Demokratie ist nicht selbstverständlich – sie muss verteidigt werden!

#asj #mit recht politisch #spw

26.11.2025

Autorinnenbild von Carmen Wege

Foto: © Anna Voelske

Carmen Wegge ist seit 2021 Bundestagsabgeordnete der SPD und seit 2025 Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Der Kampf gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie gehört zu ihren politischen Schwerpunkten.

VON Carmen Wegge

Die AfD – eine echte Gefahr für unsere freiheitliche Ordnung

Wir befinden uns an einem historischen Scheideweg. Nicht erst die letzten Wahlerfolge der AfD, sondern die systematische Radikalisierung und der rassistische, menschenfeindliche Kurs dieser Partei setzen unsere Demokratie unter massiven Druck. Das Normalisieren extremer Positionen, die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen, die gezielte Delegitimierung unserer demokratischen Institutionen, all das geht längst weit über bloße Provokation oder populistische Zuspitzung hinaus. Es zielt darauf ab, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu zerstören. In den Parlamenten werden Regeln systematisch gebrochen, Amts- und Mandatsträger*innen gezielt angefeindet, Minderheitenrechte angegangen, die Menschenwürde regelmäßig und offen verletzt. Das ist ein Angriff auf die Grundfesten unseres Gemeinwesens, auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Unsere Demokratie muss sich dagegen entschlossen wehren!

Wehrhafte Demokratie – warum das Grundgesetz Parteienverbote kennt

Die Erkenntnis, dass eine Demokratie von innen heraus gefährdet werden kann, gehört zur Gründungserfahrung des Grundgesetzes. Weil die Weimarer Republik auch am Fehlen rechtlicher Mittel gegen die Feinde der Demokratie zerbrach, hat die Sozialdemokratie in der Nachkriegszeit maßgeblich dafür gesorgt, dass Artikel 21 in unser Grundgesetz geschrieben wurde. Er schützt die Parteiendemokratie, aber eben nur, solange Parteien auch selbst demokratisch bleiben. Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie und als Ultima Ratio gedacht, aber in manchen Situationen notwendig. Es schützt nicht vor parteipolitischer Konkurrenz, sondern soll verhindern, dass Organisationen durchs System marschieren, um es zu zerstören.​​

Die Voraussetzungen von Art.21 II GG

​Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Maßstab bewusst eng gezogen. Die Überprüfung einer Partei auf ihre Verfassungswidrigkeit ist kein Instrument zur Ahndung radikaler Meinungen, sondern richtet sich gegen Parteien, die aktiv an der Abschaffung der Demokratie arbeiten.

Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Das Bundesverfassungsgericht führt die freiheitliche demokratische Grundordnung auf drei zentrale Grundprinzipien zurück: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und zentrale Elemente des Rechtsstaatsprinzips, also etwa unabhängige gerichtliche Kontrolle oder das staatliche Gewaltmonopol. Beeinträchtigt wird sie, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung dieser Ordnung betreibt.

Mehr als radikale Rhetorik: Was „Darauf-Ausgehen“ bedeutet

Für ein Parteiverbot reicht Verfassungsfeindlichkeit im Kopf nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine aktiv-kämpferische, planvoll-aggressive Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Mit „aktiv-kämpferisch“ ist dabei nicht gemeint, dass eine Partei Straßenschlachten organisiert, sondern dass sie ein verfassungsfeindliches politisches Konzept planvoll verfolgt, also Schritt für Schritt in die Realität umzusetzen versucht. Entscheidend ist zwischen den Handlungen einer Partei und der angestrebten Beeinträchtigung oder Beseitigung der Ordnung muss ein zielgerichteter Zusammenhang bestehen. Eine Partei kann auch dann verfassungswidrig sein, wenn sie ihre Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und ohne jede Gewaltanwendung verfolgt. Auch die gezielte Nutzung parlamentarischer Mittel zur Unterwanderung von Institutionen, systematische Angriffe auf demokratische Akteur*innen sowie das Dulden oder Fördern extremistischer Aktivitäten werden der Partei zugerechnet. Entscheidend ist, dass sie dauerhaft und strategisch an der Demontage des demokratischen Rechtsstaats arbeitet, nicht nur in Worten, sondern im Tun.

Warum eine Partei auch groß und gefährlich genug sein muss

Hinzu kommt, was das Bundesverfassungsgericht „Potentialität“ nennt. Es muss die reale Möglichkeit bestehen, dass eine Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich durchsetzen kann. Genau an dieser Hürde scheiterte das letzte NPD-Verbotsverfahren. Die Partei hatte zwar verfassungsfeindliche Ziele, verfügte aber nach Auffassung des Gerichts über keine realistische Durchsetzungschance mehr.

Die AfD ist längst nicht mehr nur eine Partei am Rand des politischen Systems. Sie besetzt landesweit Mandate, stellt Bürgermeister und Mitglieder in kommunalen Verwaltungen, hat in Ostdeutschland Sperrminoritäten und ist in manchen Regionen stärkste Kraft. In aktuellen Deutschlandtrends liegt sie bundesweit knapp vor oder knapp hinter der Union und erreicht historische Höchstwerte. Ihre gezielte Unterwanderung demokratischer Institutionen stellt damit nicht nur ein abstraktes Risiko, sondern eine reale, gegenwärtige Gefahr dar. Wer das Potential der AfD verneint, verschließt bewusst die Augen vor den politischen Realitäten.

Politische Auseinandersetzung oder Überprüfung durch das BVerfG? Beides ist notwendig!

Eine Überprüfung der AfD und in der Folge ein Verbot der Partei ist kein Ersatz für politische Überzeugungsarbeit. Aber es ist der notwendige Schritt, wenn politische und zivilgesellschaftliche Gegenstrategien nicht mehr ausreichen und die Gefahr einer ernsthaften Erosion der demokratischen Ordnung droht. Die SPD kämpft seit jeher auf beiden Ebenen gegen die AfD: in der inhaltlichen Auseinandersetzung, im Parlament und in breiten Bündnissen mit der Zivilgesellschaft, aber auch mit der konsequenten Nutzung rechtsstaatlicher Instrumente, wenn das geboten ist. Die Forderung nach einer Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgerichts ist daher kein Zeichen politischer Hilflosigkeit, sondern Ausdruck der Entschlossenheit, unsere Demokratie zu schützen.

Die zentrale Rolle einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Für die Vorbereitung eines möglichen Antrags für die Überprüfung ist wohl die beste Möglichkeit eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu gründen. Die SPD drängt darauf. Bereits im Juni 2025 hat die Innenministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Auftrag beschränkt sich aber bislang auf Fragen der Rechtsfolgen im Dienst-, Waffen- und Sicherheitsüberprüfungsrecht, da die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist. Diese Bund-Länder Arbeitsgruppe kann eine koordinierte Beweisarbeit leisten. Bund und Länder müssen systematisch Material zur AfD sammeln und auswerten, um bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen umgehend einen Antrag auf Überprüfung der AfD beim Bundesverfassungsgericht stellen zu können. Ob dieser Auftrag der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusätzlich übertragen oder eine neue Arbeitsgruppe geschaffen wird, ist zweitrangig. Entscheidend ist die sorgfältige rechtsstaatliche Vorbereitung, getragen von einer breiten demokratischen Allianz, denn der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht hängt von der Qualität und Überparteilichkeit der Beweise ab.

Gruppenantrag im Bundestag: Mut zur Verantwortung

Unter Federführung von Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke), Stefan Seidler (SSW) und mir entstand in der vergangenen Legislaturperiode eine Gruppeninitiative, die einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein Überprüfung der AfD eingeleitet hat. Mehr als 120 Abgeordnete, demokratische Kräfte aus mehreren Fraktionen, forderten die parlamentarische Prüfung eines Verfahrens. Auch wenn die nötige Mehrheit aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht zustande kam, wächst weiterhin mit jedem Tag der gesellschaftlichen Polarisierung und rechtsextremen Mobilisierung der Druck auf uns Demokrat*innen, endlich zu handeln.​​

Zusammenstehen für eine offene, demokratische Gesellschaft

Die Demokratie in Deutschland war nie selbstverständlich, sie entstand aus dem Mut, sich gemeinsam gegen den Faschismus zu stellen. Als älteste demokratische Partei Europas trägt die SPD eine besondere Verantwortung. Es geht jetzt darum, nicht zu zaudern, sondern mit Klarheit und Entschlossenheit zu handeln, für Menschlichkeit, für das Recht, für die offene, demokratische Gesellschaft. Die Anwendung des Art. 21 II GG ist keine Frage politischer Opportunität, sondern Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie und unseres Geschichtsbewusstseins. Die Prüfungen müssen jetzt beginnen, für uns alle, für kommende Generationen.
Wer, wenn nicht wir?

2025-12-01T17:48:31+01:00
Go to Top