Deutschland resultieren, sind insofern Alarmsignale auch für den Sozialstaat.
Mehr „Und“ als „Oder“ – zusätzliche Impulse aus gewerkschaftlicher Sicht
Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgungen können in einem komplementären Verhältnis zueinander stehen. Wegen der unzureichenden Leistungskraft der gesetzlichen Rentenversicherung besteht in der Mitgliedschaft der Gewerkschaften zu Recht die Erwartung, ihre oftmals schmalen gesetzlichen Renten mit Betriebsrenten tariflich aufzustocken.
Wegen der dogmatischen Weigerung der Arbeitgeber, mit einer Umlage Betriebsrenten aus ihrer laufenden Wertschöpfung auszuzahlen (wie dies im 19. und 20. Jahrhundert beispielsweise bei der Krupp-Rente üblich war), sind Varianten der Kapitaldeckung in der betrieblichen Altersversorgung inzwischen dominant.
Alle grundsätzlichen Schwächen von Kapitaldeckungsverfahren gelten damit auch für die betriebliche Altersversorgung: Risiken an den Finanzmärkten, niedrige Zinsen oder geringe Renditen wegen hoher Verwaltungskosten, wenn Finanzprodukte über Banken/Versicherungen verwaltet werden. Die aktuelle Schieflage berufsständischer Versorgungswerke, deren Leistungsfähigkeit wegen Fehlinvestitionen am Kapitalmarkt oftmals in akuter Gefahr ist, die schlechte Renditeperformance vieler Lebensversicherungen wie auch der Riesterrente deuten auf Risiken, die gerade auch mit Formen der betrieblichen Altersversorgung verbunden sein können.
Betriebsrenten existieren in der Regel dort, wo es Gewerkschaften gibt. Mit der stark gesunkenen Tarifbindung und der Erosion der Flächentarifverträge (ungefähr jeder zweite Beschäftigte arbeitet inzwischen in einem Betrieb ohne Tarifbindung) fehlen in der Hälfte der deutschen Wirtschaft, besonders in kleinen und mittleren Betrieben sowie in Ostdeutschland, inzwischen die nötigen Akteure zur tatsächlichen Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Wenn es mit realistischem Blick auf die Verhältnisse kurzfristig zu keinen Verbesserungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommen sollte, sollte die gewerkschaftliche und sozialdemokratische Alterssicherungspolitik über drei Handlungsstrategien – die sich teilweise widersprechen, aber auch ergänzbar sind – stärker ins Gespräch kommen.
Mehr Allgemeinverbindlichkeit für die Altersversorgung
Die erleichterte gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen mit Regelungen zur Altersversorgung könnte von politischer Seite zu verbesserter Alterssicherung führen. Die Sozialkassenkonstruktionen im Bauhaupt- und Bauausbaugewerbe, die neben Schlechtwettergeld und Ausbildungsumlagen meist auch Zusatzversorgungssysteme beinhalten, basieren in der Regel auf für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen. Dies würde auch positive Anreize setzen, Mitglied eines Arbeitgeberverbands zu werden bzw. in die Tarifbindung zurückzukehren. Gleichermaßen könnte ein Ausbau der betrieblichen Altersversorgung über die Allgemeinverbindlichkeit durch handlungsfähige Gewerkschaften positive Anreize zur Mitgliedschaft setzen.18
Gewerkschaftliche Organisationsmacht nutzen
Gewerkschaften setzen in den Branchen und Betrieben mit großer Handlungsfähigkeit auf Tarifverträge, um kapitalgedeckte Formen der betrieblichen Altersversorgung zu etablieren bzw. bestehende Formen zu sichern oder auszubauen.19 Diese sollten zugunsten einer effizienten Mittelverwendung zusammen mit der Arbeitgeberseite in eigenen Versorgungswerken angesiedelt werden. Idealerweise gelten derartige Verabredungen exklusiv nur für Gewerkschaftsmitglieder, so dass ein großer Anreiz besteht, in die Gewerkschaft einzutreten bzw. im Alter Gewerkschaftsmitglied zu bleiben. Hintergrund dieser Strategie ist die Einschätzung, vor allem auf die eigene Kraft zu vertrauen statt bloß an Politik zu appellieren.
Gesund bis zur Rente durch aktive Selbstverwaltung
Weitere Erwartungshaltungen an die gewerkschaftliche Sozialpolitik bestehen darin, dass die Gewerkschaften über ihre Beteiligung an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen stärker Einfluss nehmen sollen auf die Bedingungen, die es ermöglichen, gesund das Renteneintrittsalter zu erreichen. Konkret geht es um die Stärkung und Ausbau von Sozialversicherungsleistungen wie gesundheitlicher Prävention/Rehabilitation und beruflicher Rehabilitation und Qualifizierungen. Wegen der Fragmentierung der Verwaltungszuständigkeiten für diese Themen in Unfallversicherungen, Krankenkassen, Gewerbeaufsichtsämtern, Rentenversicherungsträgern und Bundesagentur für Arbeit u. a. ist auch eine engere Kooperation der in der Selbstverwaltung Aktiven aus den Gewerkschaften geboten. Zwei Vorhaben sind vordringlich:20 Bei den Krankenkassen gilt es die Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu stärken und bei den Rentenversicherungsträger die Ausgaben für berufliche Rehabilitation (insbesondere für Qualifizierungen) deutlich zu steigern. Ziel ist, vorzeitigen Renteneintritt mit erheblichen Abschlägen möglichst zu vermeiden.
Kurzum: Im Sommer droht der Angriff auf die solidarische Rente, Gewerkschaften sind bereit den Protest dagegen auf die Straße zu tragen. Eigene gewerkschaftliche Reformvorschläge für die Rente tragen dazu bei, die Interessen der arbeitnehmerischen Mitte und die prekarisierten Schichten miteinander zu verbinden. Diese müssen breiter denken, als uns einseitig interessegeleitete Expertise vorschlägt – nur so werden sie Schlagkraft entwickeln.
1Bundesregierung (2025): Einsetzung einer Alterssicherungskommission, Anlage 3, Berlin, S. 1-3
2Reusch, Jürgen (2026): Klassenkampf um die Rente, in: Zeitschrift Z., H. 145, März 2026, S. 96-109
3Sicherungsniveau vor Steuern, d. h. Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittseinkommen
4Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge für bestimmte Jahrgänge bereits im Alter von 63 Jahren bzw. Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen
5Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel
6Vgl. OECD (2025): Pensions at a Glance 2025 – OECD and G20 Indicators, Paris
7Vgl. Statistisches Bundesamt (2025): Armutsgefährdung sowie materielle und soziale Entbehrung bei älteren Menschen, Wiesbaden
8Truger, Achim (2023): Eine andere Meinung, in: Sachverständigenrat (2023): WACHSTUMSSCHWÄCHE ÜBERWINDEN – IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN, Jahresgutachten 2023/2024, Wiesbaden, S. 360, Ziffer 476ff, https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Gesamtausgabe.pdf
9Deutscher Bundestag (2026): Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, Drucksache 21/4088, 11.02.2026, Berlin
10Heise, Arne (2026): Rentenpaket, Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit – die Quadratur des Kreises?, in: spw 1/2006, S. 43
11Rechtlich auszuschließen ist, dass aus Rentenbeiträgen auf Mieteinnahmen oder Aktiengewinne Rentenansprüche geltend gemacht werden können. Im Sinne der Mackenroth-Formel sind alternativ entsprechende Steuern zu erheben und ihre Erträge als Bundeszuschüsse der Rentenversicherung zuzuleiten, um ein besseres Rentenniveau zu finanzieren.
12Truger, Achim, a.a.O., S. 367, Ziffer 494
13Statistisches Bundesamt (2025): Pressemitteilung Nr. 455 vom 17. Dezember 2025, Wiesbaden
14Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2025): Rentenatlas 2025 – die deutsche Rentenversicherung in Zahlen, Fakten und Trends, Berlin, S. 12; mit mindestens 35 Versicherungsjahren; auch wenn weitere Merkmale wie Geschlecht, Beruf/Tätigkeit und Ausbildung/Studium berücksichtigt werden, liegen die Ruhegehälter in der Regel deutlich höher als die Altersrenten
15Sachverständigenrat (2023), a.a.O., S. 308, Ziffer 395
16Logeay, Camille/ Blank, Florian (2026): Die wahren Konfliktlinie der Rentenpolitik, in: Makronom 19.1.2026, https://makronom.de/die-wahren-konfliktlinien-der-rentenpolitik-50521
17Burmeister, Kai/Scholz, Jendrik (2024): DGB-Rentenreport Baden-Württemberg 2024: Ausgewählte Befunde zur Situation von Arbeit und Rente in Baden-Württemberg, Stuttgart, S. 15-16, https://bw.dgb.de/dgb-bw-fileadmin/dateien/Dokumente/Brosch%C3%BCren/2024-DGB-BW-Rentenreport.pdf
18Wie auch mit den ab 1. Januar 2027 geltenden Steuererleichterungen beim Gewerkschaftsbeitrag.
19Vgl. auch IG Metall Baden-Württemberg (2022): Sondierungsergebnis 2022 Sozialpartnermodell, Stuttgart
20Vgl. Burmeister, Kai/Diebel-Ebers, Maren/Scholz, Jendrik (2026): Versorgung, Prävention und Rehabilitation: Handlungsansätze für die gewerkschaftliche Beteiligung an der Selbstverwaltung und gegenüber der Landespolitik, in: Soziale Sicherheit, H. 1/2026, S. 24-30, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-107538-3
