|
"Die
Arbeitslosen halbieren"
Zur
fachlichen und wissenschaftlichen Qualität wohlfeiler Reformkonzepte
der Arbeitsmarkt- und Sozialhilfepolitik
Von
Achim Trube und Norbert Wohlfahrt
Achim
Trube ist Dipl.-Sozialwissenschaftler, Dr. sc. pol. und Prof. für
Sozialpolitik und Sozialverwaltung an der Universität Siegen. Forschungsschwerpunkte
sind die Arbeitsmarktpolitik, Neue Steuerung, Qualitätsmanagement
und Kosten-Nutzen-Analysen sozialer Dienste sowie die Verwaltungsmodernisierung.
Norbert Wohlfahrt ist Dipl-Soziologe, Dr. rer. soz. und Prof. für
Sozialmanagement, Verwaltung und Organisation an der Evangelischen Fachhochschule
Rheinland-Westfalen-Lippe. Forschungsschwerpunkte sind die Entwicklung
sozialer Dienste, die Verwaltungsmodernisierung und sozialraumbezogene
Soziale Arbeit.
Vorbemerkung
Modelle für eine "Arbeitsmarktpolitik aus einem Guss" (Stoiber)
haben gegenwärtig Konjunktur. Der Wahlkampf erweist sich als Phase
hoher Produktivität für wegweisende Einfälle, wie in Deutschland
eine nachhaltige Reduzierung der Sozialstaatskosten erreicht werden kann,
die zugleich die Anzahl der Arbeitslosen halbieren, vierteln, dritteln
usw. usw. soll. Fachkommissionen (Hartz u. a.), wissenschaftliche Beiräte
(Sinn u.a.) oder exponierte Vertreter renommierter Forschungsinstitute
(Zimmermann, Steiner u.a.) sind tagesaktuell und öffentlichkeitswirksam
im politischen Geschäft, wobei derzeit der Sachverstand für
die sozialpolitischen und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen im
Management der Unternehmen oder bei den wirtschaftswissenschaftlichen
Instituten beheimatet zu sein scheint.
Das Argumentationsmuster der heilsverkündenden Botschaften ist meist
sehr ähnlich: Zuerst wird das bisherige Instrumentarium der Arbeitsmarkt-
und Sozialhilfepolitik abqualifiziert, um dann der ökonomisch-monotheistischen
Glaubensgemeinschaft die Wege der Erlösung zu verheißen. So
z. B. Hans-Werner Sinn aus dem wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums:
"Eine der wichtigsten Ursachen für die Arbeitslosigkeit gering
qualifizierter Arbeitskräfte in Deutschland bildet die Sozialhilfe"
(Sinn u.a. 2002, S. 8), um daran anschließend die Halbierung der
finanziellen Leistungen zu empfehlen. Diese dann so genannte "Aktivierende
Sozialhilfe" führt mittelfristig - so verspricht es Sinn - zu
2,3 Mill. neuen Arbeitsplätzen. Ähnlich argumentiert Klaus Zimmermann,
der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung:
"Zum einen gibt die Regierung noch immer vier Milliarden Euro für
unsinnige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus, die sich weitgehend
einsparen ließen. Zum anderen würde Geld frei, wenn die Regierung
getreu ihrem Motto fördern und fordern' den Druck auf Arbeitslose
verstärken würde, gering bezahlte Jobs auch anzunehmen"
(Zimmermann 2002). Der Vorsitzende der nach ihm benannten Hartz-Kommission
bemüht bei seiner Heilsbotschaft der Halbierung der Arbeitslosen
bis 2005 sogar die Leere unserer Kirchen und fordert ein Bündnis
der "Profis der Nation", in dem die Pfarrer die Beratung und
Betreuung der Arbeitslosen verstärkt mit übernehmen sollen (vgl.
Hartz 2002a, S. 37).Das Argumentationsmuster der heilsverkündenden
Botschaften ist meist sehr ähnlich: Zuerst wird das bisherige Instrumentarium
der Arbeitsmarkt- und Sozialhilfepolitik abqualifiziert, um dann der ökonomisch-monotheistischen
Glaubensgemeinschaft die Wege der Erlösung zu verheißen. So
z. B. Hans-Werner Sinn aus dem wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums:
"Eine der wichtigsten Ursachen für die Arbeitslosigkeit gering
qualifizierter Arbeitskräfte in Deutschland bildet die Sozialhilfe"
(Sinn u.a. 2002, S. 8), um daran anschließend die Halbierung der
finanziellen Leistungen zu empfehlen. Diese dann so genannte "Aktivierende
Sozialhilfe" führt mittelfristig - so verspricht es Sinn - zu
2,3 Mill. neuen Arbeitsplätzen. Ähnlich argumentiert Klaus Zimmermann,
der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung:
"Zum einen gibt die Regierung noch immer vier Milliarden Euro für
unsinnige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus, die sich weitgehend
einsparen ließen. Zum anderen würde Geld frei, wenn die Regierung
getreu ihrem Motto fördern und fordern' den Druck auf Arbeitslose
verstärken würde, gering bezahlte Jobs auch anzunehmen"
(Zimmermann 2002). Der Vorsitzende der nach ihm benannten Hartz-Kommission
bemüht bei seiner Heilsbotschaft der Halbierung der Arbeitslosen
bis 2005 sogar die Leere unserer Kirchen und fordert ein Bündnis
der "Profis der Nation", in dem die Pfarrer die Beratung und
Betreuung der Arbeitslosen verstärkt mit übernehmen sollen (vgl.
Hartz 2002a, S. 37).
Allen öffentlichkeitswirksamen Vorschlägen gemeinsam ist, dass
das Strukturproblem Arbeitslosigkeit in ein Vermittlungsproblem umdefiniert
wird. Nicht fehlende Arbeitsplätze, sondern deren Besetzung hemmende
Faktoren sollen beseitigt werden und die sind nach Meinung der Gutachter
in erster Linie darin begründet, dass der Arbeitslose zu teuer, zu
wenig motiviert und bei den bisherigen Instrumenten offensichtlich vermittlungsresistent
ist. Begutachtet wird also konsequent aus der Sicht derer, die mit den
Entlassungen zur Arbeitslosigkeit nicht unerheblich beigetragen haben,
wobei diese Parteilichkeit mit keinem Wort ausgewiesen wird.
Zur Güte von Gutachten
Es empfiehlt sich, die professionellen Standards wissenschaftlicher Auseinandersetzung
in Erinnerung zu rufen, um die Vorschläge zu beurteilen. Essentials
für die Güte von Gutachten sind beispielsweise:
1. Eine Politikempfehlung sollte auf einer korrespondierenden Ist-Analyse
der Probleme aufbauen, damit z. B. nicht Lösungen für Probleme
angeboten werden, die gar nicht existieren oder vernachlässigt werden
können.
2. Eine wissenschaftliche Analyse untersucht mehrere Erklärungsvariablen,
da komplexe Probleme mit nur einer Ursache signifikant unwahrscheinlich
sind - demgemäß die sog. Königswege auch eher aus der
Welt der Märchen stammen als aus der Welt der Wissenschaft.
3. Aussagen, auf denen Empfehlungen basieren, sollten empirisch fundiert
oder zumindest nachvollziehbar belegt sein, damit sie prinzipiell überprüfbar
sind und nicht als reine Bekenntnisse entweder zu glauben oder aber eben
nicht zu glauben sind.
4. Thesen professioneller und wissenschaftlich orientierter Politikempfehlungen
sind so zu strukturieren, dass sie grundsätzlich kritisierbar sind
und sich nicht z.B. als Tautologien oder unwiderlegbare Äußerungen
("Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, dann ändert sich das
Wetter oder es bleibt wie es ist") schon a priori gegen jede mögliche
Widerlegung immunisieren.
5. Professionelle Politikempfehlungen sollten die Opportunitätskosten
ihrer angeratenen Strategien berücksichtigen und nachvollziehbar
ausweisen, d.h., es ist zu dokumentieren, welche Folgen bzw. Kosten entstehen,
wenn man der Empfehlung folgt und damit andere denkbare Alternativstrategien
außer Acht lässt (man spart z.B. heute Geld, hat dafür
aber morgen erhebliche Mehrausgaben).
6. Die Berücksichtigung auch der nicht-beabsichtigten Effekte von
Politikempfehlungen neben den beabsichtigten gehört zu den Standards
professioneller Wissenschaft, da z. B. sonst keine Nettowirkungen beschrieben
werden können, wie etwa Mitnahmeeffekte. Wer nur das untersucht,
was er gewollt hat, ist blind für alles, was sich jenseits seiner
Wunschvorstellungen abspielt.
7. Politik- und Unternehmensberatung steht stets in einem ethisch-normativen
Kontext. Diesen explizit zu machen, sollte zu den Standards wissenschaftlich
seriöser Gutachten zählen, da stets Handlungsbereiche begutachtet
werden, in denen handfeste Interessenkollisionen win-win-Lösungen
zur Ausnahme machen.
Therapie ohne Analyse - oder: Der Bote, der die schlechte Nachricht
überbringt, ist zu erschlagen
Schaut man sich unter dieser Perspektive die Gutachten bzw. Empfehlungen
der letzten Monate zur Sozialhilfe und Arbeitsmarktpolitik an, dann wird
deutlich, dass sie nicht einmal diesen allgemeinen Standards der Sozial-
und Wirtschaftswissenschaften genügen.
Ad 1: Korrespondenz von Analyse und Empfehlung
Die meisten Vorschläge der Hartz-Kommission wie z.B. JobCenter, PersonalServiceAgenturen
(PSA), Familienfreundliche Quick-Vermittlung, Neue Zumutbarkeit etc. (vgl.
Hartz 2002b), zielen im Wesentlichen letztlich darauf ab, die Übergänge
von Arbeitslosigkeit in Arbeit zu verbessern, was unterstellt, das eigentliche
Problem in der Bundesrepublik sei eine Mismatch- bzw. friktionelle Arbeitslosigkeit,
d.h., dass vorhandene Arbeitslose nicht passgenau auf die vorhandenen
Stellen zu vermitteln wären. Nur: Das ist ausdrücklich nicht
das entscheidende Problem, sondern die negative Arbeitsmarktbilanz, die
einen Fehlbedarf von ca. sechs Millionen Stellen ausweist. In der Bundesrepublik
herrscht seit über 25 Jahren Massenarbeitslosigkeit, die in ihren
Grundzügen maßgeblich eher auf Struktur- als auf Vermittlungsprobleme
zurückzuführen ist. Zur Erklärung heranzuziehen sind neben
den tendenziell sinkenden Wachstumsraten der Volkswirtschaft insbesondere
der Produktivitätsfortschritt mit der Ersetzung vor allem gering
qualifizierter Arbeitskraft durch High-Tech-Kapital und die Globalisierung
von Geld- und Warenströmen bei internationaler Konkurrenz, die Kapital
unproduktiv in monetären Werten absorbiert, die zudem die Verschiebung
der relativ "teuren" Einfacharbeitsplätze in sog. Billig-Lohn-Länder
beschleunigt und schließlich u.a. zu Fusionen zwingt, bei deren
Synergieeffekten es zu gigantischen Vernichtungen von Erwerbsarbeit kommt.
So ist die Arbeitslosigkeit offensichtlich nicht durch Vermittlungsinkompetenz
oder durch eine - wie auch immer geartete - Passivität der Arbeitslosen
bedingt, die etwa durch neue Zumutbarkeitsregelungen heilbar wäre.
Ursache ist vielmehr neben nationalstaatlich gar nicht mehr zu beeinflussenden
Faktoren insbesondere eine lang andauernde Passivität der Arbeitsmarkt-
und Beschäftigungspolitik, die den Strukturwandel nicht angemessen
zu begleiten wusste. Die Hartzsche Therapie ist offenkundig nicht durch
eine fundierte Diagnose vorbereitet, was aber den ungetrübten Genesungsoptimismus
(Halbierung der Arbeitslosigkeit bis 2005) dann auch nicht weiter behindern
kann. Auf den drei Seiten allgemeiner Analyse des knapp 350 Seiten starken
Kommissionsberichts (vgl. Hartz u.a. 2002c) findet sich im Wesentlichen
nur ein Satz -"Die bloße Konzentration auf die Vermittlung
kann das Problem nicht lösen" (S. 37) -, der den Matching-Optimismus
einschränkt, und im Empfehlungsteil nur ein Modul, der sog. JobFloater,
d.h. die Option auf zinsgünstige Kredite bei Schaffung zusätzlicher
Arbeitsplätze, das - wenn auch wenig differenziert - auf das zentrale
Problem der negativen Arbeitsmarktbilanz Bezug nimmt (vgl. Hartz u.a.
2002c, S. 265-269).
Ad 2: Multikausale Strategieempfehlungen
Die Vorstellung, auf einen Schlag alle Probleme zu lösen, ist märchenhaft
und lässt sich so auch gut vermarkten. Wenn man erst mehrere Ursachen
ermittelt und dann zu differenzierten Strategien raten muss,lässt
sich dies weder kurz und knapp noch öffentlichkeitswirksam platzieren.
Gutachten unterliegen insbesondere dann dieser Versuchung, wenn sie im
Wesentlichen nur einen Grund für das zu lösende Problem zum
Gegenstand machen, wie etwa die Sozialhilfe als Ursache von Arbeitslosigkeit
des gering qualifizierten Erwerbspersonenpotenzials. In diesem Fall muss
auch nur eine Lösung aufgetan werden - Halbierung der Sozialhilfe
mit gerade einmal zwei flankierenden Ergänzungen (vgl. Sinn u.a.
2002 S. 19 ff.) - und das Herkuleswerk ist vollbracht. Solche einseitigen
Modelle sind in fast allen Fällen auffallend zu einfach gestrickt,
da sie zumeist nur einen sehr kleinen Anteil der tatsächlich unterschiedlichen
Erscheinungen des Problems erfassen können. Auch die massive Diskussion
um die Untauglichkeit der Bundesanstalt für Arbeit, die zur Einsetzung
der Hartz-Kommission beigetragen hat, unterstellte zumeist nur einen einzigen
entscheidenden Grund für die Probleme, nämlich den Dilettantismus
der Anstalt, die dann von Amts wegen verhängnisvollerweise auch noch
die katastrophalen Arbeitsmarktzahlen monatlich zu verkünden hat.
Vorschläge, die Anstalt aufzulösen oder die wesentlichen Teile
als Zeitarbeitsfirmen / PSA auszulagern (vgl. Hartz 2002b, Modul 8), haben
insofern etwas vom zweifelhaften Charme "bewährter" Problemlösungsstrategien
des Altertums, als gelegentlich der Bote, der die schlechten Nachrichten
zu überbringen hatte, kurzum erschlagen worden ist, was aber das
jeweilige Verhängnis (heute: Massenarbeitslosigkeit) nicht ungeschehen
macht. Sicherlich ist die Bundesanstalt für Arbeit noch kein professionelles
Dienstleistungsunternehmen, doch kann das nicht schlicht mit dem Hauptgrund
der Arbeitslosigkeit verwechselt werden. Gefordert sind vielmehr vielseitige
Erklärungsmuster, um verschiedenartige Problemlösungen zu entwickeln,
die dann im Sinne von Versuch und Irrtum Lernprozesse in die Wege leiten.
Ad 3: Empirische Fundierung von Empfehlungen
Ein etwas modifizierter Erklärungsansatz von Arbeitslosigkeit liegt
einem weiteren Vorschlag der Hartz-Kommission zu Grunde, und zwar der
sog. Ich-AG: Hier wird unterstellt, dass eine maßgebliche Ursache
von Arbeitslosigkeit die vorherrschende Schwarzarbeit sei (vgl. Hartz
2002b, Modul 9), der mit der Schaffung bzw. Legalisierung von Mini-Dienstleistungsjobs
bei voller Sozialversicherung und 10%iger Besteuerung beizukommen sei.
Auch wenn die Ursachenvermutung "Schwarzarbeit" zuerst einmal
etwas anders ausschaut als die Mismatch-Hypothese, so ist doch das Argumentationsmuster
verwandt. Das verhärtete Strukturproblem "Arbeitslosigkeit"
(s.o.) wird zu einem Problem persönlichen Fehlverhaltens der Betroffenen
gemacht, denen ähnlich wie bei der PSA-, dem JobCenter- und dem Zumutbarkeits-Vorschlag
durch Fördern und Fordern mit neuen Repressionen - etwa der Umkehr
der Beweislast bei Ablehnung einer Stelle (vgl. Hartz 2002b, Modul 3)
- "auf die Sprünge" geholfen werden muss. Gemeinsam ist
diesen "Argumentations"-Figuren, dass das Opfer der arbeitsmarktlichen
Strukturentwicklung zum Täter umdefiniert wird (blame the victim),
das letztlich durch sein individuelles Fehlverhalten (Schwarzarbeit, Motivationsmangel
etc.) für die Krise verantwortlich zu machen ist. Dass dabei durch
die Umkehr der Beweislast quasi unterwegs fundamentale Grundsätze
des Rechtsstaats über Bord geworfen werden, geht anscheinend im allgemeinen
Aktivierungsfieber unter. Aus wissenschaftlicher Sicht ist allerdings
entscheidend, dass die zentrale Hypothese, aus der die Ich-AG-Empfehlung
ihre Legitimation bezieht, nämlich die Unterstellung, dass Arbeitslose
in maßgeblichem Umfang schwarzarbeiten, - 10-25% des Schwarzarbeitsvolumens
(vgl. Hartz u.a. 2000c, S. 276) - letztlich empirisch völlig unbelegt
bleibt. Hier reicht offensichtlich die Unterstellung anstatt des Beweises
und das Versprechen, dass dadurch bis zu 500.000 neue Beschäftigungsverhältnisse
zu schaffen wären (vgl. Hartz u.a. 2002c, S. 276). Empirische Studien
zum Phänomen "Schwarzarbeit von Arbeitslosen" lassen eher
Vorsicht hinsichtlich einer Überschätzung angeraten sein (vgl.
z. B. Trube 2002); das muss allerdings nicht weiter irritieren, wenn man
Empfehlungen auf Behauptungen aufbaut, anstatt mühselige Detailforschung
zu betreiben.
Ad 4: Logische Konsistenz und Überprüfbarkeit
Nicht nur von wissenschaftlich höchst zweifelhafter Güte sind
Aussagen, die Basisanforderungen der Logik nicht genügen. Zu diesen
Aussagen gehören Tautologien oder Zirkelschlüsse, die beispielsweise
das, was sie erklären wollen, aus dem folgern, was zu erklären
ist (Der Mensch ist sündig, weil er schon sündig auf die Welt
gekommen ist). Bei Hans-Werner Sinn lässt sich diese bemerkenswerte
Konstruktion bewundern, indem im Ifo-Gutachten ausgeführt wird: "Die
Sozialhilfe zieht eine Untergrenze in das Lohngefüge ein und erzeugt
dadurch Arbeitslosigkeit. Kein Unternehmer stellt jemanden ein, dessen
Wertschöpfung kleiner ist als der Lohn, den er dafür bezahlen
muss... Anspruchsberechtigte, deren Produktivität nicht oder nur
wenig über dem Sozialhilfeniveau liegt, sind nicht vermittelbar"
(2002, S.49). Auf den Punkt gebracht: Sozialhilfeempfänger sind Sozialhilfeempfänger,
weil Sozialhilfeempfänger unproduktiv sind, und deshalb auch Sozialhilfeempfänger
sind. Der Nachteil dieser hermetischen Schlussfolgerungskette ist wissenschaftlich
allerdings folgender: Es gibt grundsätzlich kein einziges empirisches
Ereignis, das zwischen die Glieder diese Kette dringen könnte, um
quasi als experimentum crucis die Aussage widerlegbar zu machen: Weil
Sozialhilfeempfänger immer schon unproduktiv sind, weil sie ja Sozialhilfeempfänger
sind, kann es keine Sozialhilfeempfänger geben, die ausreichend produktiv
sind, weil sie ja dann keine Sozialhilfeempfänger mehr wären.
In dieser Fassung unterscheiden sich wissenschaftliche Gutachten nicht
mehr von Glaubensbekenntnissen, da sie so angelegt sind, dass sie nicht
widerlegbar sind, also der rationalen Kritik sich grundsätzlich verschließen.
Ad 5: Ausweisung von Opportunitätskosten
Solide Politikempfehlungen beinhalten eine Prognose der Kosten und des
Nutzens der jeweiligen Reformvorschläge. Dies reicht allerdings für
eine sachgerechte Abwägung der eingebrachten Empfehlungen nicht aus,
denn die Realisierung der Empfehlungen bedeutet zugleich, dass denkbare
Alternativen nicht umgesetzt werden, was wiederum mit speziellen Kosten,
verbunden sein wird. Wenn Hartz z.B. vorschlägt, die Energien und
Ressourcen auf das Vermittlungsgeschäft, die Gründung unternehmerischer
Marginalexistenzen (Ich-AG's) sowie die Subventionierung von Arbeitnehmerverleih
aus den Mitteln der BA zu fördern, ist dies jeweils mit spezifischen
Opportunitätskosten der unterlassenen Alternativstrategien versehen,
die aber in dem Gutachten weithin außer Acht gelassen werden. Im
Einzelnen heißt dies z.B., wenn die Ressourcen auf das Vermittlungsgeschäft,
das "Herzstück" des Harz-Konzepts (Hartz u.a. 2000c, S.
148), konzentriert werden und durch Abschaffung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Chancen zur zusätzlichen Beschäftigung in privaten Zeitarbeitsfirmen
geschaffen werden sollen (vgl. Hartz u.a. 2002c, S. 150), dann stehen
diese in den privaten Sektor fließenden öffentlichen Gelder
beispielsweise nicht mehr für die intelligente Verknüpfung von
Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik zur Verfügung. Damit aber könnten
auf dreierlei Weise Arbeitsplätze und Nutzen geschaffen werden: Erstens
würden unmittelbar ansonsten arbeitsmarktlich Ausgegrenzte beschäftigt,
zum zweiten würde die öffentliche, soziale und ökologische
Infrastruktur verbessert und drittens würden direkte und vollständige
Einnahmen in den gesetzlichen Sozialversicherungen erzielt, die die Minimal-Jobs
nicht zu bieten haben. Diese unmittelbaren Effekte werden aufgegeben zugunsten
einer vagen Hoffnung auf eventuelle "Klebeeffekte" von Zeitarbeit
(Hartz u.a. 2000c, S. 147), und zwar in einem sich reduzierenden Arbeitsmarktsegment
für die Geringqualifizierten, wobei allerdings die öffentlichen
Subventionen bei Hartz den privaten Unternehmen und nicht der gesellschaftlichen
Infrastruktur zugute kommen werden.
Ähnlich verhält es sich mit den empfohlenen Ich-AGs, die zuerst
einmal nur für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgesehen werden sollen
und durch die öffentlichen Zuschüsse zu den Sozialabgaben und
eine Mini-Steuer von 10% die schon begüterten Haushalte nochmals
begünstigen (vgl. Hartz u.a. 2002c, S. 165 ff). Indem einerseits
der Preis für die angebotene Dienstleistung durch Subventionierung
der Sozialbeiträge künstlich gesenkt wird und zudem die Besserverdienenden
die Dienstleister nochmals steuerlich absetzen können sollen (vgl.
Hartz u.a. 2000c, S. 170), ergibt sich andererseits für die zuvor
Arbeitslosen zumeist eine Existenz in Armut ("working poor"),
die als einzige Erwerbstätigkeit wohl kaum den Lebensunterhalt gewährleisten
kann. Angesichts der öffentlichen Armut, insbesondere was das Angebot
menschenwürdiger Pflegeeinrichtungen, zuverlässiger Kinderbetreuung,
Sanierung von Schulen usw. angeht, ist es verwunderlich, dass die öffentliche
Subvention nicht direkt dort hin geleitet wird, wo die Effizienz der Verteilungswirkung
am größten ist. Das wäre nämlich dort, wo der Bedarf
am wenigsten ohne Förderung gedeckt werden kann, und zwar in Verknüpfung
mit geregelter Beschäftigung, die außerdem auch noch hinreichend
existenzsichernd ist. Einer solchen Alternative der Verbesserung der sozialen
und lokalen Infrastruktur mit gleichzeitiger Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
sind insgesamt zwei halbe Seiten (268/269) des voluminösen Gutachtens
- allerdings auch im Hinblick auf Großprojekte - gewidmet worden,
wobei die Finanzierung durch eine weitere Kreditaufnahme der schon völlig
verschuldeten Kommunen empfohlen wird.
Ad 6. Berücksichtigung nicht-intendierter Effekte
Von geradezu bestürzend geringer Nachdenklichkeit ist das Hartz-Papier
- im Übrigen wie auch das Sinn-Gutachten - bei der angemessenen Berücksichtigung
der nicht beabsichtigten Folgen der angedienten Problemlösungsstrategien.
Das Ifo-Gutachten verwendet beispielsweise keine Zeile darauf, was aus
dem Personenkreis wird, dem die Sozialhilfe auf die Hälfte reduziert
wird, und diese gleichwohl die angebotene Arbeitsgelegenheiten bei den
Kommunen möglicherweise nicht als Hilfen bzw. Förderung erkennen
und dann auch nicht annehmen können. Vielleicht ist es von professoralen
Gutachtern zu viel verlangt, sich ein Leben mit 146,50 € (halbierter
Regelsatz) im Monat vorzustellen, was aber nicht entschuldigt, nicht einmal
die gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Folgen eines solchen Vorschlags
mit ins Kalkül zu ziehen.
Bei Hartz liegen die "blinden Flecken" vor allem bei der konsequenten
Unterlassung der Ausweisung von Netto-Nutzen-Wirkungen, indem fast durchgängig
die Verdrängungs-, Substitutions- und Mitnahmeeffekte seiner Vorschläge
ignoriert bzw. bagatellisiert werden. Dies gilt sowohl für die Anhebung
der Grenzen der geringfügigen Beschäftigung auf 500 €,
die Vorschläge zur Ich-AG oder zur subventionierten Leiharbeit. Gefährlich
werden solche Blind-Gutachten, wenn die von Ihnen vorgeschlagenen Problemlösungen
mit der Gefahr verbunden sind, dass die nicht beabsichtigten Nebeneffekte
die eigentlich beabsichtigten Effekte übersteigen könnten, so
dass im Saldo ein größerer Schaden als Nutzen entsteht. Dies
ist insbesondere bei den Verdrängungseffekten normaler Beschäftigungsverhältnisse
durch die für die Unternehmen deutlich günstigeren geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse und die Subunternehmerschaft von
Ich-AGs möglich. Es wäre betriebswirtschaftlich irrational,
wenn ein Unternehmer, sich die dann bietenden Gelegenheiten zur Personalkostensenkung
entgehen ließe (vgl. Bofinger 2002). Die im Hartz-Papier eingebaute
"Sicherung", dass zur Vermeidung von Missbrauch bei Unternehmen
die Anzahl von Beschäftigten aus Ich-/Familien-AGs im Verhältnis
zu normalen Beschäftigten höchstens 1:1 betragen darf (vgl.
Hartz u.a. 2000c, S. 167 f), erlaubt im Umkehrschluss maximal eine Vernichtung
von 50% der vorhandenen regulären Einfacharbeitsplätze, und
zwar mit erheblichen unternehmerischen Einsparungen die Lohn- und Lohnebenkosten
betreffend.
Ad 7: Die Ausweisung des normativen Bezugs
Die aktuell diskutierten Gutachten operieren mit dem Schein einer wissenschaftlich
neutralen Bestandsaufnahme und Konzeptentwicklung. Aber: Alle strukturellen
Faktoren ausgeblendet, bleiben nur noch die Arbeitslosen als individuell
verantwortlich zu machende Vermittlungshemmnisse. Diese interessengeleitete
Aktivierungsphilosophie verlangt von den Betroffenen Verhaltensänderungen,
während für die Arbeitsplatzanbieter es in der Regel kostengünstiger
werden soll, Arbeit produktiv zu nutzen. Dass dies zugleich bedeutet,
dass Arbeit immer weniger als Mittel zum Leben taugt, bleibt unausgesprochen.
Die normative Prämisse lautet: Hauptsache Arbeit, wenn nötig
auch mit Zwang (vgl. Hartz u.a. 2000c, S. 97 ff.), egal ob qualifizierte
oder lebenssichernde Erwerbsarbeit geboten werden kann.
Die "neue Qualität" des Hartz-Gutachtens
Die neue Qualität des Hartz-Gutachtens, die im Unterschied zum ifo-Gutachten
zu breiter öffentlicher Zustimmung geführt hat, besteht in der
Kombination von Aktivierungs- und Entbürokratisierungselementen.
Einerseits folgen die auf Aktivierung zielenden Ansätze dem bekannten
Muster des Generalverdachts individueller Untauglichkeit und Verweigerung,
indem den Arbeitslosen mit Arbeitszwang und Leistungskürzungen -
z.B. Abschaffung der Dynamisierung des Arbeitslosengeldes (vgl. Hartz
u.a. 2000c, S. 133) - Mobilität und Flexibilität beigebracht
werden sollen, wobei überdies den Gewerkschaften zusätzliche
Angebote gemacht werden, die das Ganze für sie hinnehmbarer machen
sollen, wie etwa die sozialversicherungspflichtige und tarifliche Regelung
der Leiharbeit (vgl. Hartz u.a. 2000c, S. 152 f.). Durch die Entbürokratisierung
und Deregulierung andererseits soll parallel eine Situation erzeugt werden,
die allen Seiten, d.h. den Arbeitslosen, der Arbeitsverwaltung und den
Arbeitgebern, einen Reformprofit verspricht.
Das auf den ersten Blick faire Angebot, enthält allerdings jede Menge
Elemente, die eine Parität vermissen lassen, was Lasten und Pflichten
anbetrifft. Es reiht sich damit bruchlos in die allgemeine - zumeist zivilgesellschaftlich
verbrämte- Aktivierungsstrategie der neosozialen Reformoptionen ein,
die vielfach die Gefahr laufen, allgemeine Lebensrisiken zu reprivatisieren
(z.B. Rentenreform etc.). Dass dies im Fall von Arbeitslosigkeit bzw.
Berufsnot nun offensichtlich verstärkt ansteht, macht beispielsweise
der Vorschlag deutlich, dass Ausbildungsplätze über so genannte
Ausbildungszeitwertpapiere von Eltern, Großeltern etc. erworben
werden sollen, die auf der Basis dieser Einzahlungen oder Spenden zur
Berufsausbildung arbeitsloser Jugendlicher berechtigen (vgl. Hartz u.a.
2000c, S. 110 ff). Ebenso bemerkenswert in diesem Sinne ist auch die Idee,
dass die potenziellen Verursacher von Arbeitslosigkeit, d.h. die Unternehmen,
wenn sie Entlassungen vermeiden, einen Anspruch auf Reduzierung ihrer
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhalten sollen (vgl. Hartz
u.a. 2000c, S. 144), was umgekehrt für Arbeitnehmer, die nicht kündigen,
natürlich nicht gilt. Auch der Pflicht der Arbeitslosen, unterqualifizierte
und unterbezahlte (Leih)arbeit zu akzeptieren, steht andererseits keinesfalls
ein individueller Rechtsanspruch auf passgenaue Angebote zur Erwerbsintegration
gleichberechtigt gegenüber, obwohl gerade diese individuell zugeschnittenen
Wahl- und Handlungsoptionen allenthalben in ihrer Wichtigkeit betont und
postuliert werden (vgl. Hartz u.a. 2000c, S. 45, 48 ff.). Insofern ist
auch das Motto, "Kunden und Mitarbeiter ... begegnen sich auf gleicher
Augenhöhe (Hartz u.a. 2000c, S. 97), wohl eher lyrisch als empirisch
zu verstehen, zumal die zur Bundesagentur mutierte Bundesanstalt sanktionsbewehrt
fordern kann und der Bürger hingegen statt zu fordern zu folgen hat.
"Fordern und Folgen" ist aber ein recht eigenwilliges Verständnis
von "Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Titel der Hartz-Papiers),
das sich nur schwer mit dem postulierten Grundsatz der Neuen Arbeitsmarktpolitik,
d.h. der Förderung von Eigenaktivität vertragen wird (vgl. Hartz
u.a. 2000c, S. 45 ff).
Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Mit dem Hartz-Konzept hat der aktivierende
Sozialstaat nunmehr ein neues Niveau sich selbst bestätigender Effektivitätsvergewisserung
entwickelt. Denn auch wenn Ich-AGs mobil in ganz Deutschland und darüber
hinaus zu tariflich abgesicherten Niedriglöhnen jede Form "zumutbarer"
Arbeit machen werden bzw. die ursprünglich Arbeitslosen in den Verleihfirmen
bei fortdauerndem Bezug von Arbeitslosengeld "verschwinden",
dann dürfte die Arbeitslosigkeit in Zukunft tatsächlich kein
bewegendes Thema mehr sein. Geht das Konzept in dieser Form nicht bruchlos
auf, dann dürfte es an den Merkmalen der wenig flexiblen, gering
motivierten und undynamischen Betroffenen gelegen haben, die folglich
immer stärker zu aktivieren sind. Das Aktivierungskonzept ist von
seiner logischen Struktur her eindeutig kein "Lernendes System",
da im Fall eines Misserfolgs schon wie bislang die Ursachen bei den Betroffenen
und nicht im System zu suchen sein werden.
Literaturhinweise:
Bofinger, Peter 2002: Manager sind mäßige Ratgeber; im Handelsblatt
31.07.2002
Hartz, Peter 2002a: Ich bin Überzeugungstäter - Interview mit
Stefan Aust, Konstantin v. Hammerstein, Michael Sauga; in: Der Spiegel,
Heft 26 v. 24.06.02, S. 36-38
Hartz, P. 2002b: 13 Module zum Abbau der Arbeitslosigkeit v. 31.07.2002,
Bonn (masch. vervielf. Ms)
Hartz, P.; Bensel, Norbert; Fiedler, Jobst; Fischer, Heinz; Gasse, Peter;
Jann, Werner; Kraljic, Peter; Kunkel-Weber, Isolde; Luft, Klaus; Schartau,
Harald; Schickler, Wilhelm, Schleyer, Hanns-Eberhard; Schmid, Günther;
Tiefensee, Wolfgang; Voscherau, Eggert 2002c: Moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt - Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit
und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, Bonn
Sinn, Hans-Werner; Holzner, Christian; Meister, Wolfgang; Ochel, Wolfgang;
Werding, Martin 2002: Aktivierende Sozialhilfe - Ein Weg zu mehr Beschäftigung
und Wachstum; in: ifo Schnelldienst - Sonderausgabe, 55. Jhg. Heft 9 v.
14.05.02
Trube, A. (2002): Vom Wohlfahrtsstaat zum Workfarestate - Sozialpolitik
zwischen Umstrukturierung und Neujustierung; in: Dahme, Hans-Jürgen;
Otto, Hans-Uwe; Trube, A.; Wohlfahrt, N.: Soziale Arbeit für den
neuen Sozialstaat - Analysen und Perspektiven zu aktuellen Herausforderungen
(Sozialpolitik und Sozialmanagement, Bd. 3) Münster (i.E.)
Zimmermann, Klaus 2002: Mehr Druck machen - Interview mit Michael Sauga;
in: Der Spiegel, Heft 2 v.14.01.02
Hervorhebungen:
Die Arbeitslosigkeit ist nicht durch Vermittlungsinkompetenz oder durch
Passivität der Arbeitslosen bedingt.
Die Hartzsche Therapie ist offenkundig nicht durch eine fundierte Diagnose
vorbereitet.
Wer die Bundesanstalt für Arbeit auflösen will, erschlägt
den Boten für die schlechte Nachricht.
Die Unterstellung, dass Arbeitslose in maßgeblichem Umfang schwarzarbeiten,
bleibt empirisch völlig unbelegt.
Werden die Ressourcen auf Vermittlung konzentriert, stehen sie nicht mehr
für die intelligente Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik
zur Verfügung.
Die öffentlichen Subventionen kommen bei Hartz den privaten Unternehmen
und nicht der gesellschaftlichen Infrastruktur zugute.
Vielleicht ist es von professoralen Gutachtern zu viel verlangt, sich
ein Leben mit 146,50 € im Monat vorzustellen.
Bei Hartz werden fast durchgängig die Verdrängungs-, Substitutions-
und Mitnahmeeffekte seiner Vorschläge ignoriert und bagatellisiert.
"Fordern und Folgen" ist ein recht eigenwilliges Verständnis
von "Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
|