Schwarzfahren: Warum es auch ohne Gefängnis keinen Freifahrtschein gibt
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15.04.2026

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Folke große Deters ist Mitglied der spw-Redaktion, Vorsitzender der ASJ NRW und lebt in Bornheim-Hersel.
VON Folke große Deters
Fangen wir mit einer Feststellung an: Schwarzfahren ist Mist, öffentliche Verkehre sind teuer und es ist ungerecht, wenn sich einige von der Zahlungspflicht ausnehmen. Die überwiegende Mehrheit tut das zum Glück nicht und löst ehrlich eine Fahrkarte. Schwarzfahren wird geahndet – und das soll auch bleiben. Aber anders. Das Strafrecht ist dafür das falsche Instrument – aus vielen Gründen. Der wichtigste: Das Unrecht des Schwarzfahrens rechtfertigt es nicht, Menschen dafür ins Gefängnis zu sperren. Aufwand und Nutzen, auch das wissen wir, stehen am Ende in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Besser ist es, Schwarzfahren im Vertragsrecht zu ahnden – wie übrigens andere Vertragsverletzungen auch. Es geht also nicht um einen Freifahrtschein für Schwarzfahrer, es geht um das passende Instrument. Vor einer bundesgesetzlichen Regelung erproben bereits Kommunen (auch CDU-geführte) diesen Weg.
Was sind die Argumente der Justizministerin konkret?
Es beginnt mit der Verhältnismäßigkeit: Die stimmt nicht, denn: Die Kriminalstrafe ist der schärfste Eingriff, der in unserem freiheitlich-demokratischen Staat und unter dem Grundgesetz überhaupt denkbar ist. Sie kann dazu führen, dass Menschen ihre Freiheit verlieren, weil sie in eine Gefängniszelle eingesperrt werden. Deswegen darf sie nur das allerletzte Mittel sein und ist nur als Reaktion auf eine massive Verletzung von geschützten Rechtsgütern anderer denkbar. Das ist beim Schwarzfahren nicht der Fall: Ohne eine Fahrkarte in den Bus zu steigen, ist eher dem Verwaltungsunrecht oder einem zivilrechtlichen Vertragsbruch vergleichbar, wie zum Beispiel, wenn vorsätzlich eine Parkgebühr nicht entrichtet oder die Miete nicht bezahlt wird.
Menschen am Rande der Gesellschaft
In der Praxis sind angeklagte „Schwarzfahrer/innen“ oft Menschen, die am Rand der Gesellschaft stehen. Viele begehen die Taten in akuter wirtschaftlicher Not, wenn sie die teilweise hohen Fahrpreise nicht aufwenden können, aber dennoch – zum Beispiel aus sozialen Gründen – auf Mobilität angewiesen sind. Sie werden durch die aktuelle Vorschrift kriminalisiert und damit noch weiter an den Rand gedrängt. Eine weitere Tätergruppe sind Jugendliche oder junge Erwachsene, bei denen eine Haftstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Läuterung bewirkt, sondern erst der Start einer wirklich kriminellen Karriere ist.
In der Praxis bindet die Anklage der Taten erhebliche Kräfte in der Justiz. Das wäre zu rechtfertigen, wenn es um wirkliches Strafunrecht gehen würde, aber das ist nicht der Fall. Daher befürworten nicht zuletzt viele Praktikerinnen und Praktiker die Abschaffung der Strafbarkeit des „Schwarzfahrens“, um mehr Zeit und Kraft zu haben, die richtigen Verbrecher zu jagen. 2025 blieben in der Justiz über eine Millionen Verfahren unerledigt, 50 Personen mussten aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihr Verfahren zu lange dauert. Laut Zahlen von 2020 waren 6 Prozent der strafrechtlichen Verurteilungen solche wegen Schwarzfahrens – das Entlastungspotenzial wäre also enorm.
Zahlenmäßig bedeutsam und ein echter Skandal sind die Ersatzfreiheitsstrafen: Viele „Schwarzfahrer/innen“ kommen in Haft, weil sie kein Geld haben, ihre Geldstrafen zu bezahlen. Dies führt zu immensen Kosten. Es wird geschätzt, dass zwischen 8000 und 9000 Schwarzfahrer/innen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe einsitzen. Diese unbarmherzige Strafverfolgung aufgrund einer Bagatell-Tat trägt oftmals dazu bei, dass Menschen dauerhaft in die Kriminalität abrutschen, weil sie Wohnung, Beruf und soziales Umfeld verlieren: Ein Lehrbuchbeispiel für Klassenjustiz, weil die Ärmsten eingesperrt werden, wenn andere zunächst nur zahlen. Man könnte auch sagen: Einem „nackten Mann packt man nicht in die Taschen“, da ist nicht nichts zu holen, das Gefängnis löst nichts – und ist teuer für die Gemeinschaft.
Fadenscheinige Lobby-Argumente
Die Befürworter einer Strafbarkeit – oft Lobbyisten der Verkehrsunternehmen – tragen stereotyp die immer gleichen Argumente vor, die häufig mehr gefühlig als faktenbasiert sind.
So wird suggeriert, dass Schwarzfahren ohne Strafnorm sanktionslos möglich und eine fahrscheinlose Anarchie zu befürchten sei. Dabei hat das Fahren ohne Fahrschein auch ohne Staatsanwalt spürbare Folgen: Verkehrsunternehmen sehen nämlich empfindliche Vertragsstrafen für das Schwarzfahren vor. In ihrer Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren sich fast alle Verkehrsunternehmen auf dieses erhöhte Beförderungsentgelt und nicht auf mögliche strafrechtliche Folgen. Offenbar wird auch dort die abschreckende Wirkung eines erhöhten Beförderungsentgelt höher gewichtet als die Abschreckung durch das Strafrecht. Da es die Möglichkeit des erhöhten Beförderungsentgeltes gibt, ist auch die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes mit all seiner Bürokratie nicht angezeigt.
Entgegen der Behauptungen der Verkehrsunternehmens-Lobby kann der Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt auch ohne strafrechtliche Sanktion durchgesetzt werden. Personen dürfen auch zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche festgehalten werden. Die Polizei kann auch weiterhin die Identität von Personen ohne gültigen Fahrausweis feststellen, wie dies schon jetzt bei Verkehrsunfällen der Fall ist. Und selbstverständlich können sich Schaffnerinnen und Schaffner mit Strafanzeigen gegen Beleidigungen und Bedrohungen zur Wehr setzen. Eine Entlastung der Justiz an anderer Stelle könnte sogar dazu führen, dass solche Delikte angemessen verfolgt werden.
Zuzugeben ist allerdings eine Lücke: Menschen, die so arm sind, dass sie kein vollstreckbares Vermögen haben, kommen möglicherweise um die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes herum.
Manche befürchten, diese Lücke für die Ärmsten der Armen ließe sich den ehrlichen Inhaber/innen von Fahrkarten nicht vermitteln. Ich bin dagegen optimistisch, dass halbwegs klar denkende Menschen davon zu überzeugen sind, dass in teure Gefängniszellen nur richtige Verbrecher gehören. Die Verfolgung von Schwarzfahrern kostet rund 200 Millionen Steuergeld, das sinnvoll anders verwendet werden könnte. Ein bisschen mehr Vertrauen in die Kraft des guten Argumentes ist angezeigt.
Da zu befürchten ist, dass die Merz-CDU mit den hier aufgeführten Argumenten einmal mehr Initiativen der SPD für ein humanes Strafrecht hintertreibt, sollten Städte und Kommunen nicht auf den Bundestag warten, sondern selber tätig werden. Einige Städte wie Düsseldorf, Bonn und Münster haben ihre Verkehrsbetriebe angewiesen, auf Strafanzeigen von Schwarzfahrern zu verzichten. Humanisierung des Strafrechts geht auch von unten. Es wäre ein schönes Zeichen in rechtspolitisch regressiven Zeiten, wenn viele diesen Beispielen folgten.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der NRW SPD hält auf ihrer Seite https://www.asjnrw.de/2025/06/01/strafbarkeit-des-schwarzfahrens/ einen Musterantrag für Räte und Kreistage zum Verzicht auf Anzeigen wegen Schwarzfahrens zum Download bereit. Auf freiheitsfonds.de kann für ein „Freikaufen“ von Menschen gespendet werden, die aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert sind.
