|
Wir
dürfen Bildung nicht als Ware dem Handel überlassen
Die
Welthandelsorganisation berät über den Import und Export von
Hochschul-Dienstleistungen
Von
Edelgard Bulmahn
Edelgard
Bulmahn ist Bundesbildungsministerin und Mitherausgeberin der spw, der
Artikel erschien am 08.07. in der Frankfurter Rundschau 2002, wir danken
dem Verlag für die Überlassung.
Relativ unbemerkt entwickelt sich ein internationaler Bildungsmarkt, der
große Profite verspricht und die traditionellen staatlichen Einrichtungen
wie etwa Hochschulen massiv unter Druck setzt. Die Welthandelsorganisation
WTO verhandelt derzeit darüber, ob und in welchem Maße Bildung
zu den Dienstleistungen zählt, für die der Marktzugang gelockert
werden sollte. Dazu erwartet die Europäische Kommission auch eine
deutsche Position. Wir dokumentieren einen Beitrag der Bundesbildungsministerin
Edelgard Bulmahn (SPD), die Liberalisierung an strikte Bedingungen knüpft.
Eine davon: Hinsichtlich Finanzierung und Qualitäts- sicherung der
Hochschulen hat der jeweilige Staat das letzte Wort und muss "Herr
im eigenen Haus" bleiben.
Wenn ein Wort des Jahres für 2002 gesucht wird, könnten "Globalisierung"
oder eher noch "Globalisierungsgegner" gute Kandidaten sein.
Globalisierung eröffnet Chancen, und nichts erscheint mehr erstrebenswert
als globaler Friede und globaler Wohlstand. Globalisierung bringt aber
auch Bedrohungen mit sich. Der Nobelpreisträger für Wirtschaft
des Jahres 2001, Joseph Stiglitz, hat sie in seinem Bestseller "Die
Schatten der Globalisierung" kenntnisreich analysiert. Eine Reform
von Weltbank, internationalem Währungsfonds und Welthandelsorganisation
(WTO) ist für ihn der Schlüssel für mehr Gerechtigkeit
zwischen Nord und Süd und für mehr Wohlstand für alle.
Bemerkenswert ist seine Offenheit für die Bedeutung der Kräfte
jenseits der Finanz- und Wirtschaftspolitik, konsequent daher die Forderung,
dass in der WTO nicht allein die Wirtschaftsminister Gehör finden
sollten.
Es ist in der Tat sehr wesentlich, dass in der im November 2001 mit der
WTO-Ministerkonferenz von Doha eingeleiteten neuen umfassenden Verhandlungsrunde,
die sich insbesondere auf die von der WTO verwalteten Abkommen GATT (Warenhandel),
GATS (Dienstleistungen) und TRIPS (geistige Eigentumsrechte) bezieht,
die Fachpolitiken mit ihren globalen Verflechtungen wie Umweltpolitik,
Gesundheitspolitik, Entwicklungspolitik und zunehmend auch die Bildungs-
und Forschungspolitik Gehör finden müssen. Auf deutsches Drängen
haben sich die EU-Bildungsminister Ende Mai mit dieser Problematik befasst.
Ein Viereck aus Bildungsministerium und Generaldirektion Bildung auf der
einen und dem die Verhandlung führenden Wirtschaftsministerium und
der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission auf der anderen
gewinnt Gestalt.
Die zum GATS-Übereinkommen aufgenommenen Verhandlungen, in denen
es um mehr Liberalisierung im Welthandel mit Dienstleistungen geht, haben
in der internationalen Bildungswelt erhebliche Besorgnis über das
Vordringen kommerzieller Interessen in diesem Bereich ausgelöst:
Die Bildungsinternationale der Gewerkschaften hat sich im Juli 2001 in
Jomtien, Thailand, und im März 2002 in Montreal kritisch zu Wort
gemeldet. Rektorenverbände und andere Hochschulvertreter aus den
USA, aus Kanada und aus der EU haben im September 2001 gemeinsam vor einer
Aushöhlung des öffentlichen Hochschulwesens gewarnt. Von der
deutschen Hochschulrektorenkonferenz werden Stellungnahmen vorbereitet.
Wie stark werden Private?
Neu ins Blickfeld getretene Organisationen wie attac melden sich zu Wort.
Die OECD hat gemeinsam mit der amerikanischen Regierung am 23./24. Mai
2002 in Washington ein erstes weltweites Forum über den Handel mit
Bildungsdienstleistungen durchgeführt. Weitere Veranstaltungen dieser
Art sollen folgen. Die Besorgnisse sind verständlich, der Dialog
in der OECD wertvoll, wichtig und weitreichend. Es geht sehr elementar
um die Verfasstheit des Bildungswesens: Welche Rolle spielen private Bildungseinrichtungen?
Welcher Druck kann von finanzstarken ausländischen Anbietern auf
das Bildungswesen eines Landes ausgeübt werden? In welchem Umfang
sollen und können internationale Handelsabkommen auch auf das Bildungswesen
Einfluss nehmen?
Diese Fragen sind nicht neu. Schon die Väter und Mütter unseres
Grundgesetzes sahen es als nötig an, das Recht zur Errichtung privater
Schulen zu garantieren. Zugleich stellten sie jedoch das Bildungswesen
unter die Aufsicht des Staates. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) erlaubt
die Errichtung privater Hochschulen. Das berufliche Bildungswesen wird
sehr weitgehend vom nicht staatlichen privaten Sektor bestimmt. Im Bereich
der Weiterbildung haben neben meist kommunalen öffentlichen Trägern
in großem Umfang private kommerzielle Anbieter einen florie-renden
Markt entwickelt.
Neu ist allerdings, dass auch in Bereichen jenseits der Weiterbildung
das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Bildungsträgern
einerseits zum Teil bereits als ein Verdrängungswettbewerb wahrgenommen
wird und dass andererseits dieses Verhältnis immer deutlicher durch
fließende Grenzen gekennzeichnet ist. PPP, public private partnership,
ist ein Schlagwort in der Debatte um die Zivilgesellschaft und um das
lebenslange Lernen, das in allen politischen Lagern akzeptiert ist. Neu
ist schließlich auch, dass diese Problematik auf der Ebene eines
Welthandelsabkommens in Erscheinung tritt und diskutiert wird.
Neue GATS-Verhandlungsrunde
Das GATS-Übereinkommen trat zum 1. Januar 1995 in Kraft. Bildungsdienstleistungen
sind als einer von 12 großen Dienstleistungssektoren einbezogen.
Dieses Abkommen stellt einen weiteren Schritt in dem seit 1947 eingeleiteten
Prozess zur Liberalisierung des Welthandels dar und schafft erstmals ein
Regelwerk für den zunehmend bedeutsamen internationalen Handel mit
Dienstleistungen. Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des
GATS-Abkommens soll, so wurde 1994 festgelegt, eine neue Verhandlungsrunde
beginnen mit dem Ziel, höhere und ausgewogenere Liberalisierungsverpflichtungen
aller WTO-Mitglieder (derzeit 144 Länder) zu erreichen. Nach den
seit Anfang 2000 hierzu aufgenommenen Vorverhandlungen hat die WTO-Ministerkonferenz
in Doha im November 2001 für die Dienstleistungsverhandlungen einen
konkreten Verhandlungsfahrplan vereinbart: Vorlage länderbezogener
sektorspezifischer Liberalisierungsforderungen (Requests) bis Ende Juni
2002, Vorlage eigener zusätzlicher Liberalisierungsangebote (Offers)
bis Ende März 2003. Ziel ist es, diese Handelsverhandlungen zum 1.
Januar 2005 abzuschließen.
Die Rolle der Mitgliedstaaten ist bei den Verhandlungen über das
GATS vergleichsweise stark. Jeder Mitgliedstaat hat eine Stimme, die allerdings
für die EU und ihre Mitgliedstaaten nur einheitlich abgegeben werden
können. Es wird im Konsens entschieden. Verpflichtungen zur Liberalisierung
gelten nur insoweit, wie sie ausdrücklich in den jeweiligen länderspezifischen
Verpflichtungslisten (schedules of commitments) ausgewiesen werden. Dabei
gibt es so genannte horizontale Verpflichtungen für alle Dienstleistungsbereiche
und spezielle Verpflichtungen für einzelne Sektoren und deren Untergruppen.
Liberalisierungsverpflichtungen können also sehr zielgenau und differenziert
ausgehandelt werden, auch im Bezug auf Marktzugang, Inländerbehandlung
und die einzelnen Dienstleistungserbringungsarten. Innerhalb der Bildungsdienstleistungen
ist es beispielsweise möglich, keine Liberalisierungsverpflichtungen
für den Bereich der Primar- und Sekundarschule zu übernehmen,
aber im Bereich der Weiterbildung gezielt alle Beschränkungen für
den Marktzugang ausländischer Anbieter aufzuheben.
Macht über Subventionen
Die länderspezifischen Forderungen werden zunächst in bilateralen
Verhandlungen zwischen den jeweiligen Partnerländern weiter abgeklärt.
Diese Verhandlungen werden aus verhandlungstaktischen Gründen in
aller Regel vertraulich geführt. Nach Abschluss dieser zahlrei-chen,
sehr zeitraubenden bilateralen Einzelverhandlungen kristallisiert sich
dann das für alle WTO-Mitglieder verbindliche Gesamtverhandlungsergebnis
heraus, auf das das wichtigste Grundprinzip der WTO-Regelungen, die Meistbegünstigungsverpflichtung,
Anwendung findet: Vorteile, die ein WTO-Mitglied einem anderen einräumt,
gelten auch für alle anderen übrigen WTO-Mitglieder.
Wir dürfen Bildung nicht dem Handel überlassen. Die Internationalisierung
der Bildungsangebote und -teilnahme gehorcht anderen Antrieben als denen
des Handels. Regulierungen und Streitschlichtungen im Rahmen des GATS
können und sollen nur ein kleines Fenster der internationalen Beziehungen
im Bildungsbereich erreichen. Die aus der Kultur und Geschichte der jeweiligen
Mitgliedstaaten entspringende eigene Gestaltung des Bildungswesens muss
weiterhin frei weiterentwickelt werden können. Staatliche Subventionen
für Bildungseinrichtungen müssen auf nationale oder - im Falle
der EU - auf Einrichtungen besonderer Rechtsgemeinschaften beschränkt
werden können, was nach der GATS-Struktur auch grundsätzlich
möglich ist. Das muss auch für Stipendien für die Ausbildung
gelten.
Und schließlich müssen die Bildungsinstanzen der Mitgliedstaaten
in allen Fragen der Qualitätssicherung das letzte Wort behalten.
Dies ist auch die Forderung der Hochschulrektoren wie der Bildungsgewerkschaften,
denen man darin nur zustimmen kann.
Die Ausgangslage für die EU in diesen Verhandlungen ist einigermaßen
komfortabel. In der so genannten Uruguay-Runde, die 1995 ihren Abschluss
gefunden hat, wurden seitens der EU und der EU-Mitgliedstaaten einerseits
spezielle, auf bestimmte privat finanzierte Bildungsdienstleistungen beschränkte
Verpflichtungen im Bildungsbereich übernommen, die weiter gehen als
beispielsweise die der USA, Australiens und Japans. Andererseits hat die
Gemeinschaft bei den horizontalen Verpflichtungen Vorbehalte eingebracht,
die sowohl das staatliche Monopol im Bildungswesen als auch die nationale
Entscheidung über Subventionen an einzelne Einrichtungen oder Personen
unberührt lassen. Zudem gibt es im Abkommen selbst mehrere Kautelen,
die sicherlich dazu beigetragen haben, dass es seit 1994 keinen Streitfall
im Bereich des Bildungsexports mit Berufung auf das GATS gegeben hat.
Besonders wichtig ist die Aussage in der Präambel zum GATS-Übereinkommen:
(. . .) "(in) Anerkennung des Rechts der Mitglieder, die Erbringung
von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln und neue Vorschriften
hierfür einzuführen, um ihre nationalen politischen Ziele zu
erreichen, sowie - angesichts der in einzelnen Ländern bestehenden
Unausgewogenheit des Entwicklungsstands ihrer Vorschriften im Dienstleistungsbereich
- des besonderen Bedürfnisses der Entwicklungsländer, dieses
Recht auszuüben".
Mit diesem Hinweis auf die nationale Regelungskompetenz für die Dienstleistungen
ist die wichtige Klarstellung verbunden, dass die WTO sich nicht als standard-setting-Organisation
versteht. Bildungsstandards und Qualitätssicherung sind, das wurde
auch in der Konferenz von Washington vielfach betont, Angelegenheit des
Bildungswesens selbst. Der Bologna-Prozess in Europa und die bisher ebenfalls
auf den größeren europäischen Raum beschränkte Konvention
der UNESCO und des Europarats über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen
sind dafür Beispiele.
Die EU hält sich mit Liberalisierungsforderungen für den Bildungsbereich
gegen andere Staaten zurück. Umfragen in Deutschland und in den meisten
Mitgliedstaaten der EU haben nicht zu Erkenntnissen über spezielle
Importbeschränkungen auf diesem Gebiet geführt, die man im Rahmen
des GATS beheben sollte. Für Deutschland gilt ohnehin, dass wir beim
"Export" von Bildungsdienstleistungen an ausländische Studierende
und andere Bildungsteilnehmer durch das neue Zuwanderungsgesetz noch mehr
Liberalität wirksam machen möchten und dass wir letztlich nur
im Einvernehmen mit Partnern in anderen Ländern dort mit Bildungsangeboten
auftreten wollen.
Dies gilt auf jeden Fall für öffentlich getragene Bildungsangebote
wie insbesondere die off-shore-Angebote deutscher Hochschulen im Ausland,
die das Bundesbildungsministerium anstoßen konnte. Im Bereich der
Weiterbildung, wo ein echter Markt herrscht, und beim Fernunterricht,
der in höherem Maße unabhängig durchgeführt werden
kann, besteht diese Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Partnern oder
des "Twinning" weniger.
Drängen der USA
Im Verhandlungsprozess selbst werden jedoch Bildungsfragen durchaus eine
Rolle spielen. In einer Pressemitteilung des Weißen Hauses vom 1.
Juli 2002, in der die USA ihre Erwartungen an die neue Verhandlungsrunde
darstellen, sind auch Forderungen zur weiteren Liberalisierung im Bildungsbereich
enthalten. Entsprechend wurde in der Konferenz in Washington von amerikanischen
Regierungsvertretern mehrfach die Erwartung ausgesprochen, dass andere
Staaten bei ihrer Liberalisierung im Bereich der Bildungsdienstleistungen
weiter gehen sollten als bisher. Vor diesem Hintergrund haben die USA,
aber auch Australien, Japan und Neuseeland im Vorfeld der GATS Verhandlungen
allgemeine Vorschläge und Überlegungen zum Sektor Bildung eingebracht,
die bei weiteren Einzelverhandlungen zu berücksichtigen sein werden.
Die USA listen Hürden für den Marktzugang privater Bildungsanbieter
auf, die vom generellen Verbot ausländischer Angebote bis zur mangelnden
Freiheit für Franchising reichen, betonen aber auch zugleich, dass
der Vorschlag sich ausdrücklich nicht auf die Primar- und Sekundarschulen
richtet und dass er die hoheitliche Aufgabe der Bereitstellung von Bildungsangeboten
nicht in Frage stellt. Konkret vorgeschlagen wird, dass berufliche Bildung
und Testing als besondere Gebiete für Bildungsdienstleistungen eingeführt
werden.
Die australischen Vorschläge gehen in die gleiche Richtung. Neuseeland
will die Klassifizierung noch weiter verfeinert wissen, indem es vorschlägt,
die Bildungsangebote außerhalb des staatlich geordneten Bildungswesens
wie Sprachkurse oder besondere Ergänzungs- und Weiterbildungsangebote
in einer illustrativen Liste zu er-fassen und auch das Marketing von Bildungsdienstleistungen
ausdrücklich einzubeziehen. Alles dies dient dazu, den Bereich der
vermarktbaren Angebote im Bildungsbereich präziser zu beschreiben.
Der japanische Vorschlag legt demgegenüber den größten
Wert darauf, bei allen Verhandlungen im GATS-Rahmen die Qualitätserfordernisse
des Bildungswesens zu beachten, was den Japanern in der OECD-Konferenz
in Washington vielfache Anerkennung von den Bildungsvertretern einbrachte.
Was anzustreben ist
Der Verhandlungsprozess ist eröffnet. Die EU ist Verhandlungsführer
für ihre Mitgliedstaaten, die ihre Sachpositionen in den regelmäßig
tagenden gemeinschaftsinternen Koordinierungstreffen des "Ausschusses
Art. 133" einbringen. Bildungsdienstleistungen sind Bestandteil des
GATS-Übereinkommens und von den eingeleiteten Liberalisierungsverhandlungen
mit umfasst. Es kann nicht darum gehen, diese Dienstleistungen aus den
Verhandlungen auszuschließen, sondern nur darum, die marktfähigen
und die nicht marktfähigen Teilbereiche schärfer zu unterscheiden.
Hieran muss gearbeitet werden mit dem Ziel, im Rahmen der Ver-handlungen
sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen des GATS-Übereinkommens
für die Gestaltung des Bildungsbereichs klarer zu bestimmen.
Dazu muss der Begriff der "hoheitlich erbrachten Dienstleistungen",
die nicht dem Anwendungsbereich des GATS unterliegen, weiter geklärt
werden. Er wird im vorliegenden Text des Abkommens definiert als "jede
Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb
mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird".
Diese allgemeine Definition, die auch für alle anderen Dienstleistungen
gilt, ist für den Bildungsbereich zu unpräzise.
Wie sind private non-profit-Einrichtungen einzuordnen? Ist das Nebeneinander
von öffentlichen und privaten Schulen und Hochschulen als ein "Wettbewerb"
zu sehen, der auch das öffentliche Bildungswesen in den Anwendungsbereich
des GATS einschließt? Wir wissen, dass der Begriff Wettbewerb in
der bildungspolitischen Debatte oft metaphorisch gebraucht wird. Dieser
Sprachgebrauch sollte nicht dazu verleiten, die gestellte Frage ohne weiteres
zu bejahen. Das öffentliche Bildungswesen steht nicht in einem direkten
ökonomischen, sondern vor allem in einem Qualitätswettbewerb
mit den privaten Bildungsangeboten. Es kommt nicht in Betracht, dass,
wie man sagt, der Schwanz mit dem Hund wedelt.
Ein Milliardengeschäft
Vor dem Hintergrund verschiedener Erörterungen mit den beteiligten
Verantwortungsträgern in Deutschland wie den Ländern, den Hochschulen
und den Sozialpartnern hat sich das BMBF daher mit dem für die GATS-Verhandlungen
innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundeswirtschaftsministerium
verständigt, dass die Forderung verfolgt werden soll, in diesem Sinne
in den anstehenden Verhandlungen eine Klärung des Begriffs der "in
Ausübung hoheitlicher Gewalt erbrachten Dienstleistungen" speziell
mit Blick auf die Bildungsdienstleistungen herbeizuführen.
Ebenso gehört zur deutschen Verhandlungsposition, dass die staatliche
Finanzierung von Bildungseinrichtungen nicht Subventionsansprüche
ausländischer privater Bildungsanbieter auslösen können
darf. Auch wenn eine Privathochschule in ausländischer Trägerschaft
akkreditiert ist und ihre Abschlüsse anerkannt werden, muss es dem
einzelnen Staat freigestellt bleiben, diese Einrichtungen mit Zuschüssen
zu unterstützen oder nicht. Zugleich verlangen wir, dass die Qualitätssicherung
der Hochschulen und die Anerkennung ihrer Abschlüsse weiterhin in
der Regelungsbefugnis der Staaten bleiben.
Die Bildungswelt kann und sollte dazu eigene möglichst umfassende
Abkommen schließen. Im GATS kann das nicht geregelt werden. "Degree
mills" haben bei uns keinen Platz. Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
müssen sich auf den Wert der Zeugnisse verlassen können. Es
geht jetzt darum, diese Forderungen umzusetzen. Man darf nicht übersehen,
dass mit der Internationalisierung des Bildungswesens erhebliche Wirtschaftsinteressen
verbunden sind. Die USA sehen in den Einnahmen aus dem Studium von Ausländern
in ihrem Land, die sich auf jährlich rund 10 Mrd. US-$ belaufen,
den fünftgrößten Exporteinnahmeposten ihres Landes. Der
amerikanische Educational Testing Service ist bereits in nahezu 200 Ländern
aktiv und führt jährlich über 12 Millionen Tests durch.
Die Monash University in Australien agiert außerhalb der Landesgrenzen
als kommerzielle Einrichtung und verfolgt den Plan, weltweit mit ihren
Angeboten präsent zu sein.
Ein Gleiches gilt für zahlreiche Fernuniversitäten und sonstige
Fernunterrichtsanbieter. Die Phoenix University vertreibt über das
Internet auch Kurse in Deutschland. Microsoft, Cisco und andere bieten
ihrerseits Weiterbildung und den Erwerb von Zertifikaten auf kommerzieller
Basis an. Hier entwickelt sich ein internationaler Bildungsmarkt, von
dem natürlich auch Druck auf die öffentlichen Angebote ausgeht.
Wir tun gut daran, ihn sich unter bestimmten Vorkehrungen entwickeln zu
lassen. Maß zu nehmen an ausländischen und einzelnen privaten
Angeboten, um hohe Qualität und Innovation zu gewährleisten,
gehört zu solchen Vorkehrungen. Auch die Stiftung Bildungstest ist
hierzu zu rechnen. Das System der Akkreditierung und andere Maßnahmen
der Qualitätskontrolle wie das seit 1976 geltende Fernunterrichtsschutzgesetz
sind andere Möglichkeiten, den Verbraucher und Bürger vor unseriösen
Bildungsangeboten und die Arbeitgeber und die Öffentlichkeit vor
in "degree mills" erworbenen Graden zu schützen.
Die Bildungspolitik, um den Titel des Stiglitz-Buches abzuwandeln, kann
und muss Licht in die Globalisierung bringen. Die Verständigung zwischen
den Kulturen, die Nutzung des menschlichen Wissens zur Überwindung
von Hunger und Unterentwicklung, die Freiheit, Bildung in der Welt zu
verbreiten und in allen Teilen der Welt zu erwerben, dies alles sind hohe
Ziele, die in den Blick kommen, wenn über globale Ordnungen verhandelt
wird. Sie dürfen, wenn diese Ordnungen sich auf den internationalen
Handel mit Waren oder mit Dienstleistungen richten, nicht über Bord
geworfen werden.
So schlicht ist die Welt nicht mehr, dass man, wie in biblischen Zeiten,
die Händler einfach zum Tempel hinausjagen könnte. Aber die
Bildung muss Herr im eigenen Haus bleiben. Der Menschheitstraum eines
globalen friedlichen Miteinanders durch Begegnung und Aufklärung
ist zu kostbar. Einzelne Angebote können gehandelt werden. Die Bildung
selbst ist keine Handelsware.
|