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Haushaltspolitik
nach der Bundestagswahl 2002 -
Was
können und was könnten wir erwarten?
Von
Margit Schratzenstaller
Dr.
Margit Schratzenstaller, arbeitet am Graduiertenkolleg "Die Zukunft
des Europaeischen Sozialmodells" der Georg-August Universität
Göttingen
Die Handlungsfähigkeit eines jeden Staates wird maßgeblich
durch seine Haushaltspolitik bestimmt. Die Verfügung über ausreichend
Finanzmittel ist eine notwendige Bedingung dafür, dass der Staat
aktiv seine Aufgaben gestalten und bewältigen kann. Staatliche Aufgaben
und deren Finanzierung stellen immer einen Eingriff in das idealtypische
freie Spiel der Marktkräfte dar. Der herrschende Mainstream in Wissenschaft
und Politik problematisiert das Verhältnis von "Markt"
und "Staat" zunehmend im Sinne eines Zuviel an Staat: Danach
werden staatliche Aktivitäten - wenn sie über die Gewährleistung
eines stabilen rechtlichen Rahmens und die Garantie des Privateigentums
hinausgehen - weitgehend als hemmend für die ökonomische Entwicklung
begriffen. Hinsichtlich dieses neoliberal geprägten Verständnisses
der Funktion des Staates, wonach "Staatsversagen" gegenüber
"Marktversagen" das größere Übel ist, unterscheiden
sich mittlerweile die beiden großen Volksparteien und ihre jeweiligen
potenziellen kleinen Koalitionspartner kaum noch.
"3 mal 40" - Das Wahlprogramm der CDU/CSU zur Finanzpolitik
Unter der plakativen Formel "3 mal 40" firmiert das finanzpolitische
Wahlprogramm der CDU/CSU für die Bundestagswahl 2002: Der Spitzensatz
der Einkommensteuer, die Staatsquote und der Beitragssatz in der gesetzlichen
Sozialversicherung sollten auf jeweils unter 40 % gesenkt werden. Mit
welchen konkreten Auswirkungen hätte bei einer Umsetzung dieser "3
mal 40"-Programmatik gerechnet werden müssen?
Weitere Senkungen des Spitzensteuersatzes führen - abgesehen davon,
dass sie aus verteilungspolitischen Gründen abzulehnen und auch vor
dem Hintergrund des EU-Umfeldes keineswegs erforderlich sind (vgl. Schratzenstaller
2002) - zu Steuerausfällen, die durch Einsparungen aufgefangen werden
müssten. Denn kompensierende Erhöhungen anderer Steuern sieht
das CDU/CSU-Wahlprogramm nicht vor, und eine höhere Staatsverschuldung
ist alleine schon durch den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt
(SWP) ausgeschlossen. Da die Konservativen die Ausgaben mit investivem
Charakter stärken wollen (ein Schwerpunkt liegt auf einer "Existenzgründer-
und Innovations-Offensive" für den Mittelstand in Ostdeutschland,
ein weiterer auf einer besseren Finanzausstattung der Bundeswehr), müssten
Sparprogramme zwangsläufig an nicht-investiven Ausgabenposten ansetzen,
d.h. also an Sozial- und Personalausgaben: Entsprechende soziale Verschlechterungen
sowie Einschränkungen personalintensiver öffentlicher Dienstleistungen
(z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Kinderbetreuung etc.) wären die
Konsequenz.
Das zweite Ziel bezieht sich auf die Reduzierung der Staatsquote, die
in der von CDU/CSU verwendeten Definition (öffentliche Ausgaben inklusive
der beitragsfinanzierten Sozialversicherungszweige) sowohl durch Kürzungen
der staatlichen als auch der Ausgaben der Sozialversicherungsträger
gesenkt werden kann. Nur nebenbei sei hier bemerkt, dass eine so definierte
Staatsquote kein geeignetes Maß für das quantitative Ausmaß
der staatlichen Aktivität ist, da sie die beitragsfinanzierten Ausgaben
der Sozialversicherungsträger enthält.
Mit Letzterem harmoniert das dritte Ziel, die Sozialbeitragsreduzierung
auf unter 40 %. Dieses ist nur durch eine Einschränkung der beitragsfinanzierten
Leistungen zu verwirklichen, wenn der Kreis der BeitragszahlerInnen bzw.
die Bemessungsgrundlage nicht erweitert werden soll (was beides nicht
auf der konservativen Agenda steht). Da die Substitution beitragsfinanzierter
durch steuerfinanzierte Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung
aufgrund der geplanten Steuersenkungen und der zu erwartenden Sparprogramme
nicht realisierbar ist, bleibt nur die weitere Privatisierung, also die
Abwälzung sozialer Risiken auf die BeitragszahlerInnen und als Konsequenz
der fortgesetzte Abbau der Umverteilungskomponenten in der Sozialversicherung.
Als knappes Fazit lässt sich damit festhalten, dass eine Umsetzung
des haushaltspolitischen Dreisprungs der Konservativen weitere Steuerentlastungen
für Gutverdienende (nicht nur durch die Einkommensteuersenkung, sondern
auch durch die Abschaffung der bislang nur ausgesetzten Vermögensteuer)
implizieren würde, die durch Kürzungen im sozialen Bereich ausgeglichen
werden müssten: Weitere Umverteilung von unten nach oben also.
Allerdings muss die Realisierbarkeit der finanzpolitischen Vorschläge
von CDU/CSU ernsthaft in Frage gestellt werden, da das Wahlprogramm einige
durchaus ausgabenintensive Ankündigungen enthält. Allein die
geplante Ersetzung des Kinder- und Erziehungsgeldes durch ein "Familiengeld"
in Höhe von 600 EURO (300 EURO) für die ersten drei (ab dem
3. Lebensjahr) jedes Kind würde jährlich mindestens 30 Mrd.
EURO kosten. Der angekündigte "Kinderbonus", der Eltern
von Sozialversicherungsbeiträgen entlasten soll, würde Einnahmeausfälle
in der Sozialversicherung von bis zu 2,6 Mrd. EURO bedeuten, die - da
sie angesichts der angepeilten 40%-Zielmarke kaum aus Beitragserhöhungen
finanziert werden können - aus dem allgemeinen Steueraufkommen gegenfinanziert
werden müssten.
Die Finanzierungsvorschläge von CDU/CSU, die hauptsächlich auf
Privatisierungserlöse bauen, erweisen sich bei näherer Betrachtung
als wenig tragfähig. Noch schneller als in der bayerischen Heimat
von Kanzlerkandidat Edmund Stoiber, wo inzwischen der Bestand an privatisierbarem
"Tafelsilber" gegen Null tendiert, wird eine derartige Finanzierungsstrategie
auf Bundesebene an ihre Grenzen stoßen: Zumal die Aktiva im Bundesbesitz
(z. B. Anteile an Telekom AG, Deutsche Bahn AG, Post AG) angesichts der
derzeitigen Situation auf den Aktienmärkten, aber auch aufgrund verfehlter
Unternehmensstrategien derzeit nur schwer und wenig gewinnbringend veräußerbar
sein dürften.
Rot-grüne Finanzpolitik - eine Alternative?
Die Umsetzung der von den Konservativen anvisierten programmatischen Eckpunkte
würde keineswegs eine Trendwende in der Finanzpolitik bedeuten. Vielmehr
versprechen sie eine Fortsetzung der rot-grünen Haushaltspolitik
zwischen 1998 und 2002 - allerdings mit einer Beschleunigung der eingeschlagenen
Gangart. Die Kritik des weiterhin amtierenden Bundesfinanzministers Hans
Eichel an der geplanten Senkung der Staatsquote beschränkt sich daher
nur auf die Größenordnung: Er hält lediglich eine Rückführung
der Staatsquote von aktuell 48,5 % auf 45 % bis zum Jahr 2005 für
erreichbar. In der Einkommensteuer sieht die rot-grüne Einkommensteuerreform
in ihrer letzten Stufe 2005 einen Spitzensatz von 42 % (derzeit 48,5 %)
vor. Die Zielmarke von unter 40 % bei den Sozialversicherungsbeiträgen
(aktuell: 41 %) haben sich beide Seiten gesetzt. Die Zielsetzungen gehen
also jeweils in dieselbe Richtung - nur scheint Eichel die Finanzierungsrealitäten
etwas stärker zu berücksichtigen. In einer Bewertung der steuerpolitischen
Vorschläge von CDU/CSU hält denn auch das Bundesministerium
der Finanzen zutreffender Weise fest: "In den Grundzügen setzt
die [von CDU/CSU; M.S.] angekündigte Große Steuerreform'
auf Kontinuität in der Steuerpolitik. Sie hält an der Strategie
der Steuer- und Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung fest".
(Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2002a).
Die rot-grüne Koalition wiederum hat ihrerseits 1998 den von der
konservativ-liberalen Vorgängerkoalition eingeschlagenen finanzpolitischen
Weg konsequent weiter geführt. Verteilungspolitische Elemente sind
zunehmend abgebaut worden, und auf Potenziale zur Gestaltung makroökonomischer
Rahmenbedingungen, die eine sozial und ökologisch nachhaltige gesamtwirtschaftliche
Entwicklung ermöglichen würden, wird weitgehend verzichtet.
Zunehmende Ungleichverteilung der Steuerlast
Unter Missachtung der den Wahlausgang 1998 entscheidend beeinflussenden
Wahlkampfversprechen hat die rot-grüne Steuerpolitik die personelle
und funktionale Ungleichverteilung des gesamten Steueraufkommens noch
vertieft, die seit Beginn der 1980er Jahre - mit der Amtsübernahme
einer konservativ-liberalen Regierungskoalition - voran schreitet (vgl.
zum Folgenden Schäfer, 2001). Die durchschnittliche Lohnsteuerbelastung
der Bruttolöhne- und -gehälter ist von 1980 bis 2000 von 15,8
% auf 19,4 % angestiegen. Diese zunehmende Steuerbelastung der abhängigen
Arbeit wurde begleitet von einem Anstieg des Anteils der Sozialabgaben
an den Bruttolöhnen und -gehältern von 12,8 % auf 16,1 %. Umgekehrt
wurden, wenn auch mit einer wesentlich größeren Dynamik, im
selben Zeitraum die Gewinn- und Vermögenseinkommen von direkten Steuern
entlastet: Hatten diese 1980 noch eine durchschnittliche Steuerlast von
15,3 % zu tragen (nur unwesentlich weniger als die Bruttolöhne- und
-gehälter), so wurde 2000 ein historisches Tief von 6,7 % erreicht.
Die bis 2005 von Rot-Grün anvisierten Einkommensteuersenkungen -
eine Kombination aus Erhöhung von Grundfreibetrag sowie Senkung des
Eingangs- und insbesondere des Spitzensteuersatzes - führen zu einem
aus der Perspektive steuerlicher Leistungsfähigkeit problematischen
U-förmigen Entlastungsverlauf: Mit steigendem Einkommen sinkt zunächst
die prozentuale Entlastung, um im Bereich sehr hoher Einkommen wieder
anzusteigen (vgl. Seidel 2001).
Einschränkung finanzpolitischer Handlungsspielräume
Mit den umfangreichsten Steuerreformen in der Geschichte der Bundesrepublik
hat die rot-grüne Bundesregierung die bereits von der Vorgängerregierung
erodierten Handlungsspielräume der Finanzpolitik weiter beschnitten:
Die Steuerausfälle werden für den Zeitraum 1999 bis 2003 auf
über 98 Mrd. EURO geschätzt (vgl. Bundesministerium der Finanzen
(Hrsg.), 2002b); dies entspricht immerhin knapp 4,3 % der gesamten Steuereinnahmen
in diesem Zeitraum. Damit wurde das finanzpolitische Korsett noch enger
geschnürt. Von den laufenden Steuersenkungen verursachte Haushaltslöcher
können aufgrund der Vorgaben des SWP, der den EU-Mitgliedsländern
einen Haushaltsausgleich bis 2004 vorschreibt, nicht mehr durch erhöhte
Neuverschuldung gestopft werden. Der einzig mögliche Ausweg aus diesen
hausgemachten finanzpolitischen Engpässen ist, da sämtliche
Optionen zur Erhöhung der Einnahmen verbaut worden sind, die Senkung
öffentlicher Ausgaben; die rot-grüne Koalition hat diesen Weg
mit diversen Sparpaketen auch konsequent beschritten.
Alarmierend ist, dass in den letzten Jahren innerhalb der Gebietskörperschaften
eine Verschiebung von öffentlichen Aufgaben an die unterste Ebene
und parallel die Schwächung von deren finanzieller Handlungsfähigkeit
zu beobachten ist. Die rot-grünen Steuerreformen haben ein Problem
verschärft, das seit Jahrzehnten virulent ist: Die Aushöhlung
der finanziellen Basis der Kommunen, denen gleichzeitig von Bund und Ländern
immer mehr öffentliche Aufgaben zugeschoben werden (vgl. Busch 2002,
S. 7). Von der rot-grünen Steuersenkungspolitik sind die Kommunen
- als letztes Glied in der Kette - am härtesten betroffen. Sie haben
nicht nur mit direkten steuerreformbedingten Ausfällen bei Einkommensteuer-
und Gewerbesteuer zu kämpfen, sondern die Länder geben darüber
hinaus ihre Steuereinbußen an die Gemeinden weiter, indem sie Zuweisungen
innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs kürzen.
Fatal für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist die fiskalische
Austrocknung der Kommunen v.a. deshalb, weil diese mit knapp Zwei Dritteln
den Großteil der öffentlichen Sachinvestitionen tätigen.
In den vergangenen zehn Jahren ist das Volumen der kommunalen Investitionen
nominal um 34 % gesunken, mit einer Erholung ist aufgrund der aktuellen
Finanzprobleme nicht zu rechnen. Die öffentlichen Investitionen betragen
mittlerweile noch 1,5 % des BIP (geschätzt für 2002) und befinden
sich damit auf einem bislang unerreichten Tiefststand; 1970 hatten sie
sich auf 4,6 %, 1992 vereinigungsbedingt immerhin noch auf 2,9 % des BIP
belaufen (vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2002c). Diese Entwicklung
war und ist nicht ohne nachhaltige negative Konsequenzen für Wachstum
und Beschäftigung.
Öffentliche Finanzierungsspielräume: Denkverbote und Tabus
In welche Handlungsunfähigkeit die Finanzpolitik der vergangenen
Jahre die öffentliche Hand manövriert hat und welche Denkverbote
sich in der öffentlichen Diskussion mittlerweile verfestigt haben,
hat sich in der Debatte um die Finanzierung der durch die Flutkatastrophe
verursachten Schäden offenbart. Die Schuldenfinanzierungsspielräume
sind, auch aufgrund der unfreiwilligen Verschuldung in Folge der reformbedingten
Steuerausfälle, ausgereizt, wenn keine weitere Abmahnung aus Brüssel
riskiert werden soll.
Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
Berlin (DIW) von Ende August 2002 muss gegenüber der letzten Steuerschätzung
vom Mai 2002 im laufenden Jahr mit steuerlichen Mindereinnahmen von ca.
10 Mrd. EURO gerechnet werden, was die Neuverschuldungsquote auf 3 % des
BIP (die im Maastricht-Vertrag festgelegte Obergrenze) erhöhen wird.
Steuererhöhungen sind nach vier Jahren Steuersenkungsrhetorik in
der kollektiven Wahrnehmung derart tabuisiert, dass selbst die Verschiebung
der ursprünglich für 2003 vorgesehenen zweiten Stufe der Einkommensteuerreform
zur Finanzierung der Flutschäden als Steuererhöhung interpretiert
wird und - unterstützt insbesondere vom konservativ-liberalen und
vom Unternehmerlager - auf teils erhebliche Widerstände stößt.
Erst recht gilt dies für die Erhöhung der Körperschaftsteuer
um 1,5 Prozentpunkte auf 26,5 %, trotz deren zeitlicher Befristung.
Aus der von Rot-grün maßgeblich vorangetriebenen Tabuisierung
von Neuverschuldung und Steuererhöhungen ist eine absonderliche,
um nicht zu sagen absurde Finanzierungsdiskussion hervorgegangen. Als
Alternativen zu einer erhöhten Verschuldung und/oder zur Erschließung
regelmäßig fließender zusätzlicher Steuerquellen
sind eine Reihe von nicht-steuerlichen Vorschlägen zur Finanzierung
des "Nothilfefonds Flutschäden" ins Spiel gebracht worden:
U.a. die Auflösung der Devisenreserven und die Verwendung des Gewinns
der Bundesbank sowie die Erhebung eines einmaligen "Notopfers",
eine Abgabenart, die ältere BundesbürgerInnen aus der unmittelbaren
Nachkriegszeit in Erinnerung haben.
Die Devisenreserven der Bundesbank sind (ganz abgesehen davon, dass sie
aus rechtlichen Gründen frühestens 2004 angetastet werden dürfen)
ebenso wenig wie die schwankenden und ohnehin zur Deckung der sonstigen
Haushaltslöcher bereits verplanten Bundesbankgewinne eine dauerhafte
und für die Behebung der Flutschäden ausreichende Finanzierungsquelle.
Auch "Notopfer" sind für die ordentliche Finanzierung staatlicher
Aufgaben in einem hoch entwickelten Industrieland, auch wenn es sich dabei
um exogene Schocks handelt, kaum angemessen. Für den/die Einzelne/n
ist der Unterschied zwischen zusätzlichen Steuern und Abgaben sowieso
unerheblich, gezahlt werden muss so oder so. Und dass der einen, angeblich
einmaligen oder zeitlich begrenzten, Abgabe die nächsten, oder eine
Verlängerung bestehender Abgaben folgen, kann nicht ausgeschlossen
werden.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass der Geltungszeitraum des
sogenannten Solidaritätszuschlags zur Finanzierung der deutschen
Wiedervereinigung die ursprünglich geplante Frist inzwischen überschritten
hat.
Mit einer einmaligen Abgabe unter dem Label "Notopfer" sind
angesichts der Tabuisierung von Steuererhöhungen zwar eventuell weniger
Widerstände verbunden. Wer jedoch Steuererhöhungen für
ökonomisch schädlich hält, müsste nach der gleichen
Argumentationslogik Abgaben für noch viel schädlicher halten,
da sie einmalige, nicht langfristig planbare abrupte Eingriffe in die
marktlichen Dispositionen des privaten Sektors darstellen.
Einen ähnlichen Erfindungsreichtum hinsichtlich neuartiger Finanzierungsinstrumente
hatte kurz zuvor die Debatte darüber hervorgebracht, wie die von
der so genannten Hartz-Kommission vorgeschlagenen arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen gegen zu finanzieren sind. Als Ersatz für eine reguläre
steuer- oder schuldengedeckte Finanzierung wurde der Kunstbegriff des
"Job Floater" kreiert, welcher ein von staatlichen Stellen (abwickelnde
Institution ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau) ausgegebenes
Wertpapier darstellt: (Zur allgemeinen Begriffsverwirrung trägt die
irreführende Bezeichnung des geplanten festverzinslichen Wertpapiers
als "Floater" bei, denn als "floating rate notes"
werden Wertpapiere mit variablen Zinssätzen bezeichnet. Im US-amerikanischen
Sprachgebrauch wird übrigens unter einem "Floater" eine
zeitlich befristet beschäftigte Arbeitskraft verstanden.)
Im Grunde bedeutet das nichts anderes als die Finanzierung über zusätzliche
öffentliche Verschuldung im Umfang von bis zu 20 Mrd. EURO, versteckt
allerdings in einem Schattenhaushalt und somit begriffsmäßig
den Kriterien des SWP entzogen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen,
SteuersünderInnen die fälligen Strafen zu erlassen, wenn sie
ihre Kapitalanlagen aus dem Ausland zurückholten und in Deutschland
in "Job-Floater" investierten.
Auf die ökonomische Unsinnigkeit der Aussage von Bundeskanzler Gerhard
Schröder, das Geld liege in Liechtenstein nur herum und solle doch
deshalb lieber in Dresden arbeiten, soll hier nicht weiter eingegangen
werden.
Auch machte der Vorschlag die Runde, Zinseinkünfte von ZeichnerInnen
dieser Papiere steuerlich zu begünstigen, um Anreize für potenzielle
AnlegerInnen zu schaffen. Abgesehen von der Frage, ob mit diesem Instrument
überhaupt die benötigten Finanzierungsmittel aufgebracht werden
können, reißen mit dem "Job Floater" verbundene Steuerprivilegien
neue Finanzierungslöcher auf und untergraben die Steuergerechtigkeit
weiter.
Diese Debatten weisen darauf hin, dass dem Staat zunehmend die Zuständigkeit
für bestimmte Aufgaben bestritten wird und dementsprechend seine
Legitimation zur Erhebung von Finanzierungs-, insbesondere von Steuermitteln,
zur Bewältigung dieser Aufgaben in Frage gestellt wird. Ein Staatsverständnis,
wonach die öffentliche Hand bestimmte Aufgaben zu erledigen hat,
an deren Finanzierung sich alle Mitglieder des Staates nach Maßgabe
ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beteiligen, verliert offenbar
zunehmend an Konsensfähigkeit: Was nicht verwundern kann, wenn sich
der Staat selbst zunehmend die Legitimation abspricht, den Steuersubjekten
qua obligatorischer Steuerzahlung den ihnen zukommenden Finanzierungsbeitrag
abzuverlangen und sich auf die Durchführung von Steuersenkungsprogrammen
als die vordringlichste finanzpolitische Aufgabe konzentriert.
In Widerspruch dazu steht, dass gleichzeitig die nur mit Hilfe staatlicher
Intervention zu bewältigenden Aufgaben an Umfang gewinnen: Die Arbeitslosigkeit
nimmt im langfristigen Trend zu. Die strukturpolitischen Probleme der
deutschen Wiedervereinigung sind bei weitem noch nicht überwunden,
im Gegenteil: Seit einigen Jahren vergrößert sich die Wohlstands-
und Entwicklungslücke zwischen alten und neuen Bundesländern
wieder. Der umweltpolitische Handlungsbedarf wächst, v.a. im Bereich
von Energieerzeugung- und -nutzung, wenn wenigstens die international
vereinbarten Klimaschutzziele erreicht und die drohende Klimakatastrophe
abgewendet werden sollen. Im Bildungs-, Gesundheits- und Pflegebereich
sieht sich die Gesellschaft mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert.
Dies führt für jede nun auf Bundesebene neu gewählte Regierung
zu einem haushaltspolitischen Dilemma, das sich im Laufe der vergangenen
beiden Dekaden zugespitzt hat. Denn mit Verweis auf die vorgeblich unvermeidbare
Notwendigkeit von Steuersenkungen, Schuldenabbau und Haushaltskonsolidierung
werden die staatlichen Einnahmenspielräume systematisch verengt.
Gleichzeitig sind gerade die ProtagonistInnen eines "schlanken Staates"
oftmals diejenigen, die auf der anderen Seite zusätzliche Finanzmittel
für "innere Sicherheit" und militärische Interventionen
fordern.
Alternativen für eine sozial und ökologisch tragfähige
Finanzpolitik
Die aktuelle finanzpolitische Zwangslage ist nicht das Ergebnis von unausweichlichen
Sachzwängen, sondern vielmehr von bewussten politischen Entscheidungen
und Weichenstellungen, für die es sowohl auf nationaler als auch
auf internationaler - insbesondere auf EU-europäischer - Ebene alternative
Optionen gibt. Dazu muss zunächst mit zwei Tabus gebrochen werden,
die die rot-grüne Bundesregierung von ihrer Vorgängerin übernommen
und sich im Laufe ihrer Amtszeit immer mehr zu eigen gemacht hat: Die
Tabuisierung eines gewissen Ausmaßes an öffentlicher Verschuldung
sowie einer substanziellen Besteuerung von Einkommen und Vermögen
von Unternehmen und privaten Haushalten.
Sicherlich ist es langfristig sinnvoll, die Staatsverschuldung zurückzuführen
- wenn auch nicht auf der Grundlage der gängigen Argumentation. Das
Argument von der Lastenverschiebung auf die künftigen Generationen
muss zurück gewiesen werden, da diese nicht nur die öffentlichen
Schulden, sondern auch die entsprechenden privaten Forderungen und die
kreditfinanzierten öffentlichen Sachinvestitionen erben. Eine weitere
Ausweitung der Staatsverschuldung ist vielmehr deshalb problematisch,
weil Zins- und Tilgungszahlungen durch die allgemeine Besteuerung finanziert
werden, die - wie gezeigt - zunehmend regressiver wirkt. Unter diesen
Bedingungen führt Staatsverschuldung zu einer Umverteilung zugunsten
der vermögenderen Schichten, die die Staatspapiere halten, da diesen
die Zinseinkommen zugute kommen und sie gleichzeitig zunehmend von Steuern
(und damit auch den "Zinszahlungssteuern") entlastet werden.
Allerdings wäre eine steigende Staatsverschuldung unnötig, wenn
die vorhandenen steuerlichen Finanzierungsquellen wieder intensiver ausgeschöpft
werden würden. Eine sozial und ökologisch zukunftsfähige
Steuerpolitik muss sich an folgenden Eckpunkten orientieren.
Die Unternehmen müssen angemessen zur Finanzierung der öffentlichen
Leistungen, die sie in Anspruch nehmen, herangezogen werden. Der Körperschaftsteuersatz
muss zumindest auf ein, dem EU-europäischen Umfeld entsprechendes,
Niveau (der durchschnittliche Körperschaftsteuersatz in der EU betrug
2001 32 %; vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2001) angehoben
werden. Darüber hinaus ist die Abschaffung von Steuervergünstigungen
(wie die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen sowie die
Erleichterung der Bildung von steuermindernder Körperschaft und gewerbesteuerlichen
Organschaften; vgl. Schratzenstaller 2002), die sachlich nicht zu begründen
sind, notwendig.
Auch steuerliche Privilegien für die BezieherInnen hoher (Kapital)Einkünfte
müssen beseitigt werden, um die umfassende Besteuerung sämtlicher
persönlicher Einkünfte und damit eine Besteuerung nach der persönlichen
Leistungsfähigkeit sicher zu stellen. Dies erfordert zunächst
den Verzicht auf weitere Senkungen des Einkommensteuer-Spitzensteuersatzes,
der im EU-Vergleich nicht exorbitant hoch ist (der durchschnittliche Einkommensteuer-Spitzensatz
lag 2001 bei 50,5 %; vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2001)
und außerdem ohnehin erst bei einem relativ hohen Einkommen einsetzt.
Das seit 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren, wonach Dividenden
und Spekulationsgewinne (d.h. Veräußerungsgewinne aus innerhalb
eines Jahres verkauften Wertpapieren) nur zur Hälfte besteuert werden,
ist abzuschaffen. Statt dessen ist das Vollanrechnungsverfahren wieder
einzuführen, das die auf ausgeschüttete Dividenden entfallende
Körperschaftsteuer mit der persönlichen Steuerschuld von DividendenempfängerInnen
verrechnet und so deren Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit
sicherstellt. Spekulationsgewinne müssen zeitlich unbefristet und
wieder in vollem Umfang steuerpflichtig werden. Gleichzeitig sind verstärkte
Anstrengungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei Veräußerungsgewinnen
sowie im Inland erzielten Zinseinkünften zu ergreifen, denn hier
werden nach wie vor Steuern in zweistelliger Milliardenhöhe hinterzogen.
Eine weitere Finanzierungsquelle, die ebenfalls die steuerliche Leistungsfähigkeit
berücksichtigt und darüber hinaus bei geeigneter Ausgestaltung
durchaus ergiebig sein kann, ist eine substanzielle Erbschafts- und Vermögensbesteuerung.
Die Vermögensteuer für private Vermögen ist - eventuell
mit progressiven Steuersätzen - zu revitalisieren, auf der Grundlage
eines Bewertungsverfahrens, das die Besteuerung der Marktwerte von Immobilien
gewährleistet. Sie muss durch eine höhere Besteuerung von hohen
Erbschaften flankiert werden.
Darüber hinaus muss die Finanzierung der Gemeinden auf eine langfristig
stabile Grundlage gestellt werden. Der Auftrag der von der rot-grünen
Bundesregierung im Mai 2002 eingesetzten Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen
geht in die falsche Richtung, soll diese doch auch Einsparpotenziale etwa
durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe identifizieren
(vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2002d). Anstatt in dieser
Weise mit der Verfolgung weiterer unsozialer Sparprogrammen vor den kommunalen
Finanzierungsproblemen zu kapitulieren, müssen Vorschläge zur
Reform der kommunalen Steuern entwickelt werden, die die Mehreinnahmen
ermöglichen, welche die Gemeinden zur Bewältigung ihrer wachsenden
Aufgaben (Infrastrukturinvestitionen, lokale Beschäftigungsförderung,
soziale Sicherung) benötigen. Ein fruchtbarer Ansatz ist die Ersetzung
der Gewerbeertragsteuer durch eine kommunale Wertschöpfungsteuer,
die von sämtlichen Gewerbetreibenden einer Gemeinde entrichtet wird
und deren gesamte Wertschöpfung erfasst.
Um der Steuerflucht von international mobilem Kapital die Grundlage zu
entziehen, muss darüber hinaus zumindest auf EU-europäischer
Ebene eine Harmonisierung bei der Besteuerung von Zinseinkünften
sowie von Unternehmen angestrebt werden. Die neue Bundesregierung muss
u.a. darauf hinwirken, dass die von der EU-Kommission seit 1997 angestrebte
Richtlinie zur effektiveren Zinsbesteuerung, die die Einführung von
zwischenstaatlichen Kontrollmitteilungen vorsieht, nun ohne weiteren Zeitverlust
realisiert wird. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind die Einführung
eines Mindeststeuersatzes sowie die Vereinbarung der Sitzlandbesteuerung
von Unternehmen anzustreben. So kann die Möglichkeit des zwischenstaatlichen
Unternehmenssteuerwettbewerbs unterbunden und der wachsende Druck auf
die Unternehmenssteuersätze abgeschwächt werden. Auch sollte
die günstige Gelegenheit, die sich aufgrund der fundamentalen Kritik
einiger EU-Mitgliedsländer (Frankreich und Portugal) am SWP derzeit
bietet, ergriffen werden, um dessen Außerkraftsetzung voranzutreiben.
Literatur:
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2002a): Fakten zu den finanzpolitischen
Vorstellungen von CDU/CSU, in: www.bundesfinanzministerium.de,
download vom 25.06.2002
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2002b): Datensammlung zur Steuerpolitik,
Berlin
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2002c): Öffentliche Investitionen
in der Diskussion, in: Monatsbericht 3/2002, S. 45 - 52
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2002d): Finanzbericht 2003, Berlin
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2001): Die wichtigsten Steuern
im internationalen Vergleich, in Monatsbericht 10/2001, S. 39 - 65
Busch, Manfred (2002): So wird die Amerikanisierung unserer Gesellschaft
vorprogrammiert, in: Frankfurter Rundschau Nr. 176 vom 01.08.2002, S.
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Schäfer, Claus (2001): Ungleichheiten politisch folgenlos? Zur aktuellen
Einkommensverteilung, in: WSI Mitteilungen 11/2001, S. 659 - 673
Schratzenstaller, Margit (2002): Steuergerechtigkeit für niemanden.
Rot-grüne Steuerpolitik 1998 bis 2002, in: Eicker-Wolf, Kai, et al.
(Hrsg.): "Deutschland auf den Weg gebracht." Rot-grüne
Wirtschafts- und Sozialpolitik zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Marburg,
S. 47 - 85
Seidel, Bernhard (2001): Die Einkommensteuerreform, in: Truger, Achim
(Hrsg.): Rot-grüne Steuerreformen in Deutschland. Eine Zwischenbilanz,
Marburg, S. 21 - 46
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