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Das
GKV-System - mehr Effizienz durch noch mehr Wettbewerb?
Entgegnung
auf Jürgen Wasem und die Autoren des FES-Papiers
Von Rolf Rosenbrock
Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, leitet am Wissenschaftszentrum
Berlin für Sozialforschung (WZB) die Arbeitsgruppe Public Health.
Er ist stellv. Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung, Mitglied des Sachverständigenrates
für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen u.a.; e-mail: rosenbrock@medea.wz-berlin.de
Das Papier der Friedrich-Ebert-Stiftung, auf dem der Beitrag von Jürgen
Wasem beruht, unterscheidet sich in einem wohltuend von der Masse der
Programmpapiere im Wahljahr: Es belästigt uns nicht mit der üblichen
- falschen - Diagnose einer "Kostenexplosion", und es verschont
uns mit der - empirisch nicht fundierten - Horrorvision, dass zunehmende
Alterung und technischer Fortschritt das GKV-System spätestens übermorgen
unbezahlbar machen.
Statt dessen geht es von der zutreffenden Diagnose aus, dass "die
bestehenden Strukturen, Institutionen und Instrumente ... zunehmend ineffizient
(werden)", und dass die daraus resultierenden "Qualitätsprobleme
ohne Versagen auch der Selbstverwaltung nicht (hätten) entstehen
können". Zu Recht gehen die Autoren davon aus, dass das GKV-
System mit seinen ehr- und verteidigungswürdigen zivilisatorischen
Errungenschaften überleben kann, wenn die im Kern des Problems liegenden
Steuerungsprobleme überwunden werden (Rosenbrock 2002).
Was sie allerdings als Lösung vorschlagen, erinnert an einen Süchtigen,
der als Reaktion darauf, dass ihm sein Suchtmittel nicht bekommt, vor
allem nach mehr vom Gleichen' verlangt.
Und das geht so: Seit Anfang der 90er Jahre wurden die gesetzlichen
Krankenkassen vom Gesetzgeber Schritt für Schritt in die Rolle miteinander
ökonomisch konkurrierender Marksubjekte überführt. Trotz
Risikostrukturausgleich (RSA) (der nur die Einnahme-Unterschiede, nicht
aber die unterschiedlichen Erkrankungshäufigkeiten ausgleicht) und
Abschlusszwang konkurrieren die Kassen nicht primär um mehr Qualität
in der Versorgung chronisch Kranker, um den Abbau von Unter-, Über-
und Fehlversorgung oder einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingt
ungleicher Gesundheitschancen. Vielmehr zeigt sich, dass der Satz: "Institutionen
werden nicht von Philosophien, sondern von Anreizen geformt" auch
für Krankenkassen gilt: Das kassenpolitisch und -ökonomisch
entscheidende Wettbewerbsfeld ist die Risikomischung. Mit immer ausgefeilteren
Strategien werben sie um Mitglieder, die mehr Beiträge einbringen
als ihre Versorgung kostet (positive Deckungsbeiträge', gute
Risiken', Rosinenpicken').
Das ist ökonomisch rational: Für die Versorgung von ca. 90 %
aller Versicherten müssen insgesamt nur ca. 20 % der Gesamtkosten
(für Krankenhaus, Arzneimittel und Krankenhaus) ausgegeben werden,
für die anderen ca. 10 % werden hingegen ca. 80 % der Ressourcen
benötigt. Die teuersten' zwei Prozent verursachen ca. die Hälfte
der Gesamtausgaben, und das teuerste' Prozent verbraucht ca. 30
% der Ressourcen (Winkelhake et al. 2002). Schon geringfügige
Verbesserungen in der Risikomischung können die Geschäftssituation
einer Kasse deshalb wesentlich einschneidender verbessern als mühsame
(und zunächst immer kostspielige, und oft erst nach mehreren Jahren
ertragreiche) Versuche der Verbesserung von Qualität, z. B. durch
die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten einer integrierten Versorgung
oder eines Hausarztmodells mit entsprechenden Tarifen.
Es ist nämlich ein Ammenmärchen, dass die Etablierung dieser
vom Konzept her wegweisenden Neuerungen nur wegen der Halsstarrigkeit
der Anbieter-Kartelle' (v. a. der Kassenärztlichen Vereinigungen),
der unterschiedlichen Rechts- und Vergütungsformen der Leistungsanbieter
oder zu starrer Vorschriften scheitert: Welchen geschäftlichen Nutzen
sollen sich Kassen davon versprechen, wenn sie die gesetzlichen Möglichkeiten
nutzen und z. B. eine gute Diabetiker-Versorgung aushandeln? Im Erfolgsfalle
wäre dann zwar die Versorgung Zuckerkranker qualitativ besser und
(zumindest mittelfristig) auch kostengünstiger. Aber es könnte
zugleich auch ökonomisch höchst unerwünschte Folgen haben,
wenn sich die Qualität herumspricht und die Krankenkassen infolgedessen
einen Zustrom an Versicherten mit Diabetes zu verkraften hätten.
Denn auch ein kostengünstig versorgter Diabetiker ist immer noch
wesentlich teurer' als ein Durchschnitts-Versicherter. Bei Überlegungen
von Kassen-Managern zu jeder Form der Versorgungsinnovation spielt stets
die Furcht eine Rolle, im Falle des Erfolges Attraktivität bei den
falschen' (weil chronisch Kranken, und damit überproportional
sozial benachteiligten) Zielgruppen zu gewinnen (so z. B. Oldiges
1999, S. 216).
Deutlich wird die Fehlsteuerung durch die Kassenkonkurrenz auch bei
der Umsetzung des neuen' § 20 SGB V, der die Kassen verpflichtet,
durch Leistungen der primären Prävention "insbesondere
einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingt ungleicher Gesundheitschancen"
zu erbringen. Tatsächlich bieten die Kassen auch mehr als zwei Jahre
nach Inkrafttreten kaum anderes an als die schon in den Jahren 1989 bis
1996 üblichen (und gesundheitswissenschaftlich hinlänglich kritisierten)
Kursprogramme zu Ernährung, Bewegung, Stressmanagement, Drogengebrauch
etc. an. Ob solche Maßnahmen gesundheitlich mittel- und langfristig
wirksam sind, ist zum Teil widerlegt, zum Teil umstritten. Unumstritten
ist, dass sich v. a. gesundheitlich weniger belastete Versicherte aus
den Mittelschichten von diesen Angeboten angesprochen fühlen und
dann auch gerne immer wieder kommen.
Das erwiesen wirksame Instrumentarium, mit dem auch überproportional
Menschen aus sozial benachteiligten Lebenslagen ohne Diskriminierung gesundheitlich
wirksam erreicht werden können, sind dagegen partizipativ gestaltete
Projekte der Betroffenenaktivierung und Organisationsentwicklung in settings',
wie sie v. a. von AOKen und (nicht virtuellen) BKKen mit großem
Erfolg in der betrieblichen Gesundheitsförderung schon betrieben
werden (SVR 2001, Band I, Kap. 2, Band III, Kap. 11). Die Ausdehnung dieses
Ansatzes z. B. auf Grund-, Haupt-, Sonder- und Berufsschulen in sozial
benachteiligten Stadtteilen wäre angezeigt und machbar, ebenso vergleichbare
Interventionen an sozialen Brennpunkten (Rosenbrock 2001). Über
Vorüberlegungen sind die Kassen dabei bislang nicht hinausgekommen.
Man muss kein Schelm sein, um dabei zu denken, dass dies wohl anders wäre,
wenn damit gute' und eben nicht schlechte' Risiken zu gewinnen
wären.
Auch die gegenwärtigen Versuche, noch in diesem Jahr die Qualität
der Versorgung für zunächst vier chronische Erkrankungen durch
disease management'-Programme zu steigern, indem für jeden
darin eingeschriebenen Patienten zusätzliche Gelder aus dem RSA überwiesen
werden, kranken neben der unprofessionellen Hast bei der Einführung
an den Anreizwirkungen aus der Kassenkonkurrenz: gleichgerichtetes Ziel
von Kassen und Leistungserbringern wird nicht primär die Verbesserung
der Versorgungsqualität sein, sondern die Maximierung der Anzahl
der Patienten.
Die Liste der durch die Kassenkonkurrenz bedingten Fehlanreize mit gesundheitspolitisch
perversen Wirkungen ließe sich verlängern. Anreize und Imperative
aus der Kassenkonkurrenz um gute Risiken durchziehen metastasenhaft mittlerweile
jedes Handlungsfeld bis hin zu Vertragsverhandlungen und Prüfgeschäft,
und kaum jemals wirken diese Anreize in Richtung auf die gesundheitspolitischen
Ziele, die auch die FES-Autoren anstreben.
Jürgen Wasem et al. folgern daraus: "Der Wettbewerb ist
bisher auf halber Strecke stehen geblieben" und sie fordern - "mehr
vom Gleichen" - die Konkurrenz auch auf die Leistungserbringer auszudehnen,
indem sie den Kassen erlauben wollen, mit Ärztegruppen, Krankenhäusern
etc. selektiv Verträge zu schließen. Nun ist unbestreitbar,
dass die derzeitige Konstruktion mit den Kassenärztlichen Vereinigungen
als monopolistischem Anbieter ambulanter Versorgung und der Zwang, mit
allen Krankenhäusern der von den Ländern aufgestellten Bedarfspläne
Verträge abzuschließen, innovationshemmend ist und die Qualitätssicherung
erschwert. Was aber würde geschehen, wenn den Vorschlägen der
FES-Autoren gefolgt würde? Es würden sich - wohl eher informell,
aber deshalb durchaus nicht weniger wirksam - Interessenkoalitionen zwischen
Kassen, die ihre Risikostruktur optimieren wollen, und Leistungserbringern,
die ebenfalls an möglichst unkomplizierten Fällen' interessiert
sind, herausbilden.
Der durch die geplante flächendeckende Einführung diagnosebezogener
Fallpauschalen in den Krankenhäusern gegebene Anreiz, möglichst
unkomplizierte Fälle aufzunehmen und alle Patienten so früh
wie möglich oder noch früher zu entlassen (ohne dass bisher
entsprechende Nachsorgestrukturen aufgebaut werden), würde durch
das gleichgerichtete Interesse der Kassen verdoppelt und sich in Verträgen
und Praxis noch stärker niederschlagen. Alle Partner hätten
ein ökonomisches Interesse daran, langwierige und teure Fälle
- und das sind regelmäßig chronisch Kranke und darunter überproportional
auch sozial benachteiligte Menschen - abzuschieben, zur nächsten
Krankenkasse, ins nächste Ärztenetzwerk oder ins nächste
Krankenhaus.
Diese Patienten, die auf die Funktionsfähigkeit des Solidarprinzips
besonders angewiesen sind, wären in Versicherung und Versorgung praktisch
nur noch mit Partnern' konfrontiert, die zumindest kein ökonomisches
Interesse an ihrer optimalen Versorgung haben. Die Versorgung würde
aus Patientensicht darüber hinaus unübersichtlich (schon weil
der Hinweis alle Kassen' von vielen Ärzteschildern verschwinden
müsste), für Ärzte ethisch heikel (weil sie u. U. gleiche
Krankheitsbilder je nach Kassenvertrag unterschiedlich behandeln müssten),
und im übrigen würde der bürokratische Aufwand - wie bei
nahezu jeder Deregulierung' - erheblich ansteigen. Wer das nicht
glaubt, werfe einen Blick auf die Versorgungspraxis in den USA. Wissenschaftler
von dort sind immer wieder fassungslos, wenn sie hören, dass deutsche
Gesundheitsökonomen in diese Richtung auch nur denken.
Die FES-Autoren erwähnen diese unerwünschten Wirkungen des
Kassenwettbewerbs nicht ausdrücklich, aber sie haben offenbar darüber
auch nachgedacht: sie wollen, dass die "Zuständigkeit für
die Steuerung der Qualität der Versorgung auf Institutionen außerhalb
des Wettbewerbs" verlagert wird, in anderen Fassungen ihres Papiers
fordern sie dafür ein staatliches "Institut für Qualität
in der Medizin". Ein solches Institut wäre - unabhängig
und kompetent besetzt sowie mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet
- eine gute Sache. Es könnte neben der Initiierung und Überwachung
von Qualitätsmanagement in der Versorgung auch über die Aufnahme
neuer Arzneimittel in die Erstattungspflicht der GKV entscheiden, es könnte
Qualitätsinformationen über Leistungserbringer veröffentlichen
etc.
Es ist aber nach allen organisationswissenschaftlichen und professionssoziologischen
Erfahrungen absolut unrealistisch, von einer externen staatlichen Stelle
zu erwarten, dass sie die Qualität der Versorgung gegen dauerhaft
wirksame gegenläufige ökonomische Anreize kontrollieren, sichern
oder gar verbessern kann. Qualitätssicherung (einschließlich
der Leitlinienorientierung, der Nutzung und Steigerung der Betroffenenkompetenz,
der Versorgungspfad-Gestaltung etc.) funktioniert desto besser (und meistens
überhaupt nur dann), je mehr (bzw. wenn) die Leistungserbringer die
Entwicklung der dazu notwendigen Kommunikation und neuen Handlungsroutinen
aus eigenem Antrieb (zumindest aber nicht gegen die eigenen bzw. vertraglich
definierten Interessen) selbst entwickeln und pflegen (SVR 2001,
Band II, Kap. 1 - 3). Sonst kommt doch nur wieder eine neue prachtvoll-hilflos-teure
Bürokratie heraus.
Es hilft halt nichts, man muss systemisch denken, und das heißt
die Interessen und Anreize aller beteiligten Akteure einschließlich
ihrer erwartbaren Reaktionen und Rückkopplungen in die Analyse einbeziehen.
Tut man dies, dann führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass
die bisherige GKV-Steuerung durch Verträge zwischen Verbänden
(oder in Zukunft auch Versorgungsnetzwerken etc.) und Kassen so lange
keinen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Systems leisten
kann, wie beide Gruppen von Partnern ein gleichgerichtetes Interesse an
guten Risiken' bzw. unkomplizierten Fällen' haben. Dieses
Interesse aber und damit auch die aus ihm folgenden Anreize sind durch
den Staat gestaltbar.
Jürgen Wasem et al. benennen auch - irritierender Weise allerdings
nur im Zusammenhang mit der Finanzierung der GKV - ein tendenziell richtiges
Instrument dazu: "die Einführung des morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs".
Wenn den Kassen jeder Anreiz zum Rosinenpicken genommen würde und
zugleich - wie auch die FES-Autoren fordern - der einheitliche Leistungskatalog
beibehalten wird, dann könnten sie ihre jeweilige Position nur noch
über attraktive Versorgungsqualität - und zwar für alle
ihre Versicherten - und über günstige Beiträge halten bzw.
verbessern. Das setzt aber mehr als eine Morbiditäts-"Orientierung"
des RSA voraus. Es setzt vielmehr voraus, dass jede Kasse durch den RSA
genau so viel Ressourcen erhält wie bundesdurchschnittlich zur Versorgung
genau ihrer Risikomischung zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür
sind sozialepidemiologisch fundierte Risiko- und Kostenprofile, die möglichst
genau die erwartbare Morbidität einschließlich der sozial,
d. h. nach Einkommen, Ausbildung und Beruf ungleichen Erkrankungs- und
Bewältigungswahrscheinlichkeiten abbilden und die Fallkosten (wie
bei den DRGs im Krankenhaus) nach Schweregraden differenzieren. Das ist
nicht unmöglich: jede private Krankenversicherung und jedes Gesundheitsnetzwerk
HMO in den USA (vgl. dazu Lauterbach in diesem Heft) kalkuliert so (allerdings
zu anderen Zwecken). Ein solcher RSA müsste auch durch Akteure außerhalb
des Systems, und das könnte in Deutschland nur der Staat sein, schnell
angepasst werden könne, wenn sich zeigt, dass er unerwünschte
Reaktionen hervorruft. Dies wird eine langfristige Aufgabe sein.
Erst unter solchen Voraussetzungen wäre bei Vertragsverhandlungen
das Interesse an hoher Qualität und am Abbau von Unter-, Über-
und Fehlversorgung (SVR 2001, Band III) dauerhaft auf der Seite
der Kassen institutionalisiert präsent, und Kassenpolitik könnte
wieder Gesundheitspolitik werden.
Dann - und nur dann und erst dann - wäre es auch anreiztheoretisch
vertretbar, den Kassen die Möglichkeit einzuräumen, mit unterschiedlichen
Versorger-Gruppierungen Verträge zur - professionell oder institutionell
- variablen Erfüllung des einheitlichen Leistungskataloges auszuhandeln
und abzuschließen. Ein "Institut für Qualität in
der Medizin" würde die Einhaltung der ausgehandelten Qualitätssicherung
(z. B. durch Patientenbefragungen) kontrollieren und müsste - auch
dies eine wichtige Erfahrung aus den USA - auch dafür sorgen, dass
Kassen und Leistungserbringer tatsächlich über "gleich
lange Spieße" verfügen. Denn Billig- und Knebelverträge
aufgrund ungleicher Verhandlungsmacht gehen letzten Endes immer auch auf
Kosten der Versorgungsqualität für gesundheitlich und sozial
besonders Benachteiligte.
Dann erst wäre es auch vertretbar, über eine Verlagerung des
(heute nach § 72 SGB V gemeinsam bei den Krankenkassen und den Leistungserbringern
liegenden) Sicherstellungsauftrages nachzudenken. Solange die Kassen einen
dauerhaften und starken ökonomischen Anreiz haben, gute Risiken'
auch in der Versorgung zu bevorzugen, darf ihnen eine sozialpolitisch
verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik den Sicherstellungsauftrag jedenfalls
nicht übertragen.
Entscheidend sind also die Reihenfolge und die Präzision: zuerst
Ausschaltung der unerwünschten Wirkungen des Kassenwettbewerbs durch
einen nicht nur morbiditätsorientierten', sondern einen vollständigen,
sozialepidemiologisch fundierten und morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich
und dann erst Freigabe der Vertragsgestaltung und -partner.
Auf der gesundheitspolitischen Agenda ist die Einführung des morbiditätsorientierten
RSA' derzeit erst für das Jahr 2007 vorgesehen. Es erscheint fraglich,
ob bei den gegenwärtig zu beobachtenden zentrifugalen Entwicklungen
im GKV-System die sozialpolitische Substanz der sozialen Krankenversicherung
bis dahin nicht schon ausgeblutet ist. Kurz gesagt: Der Morbi-RSA muss
wesentlich schneller kommen und er muss wasserdicht sein, weil sein Funktionieren
eine essentielle Voraussetzung für alle wichtigen Reformprojekte
zur Steigerung von Qualität und Effizienz in der sozialen Krankenversicherung
darstellt.
Natürlich wäre das gesundheitspolitische Ergebnis, das sich
in dieser Perspektive auch bei optimistischer Betrachtung ergibt, immer
noch eine zweitbeste Lösung: ungelöst wäre dann zum Beispiel
immer noch das Problem, dass Kassen wenig motiviert sein werden, durch
Prävention und Gesundheitsförderung langfristig in die Gesundheit
von Versicherten zu investieren', weil diese morgen schon die Kasse
wechseln können. Gesundheitspolitisch widersinnig ist es auch, wenn
Versicherte, die ihre Kasse wechseln wollen, dann u. U. auch nicht mehr
zum selben Hausarzt gehen dürfen. Unklar ist auch, wie kleine Kassen
hinreichend flächendeckende und erreichbare Versorgungsnetze organisieren
oder unter Vertrag nehmen können. Unbefriedigend gelöst wäre
- auch bei einer zu erwartenden weiteren Verminderung der Anzahl von Kassen
und der Zunahme von kassenübergreifender Kooperation - ebenfalls
das Problem der Organisation der Prävention: Moderne und erfolgreiche
Konzepte beziehen sich meist auf Bevölkerungsgruppen, die regional
oder nach Lebensweisen bzw. Milieus bzw. settings' definiert sind
- und nicht nach der Mitgliedschaft in einer Kasse.
Aber eine erreichbare zweitbeste Lösung ist besser als das auf absehbare
Zeit in Deutschland politisch unerreichbare Optimum einer regionalisierten
Einheitskasse (Deutscher Bundestag 1990, S. 420 f., Ziff. 80 -
82), bei der der Wettbewerb um gute gesundheitliche Ergebnisse und kostengünstige
Versorgung zwischen den Regionen ausgetragen würde (Rosenbrock
2001a).
Literatur:
Deutscher Bundestag (1990): 11. Wahlperiode: Endbericht der Enquete-Kommission
"Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung", BT-Drucksache
11/6380, Bonn 1990, auch erschienen in der Reihe: Zur Sache - Themen parlamentarischer
Beratung, 3/90, 2 Bände, Bonn
Oldiges, F. J. (1999): Chronisch Kranke - Neue Versorgungsformen - Gesundheitsreform
2000, in: Sozialer Fortschritt, Jg. 48, Heft 9/1999, S. 215-221
Rosenbrock, Rolf (2001), "Primärprävention zur Verminderung
sozial bedingter Unterschiede von Gesundheitschancen", in: Arbeit
und Sozialpolitik, 55. Jg., 11-12/2001, S. 49-57
Rosenbrock, Rolf (2001a), Von der GKV zur Gesundheitsversicherung, Vortrag
auf dem Symposium der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie
sowie Gesundheit "Zukunftsmarkt Gesundheit" am 6. Dezember 2001
in Berlin
Rosenbrock, Rolf (2002), "Kann die soziale Krankenversicherung in
der Marktgesellschaft überleben", in: H.-U. Deppe/Wolfram Burkhardt
(Hrsg.): Solidarische Gesundheitspolitik. Alternativen zu Privatisierung
und Zwei-Klassen-Medizin, Hamburg. VSA-Verlag 2002, S. 24-35
SVR 2001 Band I, II, III, Sachverständigenrat für die Konzertierte
Aktion im Gesundheitswesen, Gutachten 2000/2001 Bedarfsgerechtigkeit und
Wirtschaftlichkeit, Band I: Zielbildung, Prävention, Nutzerorientierung
und Partizipation, Band II: Qualitätsentwicklung in Medizin und Pflege,
Band III: Über-, Unter- und Fehlversorgung, 4 Teilbände, Mimeo,
Bonn 2001, www.svr-gesundheit.de
Winkelhake, O, U. Miegel, K. Thormeier (2002), Die personelle Verteilung
von Leistungsausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung 1998 und
1999 - Konsequenzen für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystem,
in: Sozialer Fortschritt 3/2002, S. 58-61
Hervorhebungen:
Das kassenökonomische Wettbewerbsfeld ist die Risikomischung. Die
Kassen um Mitglieder, die mehr Beiträge einbringen als ihre Versorgung
kostet.
Es ist ein Ammenmärchen, dass wegweisende Neuerungen nur wegen der
Halsstarrigkeit der Anbieter-Kartelle oder zu starrer Vorschriften scheitern.
Erwiesen wirksam sind partizipativ gestaltete Projekte der Betroffenenaktivierung
z. B. in Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen.
Alle hätten ein ökonomisches Interesse, langwierige und teure
Fälle abzuschieben, zur nächsten Krankenkasse, ins nächste
Ärztenetzwerk, ins nächste Krankenhaus.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst ein vollständiger Risikostrukturausgleich
und dann erst Freigabe der Vertragsgestaltung und -partner.
Eine erreichbare zweitbeste Lösung ist besser als das politisch unerreichbare
Optimum einer regionalisierten Einheitskasse.
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