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Eckpunkte
einer neuen Gesundheitspolitik
Von Jürgen
Wasem
Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, Lehrstuhl für Allgemeine BWL
und Gesundheitsmanagement der Universität Greifswald; Autor des Papiers
"Eckpunkte einer neuen Gesundheitspolitik" für den Gesprächskreis
Arbeit und Soziales der Friedrich-Ebert-Stiftung mit Gerd Glaeske, Karl
Lauterbach und Bert Rürup; dieser Artikel ist eine Kurzfassung. Die
Langfassung kann im Internet u.a. unter www.sozialerfortschritt.de
heruntergeladen werden.
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen
und Reformnotwendigkeiten. Denn die bestehenden Strukturen, Institutionen
und Instrumente werden zunehmend ineffizient, sowohl für die Leistungserbringer,
die Beitragszahler als auch für den einzelnen Patienten.
Das deutsche Gesundheitssystem hatte im internationalen Vergleich über
Jahrzehnte hinweg eine Vorbildfunktion. Zu den Stärken im internationalen
Vergleich zählen nach wie vor
- die vorhandenen modernen medizinischen Einrichtungen,
- eine Versorgung ohne Wartelisten, ein schneller und unbürokratischer
Zugang zum Arzt und Krankenhaus,
- ein umfassender Versicherungsschutz für alle sowie
- ein einheitlicher und vom Einkommen unabhängiger Leistungsanspruch,
der allein durch das medizinisch Notwendige definiert wird.
Dennoch hat Deutschland seine Vorbildfunktion im Gesundheitswesen in den
letzten Jahren eingebüßt. Die Lebenserwartung in Deutschland
liegt unter dem Durchschnitt der Länder der Europäischen Union
und hat sich in den letzten zehn Jahren weniger gut entwickelt als die
in vielen unserer Nachbarländer.
Vergleicht man die Sterblichkeit aufgrund eines Schlaganfalls, Diabetes
mellitus, Darmkrebs und Brustkrebs in Deutschland mit der Sterblichkeit
in Frankreich, Italien, England, Finnland, Schweden, den Niederlanden
und den Vereinigten Staaten, so belegt Deutschland für jede dieser
Erkrankungen einen der drei schlechtesten Plätze. Das deutsche Gesundheitssystem
leistet nicht, was es leisten könnte.
Im internationalen Vergleich stehen diesen Qualitätsdefiziten deutlich
über dem Durchschnitt liegende Ausgaben gegenüber. Nur in den
Vereinigten Staaten wird ein höherer Anteil des Bruttoinlandproduktes
für die Gesundheitsversorgung ausgegeben. Deutschland hat die höchsten
Ausgaben, relativ und absolut, für Gesundheit in Europa. Eine der
zentralen Aufgaben ist es daher, die Kosten-Nutzen-Relation des deutschen
Gesundheitssystems zu verbessern.
Aufbruch für eine neue Gesundheitspolitik
Eine neue Gesundheitspolitik muss insbesondere die Strukturdefizite im
deutschen Gesundheitssystem beseitigen:
- Fehlen evidenzbasierter Standards und unabhängiger Institutionen
in der Qualitätssicherung
Die aufgezeigten Qualitätsprobleme hätten ohne Versagen auch
der Selbstverwaltung nicht entstehen können. Die eingeleitete Öffnung
für den Wettbewerb hat nicht zu der notwendigen Verlagerung der Zuständigkeit
für die Steuerung der Qualität der Versorgung auf Institutionen
außerhalb des Wettbewerbs geführt.
- Fehlende sektorenübergreifende Versorgung
Im deutschen Gesundheitssystem existiert eine starke Trennung des ambulanten
und des stationären Sektors. Beide Sektoren haben ein getrenntes
Entgeltsystem, welches die Leistung und insbesondere die Qualität
der Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt. Durch die Trennung
der Budgets, Entgeltsysteme und Zuständigkeiten der beiden Sektoren
kommt es zu einer Diskontinuität der Versorgung.
Eine sektorenübergreifende Versorgung, wie sie insbesondere in der
Krebsbehandlung und bei fortgeschrittenen Herz- und Kreislauferkrankungen
medizinisch sinnvoll wäre, wird daher selten durchgeführt, obwohl
vom Gesetzgeber in der Gesundheitsreform 2000 einige Möglichkeiten
dazu geschaffen wurden.
- Fehlen von Tarifen mit bevorzugten Leistungserbringern
Im Bereich der ambulanten Medizin hat sich international ein Hausarztmodell
bewährt, in dem der Hausarzt eine Lotsenfunktion für den Patienten
übernimmt. In Deutschland fehlt z.B. im Vergleich zu den skandinavischen
Ländern und den Niederlanden für den Versicherten bislang die
Möglichkeit, sich in ein wirtschaftlich attraktives Hausarztmodell
einzuschreiben oder sich für Tarife mit anderen ausgewählten
Leistungserbringern zu entscheiden.
- Fehlen von Disease Management Programmen für chronisch Kranke
Mit dem Gesetz zur Novellierung des Risikostrukturausgleichs wird das
bislang fehlende evidenzbasierte Disease Management erstmalig gefördert.
Solche Disease Management Programme sind Voraussetzungen in unserem differenzierten
unübersichtlichen Gesundheitssystem, die notwendige Leistungen zu
vernünftigen Kosten und Qualitätsstandards für die Patienten
verfügbar machen. Durch die Möglichkeit, mit einzelnen Leistungserbringern
zu kontrahieren, kann sich ein Wettbewerb um Wirtschaftlichkeit und Qualität
entwickeln.
GKV 2010 - Eckpunkte und Instrumente einer Strukturreform des Gesundheitssystems
Wir brauchen eine Neuausrichtung der deutschen Gesundheitspolitik. Die
Praxis der Verständigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner muss
aufgebrochen werden. Politik hat dafür die notwendigen neuen Rahmenbedingungen
zu schaffen. Eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik muss sich an
den Grundsätzen von
1. Solidarität
2. Qualität
3. Wettbewerb
4. und Prävention
orientieren.
Eine konsequente Ausrichtung auf diese Prinzipien wird notwendigerweise
zu einer Neudefinition der Rollen, Aufgaben und Arbeitsweisen aller am
Gesundheitssystem Beteiligten führen. Politik hat in diesem Zusammenhang
die Aufgabe, die Neuorientierung der Rolle des Staates einzuleiten. Er
muss sich aus der bisherigen bürokratischen Steuerung der Institutionen
zurückziehen und sich stattdessen auf den Verbraucherschutz und die
Sicherung eines qualitätsorientierten Wettbewerbs konzentrieren.
1. Solidarität
Solidarität ist ein Grundprinzip der sozialstaatlichen Tradition
in Europa. Zentrales Element ist der gleiche Zugang zu solidarisch finanzierten
Gesundheitsleistungen. Damit wird Versorgungsgerechtigkeit gewährleistet.
Sowohl das Prinzip der solidarischen und paritätischen Finanzierung
der GKV als auch der einheitliche und gemeinsame Leistungskatalog müssen
erhalten bleiben. Die Finanzierung des Systems kann weiterentwickelt werden
durch
die Berücksichtigung anderer Einkommensarten,
die Neuregelung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrundlagen,
die Umfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen, z.B. aus dem Bereich
der Familienpolitik,
die Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs.
2. Qualität
Für die Verbesserung der Qualität der Versorgung ist es notwendig,
dass die Aufgaben für den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu verteilt werden. Der
Wettbewerb muss zukünftig auf die Interessen der Patienten ausgerichtet
werden. Dafür ist der Aufbau eines staatlichen Institutes für
Qualität in der Medizin notwendig, das auf der Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse die Qualitätsstandards für den Wettbewerb im Gesundheitswesen
definiert. Die Vorgabe von zum Beispiel Mindestmengen oder Leitlinien
für wichtige medizinische Eingriffe gehören zu diesen Standards.
Die Berechtigung zur Teilnahme am Wettbewerb muss an die Erfüllung
dieser Qualitätsstandards gebunden sein. Spätestens nach einer
Übergangszeit müssen Einrichtungen, die diesen Qualitätsstandards
nicht genügen können, von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen
werden.
Für die Aufnahme neuer Arzneimittel in die Erstattungspflicht der
Krankenkassen, muss ebenfalls eine staatliche Institution, wie zum Beispiel
das englische "National Institute of Clinical Excellence (NICE)",
eingerichtet werden, die die Erstattungsfähigkeit neuer Arzneimittel
für die GKV von deren Kosten-/Nutzenrelationen abhängig macht.
Unwirtschaftliche oder unwirksame Arzneimittel sollten nicht von der GKV
erstattet werden.
Die Einführung einer Veröffentlichungspflicht ausgewählter
Qualitätsindikatoren für die Leistungserbringer trägt ebenfalls
zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Transparenz der Versorgung
bei. Die Verbreitung dieser Informationen zusammen mit Patientenversionen
der wichtigsten Therapieleitlinien sind notwendige wichtige Stärkungen
des Verbraucherschutzes in der Medizin.
3. Wettbewerb
Im Mittelpunkt einer neuen Gesundheitsreform muss der Aufbau einer modernen,
solidarischen Wettbewerbsordnung stehen. Die bisherigen Möglichkeiten
des Wettbewerbs werden kaum zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
in der Krankenversicherung genutzt. Krankenkassen, aber auch Ärzte,
Krankenhäuser und die übrigen Erbringer von Gesundheitsleistungen
sind heute zu sehr durch starre Vorschriften eingeschränkt.
Der Wettbewerb ist bisher auf halber Strecke stehen geblieben. Es fehlen
die notwendigen Instrumente in den Beziehungen zwischen Krankenkassen
und Leistungserbringern, damit sich die wirtschaftliche und qualitätsgesicherte
Versorgung im Wettbewerb herausbilden kann. Umgekehrt haben auch einzelne
Leistungserbringer oder Gruppen von Leistungserbringern kaum Chancen,
sich durch besondere Leistungsfähigkeit oder besondere Wirtschaftlichkeit
zu profilieren und so einen größeren Marktanteil in der Versorgung
der Versicherten an sich zu binden.
Zu einer solidarischen Wettbewerbsordnung gehören:
- Ein einheitlicher Leistungskatalog
Ein sinnvoller Wettbewerb muss sich auf die Frage konzentrieren, welche
Qualität und welche Kosten-Nutzen-Relation eine bedarfsgerechte Versorgung
für alle Versicherten haben muss. Vermieden werden muss ein Wettbewerb,
in dem sich die Versorgung nicht mehr am medizinisch notwendigen Bedarf,
sondern an der Zahlungsfähigkeit der Versicherten oder ihrer Attraktivität
für die Krankenkassen orientiert. Nicht die Frage, welche Leistungen
von den Krankenkassen finanziert werden, sondern von wem und wie die Leistungen
erbracht werden, muss Gegenstand des neuen Wettbewerbs sein. Staatliche
Aufgabe ist es, den Rahmen für einen einheitlichen Leistungskatalog
zu bestimmen und eine moderne Gesundheitsberichterstattung aufzubauen.
- Ein Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen
Die Krankenkassen müssen die Verantwortung für die Sicherstellung
einer ausreichenden Versorgung übernehmen. Wie in jedem wettbewerblichen
System muss die Leistung von demjenigen garantiert werden, der auch die
Verantwortung für die Kosten trägt. Eine Krankenkasse wird vom
Versicherten mit seinen Beiträgen verpflichtet, eine bedarfsgerechte
Versorgung zu garantieren. Dieser Verantwortung entledigt sich die Krankenkasse
heute durch die pauschale Weitergabe dieses Auftrags an einen Monopolanbieter.
In Zukunft müssen die Krankenkassen ihr Rollenverständnis wandeln:
Sie müssen vom "payer" zum "player" im Gesundheitswesen
werden. Voraussetzung dafür ist die umfassende Revision des GKV-Organisationsrahmens.
- Ein Fortfall des Kontrahierungszwangs zwischen Leistungserbringern und
Krankenkassen
Kein Wettbewerb kann ohne geeignete Wettbewerbsordnung funktionieren.
Wettbewerb entsteht nicht, wenn jeder Nachfrager gesetzlich verpflichtet
ist, mit jedem Anbieter zu kooperieren. Dies bedeutet für den Nachfrager,
dass er auch Leistungen einkaufen muss, von denen er weiß, dass
sie seinen qualitativen Anforderungen nicht entsprechen. Heute müssen
die Krankenkassen auch mit denjenigen Einrichtungen Verträge schließen,
die keine gesicherte Versorgungsqualität bieten. Künftig müssen
Krankenkassen und Anbieter freie Verträge im Rahmen der qualitätsorientierten
Versorgung schließen können.
Der Wettbewerb führt dann zu mehr Effizienz, wenn er Anbietern mit
hoher Qualität und einer guten Kosten-Nutzen-Relation Vorteile ermöglicht.
Wenn der Sicherstellungsauftrag durch die Krankenkassen übernommen
wird, darf es für die Leistungserbringer keine Pflicht geben, einen
Einheitsvertrag aller Krankenkassen erfüllen zu müssen. Umgekehrt
kann es einer Krankenkasse und den Patienten nicht zugemutet werden, über
den Bedarf hinaus oder in Fällen inakzeptabler Qualität dennoch
Verträge abschließen zu müssen.
4. Prävention
Der Ausbau der Prävention ist eine zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik.
Durch die Einführung und nachhaltige Förderung von nationalen
Präventionsprogrammen für die großen Volkskrankheiten
lässt sich die Entwicklung des medizinischen Bedarfs in einer alternden
Gesellschaft maßgeblich beeinflussen. Dafür müssen neue
Instrumente geschaffen werden, durch die qualitätsgesicherte Präventionsangebote
in Schulen, Betrieben und in der breiten Öffentlichkeit implementiert
werden können. Diese Programme können die Gesundheitserwartung
insbesondere sozial benachteiligter Gruppen verbessern und stellen einen
zentralen Baustein zur langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der
GKV dar.
Nach derzeitigem Stand fehlt auch aus strukturellen Gründen ein systematischer
Einsatz von Präventionsprogrammen in Schulen, Betrieben und in der
Öffentlichkeit. Die Aktivitäten der zuständigen Bundes-
und Landesbehörden, der Kommunen und der Krankenkassen sind nicht
aufeinander abgestimmt. Es hat sich in der Praxis ein System der Komplementärfinanzierung
entwickelt, welches bestimmte Präventionsangebote einer Mischfinanzierung
durch verschiedene Träger unterwirft.
Um hier zu einer weniger zufallsabhängigen und langfristig wirksamen
Präventionsarbeit zu gelangen, bedarf es einer Vereinheitlichung
der Verantwortlichkeit für die finanziellen Ressourcen der Präventionsarbeit.
Ein Präventionsfonds oder eine Präventionsstiftung kann hierbei
sehr hilfreich sein.
Hervorhebungen:
Vergleicht man die Sterblichkeit aufgrund eines Schlaganfalls, Diabetes,
Darmkrebs und Brustkrebs, so belegt Deutschland je einen der drei schlechtesten
Plätze.
Der Staat muss sich aus der bürokratischen Steuerung zurückziehen
und sich auf Verbraucherschutz und die Sicherung eines Qualitäts-Wettbewerbs
konzentrieren.
Nicht welche Leistungen von den Krankenkassen finanziert werden, sondern
von wem und wie sie erbracht werden, muss Gegenstand des neuen Wettbewerbs
sein.
In Zukunft müssen die Krankenkassen ihr Rollenverständnis wandeln:
Sie müssen vom "payer" zum "player" im Gesundheitswesen
werden.
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