Sozialstaatsreform in der kapitalistischen Wissensgesellschaft

Von Hans-Jürgen Urban

Hans-Jürgen Urban ist Abteillungsleiter bei der IG Metall

Einiges spricht dafür, dass der globale Kapitalismus in eine neue Phase eingetreten ist. Grundlegendes hat sich verändert. Das Entwicklungsmodell der fordistischen Periode war vor allem durch das binnenökonomische Zusammenspiel der tayloristischen Massenproduktion mit einem standardisierten Massenkonsum geprägt, das durch einen intervenierenden Wirtschafts- und Sozialstaat reguliert wurde. Das neue Akkumulationsregime, das Michel Aglietta (2000) als eines des "Vermögensbesitzes" charakterisiert, unterscheidet sich vom alten vor allem durch zwei Elemente: Erstens den Machtzuwachs der Akteure der globalen Finanzkapitalmärkte und die weitreichenden Rückwirkungen auf die Handlungsbedingungen der nationalen Wirtschaftspolitiken, die Restrukturierung der Unternehmen und die sozialen Reproduktionsbedingungen der abhängig Beschäftigten. Zweitens die Tertiärisierung der Wirtschaft, also die Zunahme dienstleistungsorientierter und wissensbasierter Funktionen, nicht nur in der "New", sondern in der Gesamtökonomie.

"Vermarktlichung" und "Entkörperung" - zwei Basistrends

Von den umfassenden Veränderungen sei hier nur auf zwei in der Arbeitswelt verwiesen. Erstens: Mit dem Shareholder-Value-Konzept wird die Brücke zwischen Finanzmärkten und Unternehmenspolitiken geschlagen, auf der die Prämissen der Geldwirtschaft in die Betriebspolitiken einwandern. Die im Vergleich zur Realökonomie an den Finanz- und Aktienmärkten signifikant höheren Renditen unterwerfen die Unternehmen dem Druck einer Profitabilität, die ihre Standards aus den schnellen Gewinnen der monetären Sphäre herleitet. Die Unternehmen reagieren mit radikalen Kostensenkungsstrategien, bei denen sämtliche Betriebs-, Organisations- und Arbeitsstrukturen auf den Kopf und vorhandene Arbeits- und Sozialstandards in Frage gestellt werden. Auch die zur Zeit heftig diskutierte Fusionswelle ist Bestandteil dieses Restrukturierungsprozesses.

Die Neustrukturierung der Unternehmen geht vielfach mit einer umfassenden "Vermarktlichung" der betrieblichen Sozial- und Arbeitsbeziehungen einher. Unternehmensteile, Arbeitsteams oder einzelne Beschäftigte müssen auf innerbetrieblichen Märkten um intern zu vergebene Aufträge konkurrieren; verlieren sie den Kostenwettbewerb mit externen Anbietern, werden ganze Arbeitsbereiche inklusive der Arbeitsplätze "outgesourcet". Auch die personalpolitischen Managementstrategie wandeln sich. Zunehmend soll das traditionelle Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis durch eine neue Form der Selbstständigkeit abgelöst werden, bei der die einstigen Angestellten sich als "Selbst-GmbHs" oder "Arbeitskraft-Unternehmer" organisieren und für die rationeller Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen selbst verantwortlich sind. Vorgegeben werden aber die Leistungspensen oder die zu erbringenden Renditen, die von Mal zu Mal höhergeschraubt werden.

Die in das Verhalten der Beschäftigten hineingedrückten Marktzwängen führen nicht selten dazu, dass die Schutz-, vor allem die einschlägigen Arbeitszeitstandards "freiwillig" missachtet und eher als Zumutung den als Schutz empfunden werden. Teils aufgrund der hohen Identifikation mit der eigenen Arbeit, teils als Notwehrmaßnahme gegen die Überbeanspruchung wirken die Beschäftigten an einer Sozialkonkurrenz mit, die Sozialstandards in einen "race-to-the-bottom"-Strudel hineinzuziehen droht.

Der zweite Trend betrifft die stoffliche Spezifik informationsbasierter Arbeit. So interpretiert Zygmunt Bauman den Wandel von der Industrie- zur Tertiärökonomie als einen Übergang von der schweren zur leichten Moderne, vom Hardware- zum Softwarekapitalismus. Dabei konstatiert er eine "Entkörperung der Arbeit in der Software-Ära" (Baumann 2000: 53) und knüpft damit an einen Gedanken an, der von Marx erstmals zum Ausgangspunkt einer Gesellschaftsanalyse gemacht wurde. Marx sprich bei der Analyse der menschliche Arbeitskraft von "dieser eigentümlichen Ware, die keinen anderen Behälter hat als menschliches Fleisch und Blut" und konstatiert: " Die Arbeitskraft existiert nur als Anlage des lebendigen Individuums. Ihre Produktion setzt also seine Existenz voraus." (Marx1962: 185).

Diese Existenz gerät durch den schrankenlosen Zugriff des Kapitals immer wieder in Gefahr. Dies erfordert sozialstaatliche Regulierungen in Form Schutzgesetzen und Kollektivverträgen, über die das Kapital an den direkten und indirekten Existenzkosten des Arbeiters und damit des Erhalts der Arbeitskraft beteiligt wird. Die Entkörperung der Arbeit und die Sozialform des Arbeitskraft-Unternehmers bietet neue Chancen, sich dieser erweiterten Kostenbeteiligung an der menschlichen Existenz im Alter, bei Krankheit, in der Familienphase usw. zu entledigen. Bisher musste das Kapital den "doppelt freien Lohnarbeiter" (Marx) als Person an sich zu binden, um Mehrwert und Profit erzeugen zu lassen. Denn dieser war nicht frei vom Lohnarbeitszwang, aber vom einzelnen Kapitalisten. Die technologischen Bedingungen informationsbasierter Arbeit lösen die örtliche Bindung des Produzenten an den Ort der Produktion und somit die Zuordnung zu einem Arbeitgeber auf. Dies eröffnet die Perspektive, nur noch die direkte Arbeit, also das Arbeitsprodukt, nicht mehr die gesamte Arbeitskraft mit ihren unproduktiven Regenerationszeiten einzukaufen und zu entlohnen. "Man pflanzt keinen Zitronenbaum mehr, um eine Zitrone auspressen zu können." (Baumann 2000: 54)

Die sozialstaatsfeindlichen Akteurskonstellation

Sind die Folgen der Entkörperlichung der Arbeit noch kaum zu übersehen, so liegen die der finanzmarktgetriebenen Globalisierung auf der Hand. Mit Blick auf den Sozialstaat besteht der reale Kern des Problems in der Inkongruenz der Handlungsräume, in denen sich die (auch) transnational agierenden Unternehmen und die (vorwiegend) national agierenden Regierungen und Gewerkschaften bewegen. Dies führt zu einer tendenziell sozialstaatsfeindlichen Akteurskonstellation durch die Neuverteilung der Machtressourcen zwischen den korporativen Akteuren des (nationalen) Wohlfahrtstaates, also Staat, Kapital und Arbeit. Und dies zu Lasten derjenigen, deren Interessen und politische Strategien auf wohlfahrtsstaatliche Regulierung setzten.

Doch die Neuverteilung der Macht- und Handlungsressourcen zu Gunsten des Real- und vor allem des Finanzkapitals hat keineswegs dazu geführt, dass die Nationalstaaten zu gänzlich machtlosen Riesen verkommen wären. Gerade die Vorstellung von der Machtlosigkeit nationalstaatlicher Politik als quasi-naturwüchsiger Folge der Globalisierung ist ideologisch. Sie dient in der Regel dazu, unerwünschte Ansprüche an den Staat abzublocken. Dabei belegen längst neuere Forschungsergebnisse im Bereich der Europäischen Integration und der transnationalen Politik, dass zwar der Nationalstaat als Handlungsebene einen Bedeutungsverlust erfahren hat, die Nationalstaaten als politische Akteure aber keineswegs. Im Grunde sind die Nationalstaat in allen Arenen des globalen Mehrebenensystems sicherlich nicht die alleinigen, zumeist jedoch die einflussreichsten Akteure. Ob die Länderegierungen auf nationalstaatlicher Ebene Handlungsspielräume haben oder nicht wird vor allem in den globalen und den makroregionalen Institutionen der EU entschieden, und zwar von den nationalen Regierungen selbst.

Bisher beriefen sich die Nationalstaaten jedoch recht gerne auf die angeblich unabänderlichen Sachzwänge des Weltmarktes und der Europäischen Integration. So konnten sie sich von der Verantwortung für die sozialen Folgekosten der nationalen Wettbewerbspflege der heimischen Standorte entlasten. Die Kernelemente dieser Strategie waren der Abbau sozialstaatlicher Leistungen, Privatisierung öffentlicher Aufgaben sowie die umfassende Flexibilisierung und Deregulierung der Arbeits- und Sozialverfassungen. Diese Politik hat die Gesellschaften grundlegend verändert, ist letztlich aber gescheitert.

Verantwortlich für das Scheitern waren letztlich viele Gründe, von denen hier nur einer genannt sei. Die Globalisierung erhöht den Druck auf die Geschwindigkeit, mit der sich wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Reformen abspielen müssen. Globalisierung bedeutet Zwang zu beschleunigter Modernisierung. Modernisierung setzen ihrerseits jedoch umfangreiche sozialpolitische Vor- und Zuarbeiten voraus. Die wissenschaftliche Literatur ist voll von Belegen für die ökonomisch stabilisierende Funktion (Sozialleistungen als Nachfrage- und Konjunkturstabilisator usw.) des Sozialstaats; aber auch für den "gesellschaftlichen Zusatznutzen" (Vobruba) von Sozialpolitik für wirtschaftliche und soziale Innovationen. Diese Potenziale verfehlt eine Sozialabbaupolitik, die Sozialpolitik nur als Wettbewerbshemmnis und nicht als Wettbewerbsvoraussetzung sieht.

Skizze einer expansiven Sozialreform

Aber genau an dieser Schnittstelle zwischen sozialer Modernisierung und sozialstaatlicher Regulierung liegt der Schlüssel für eine moderne Sozialstaatspolitik. Dabei führt an einer Erkenntnis kein Weg vorbei: alle Spielarten solidarischer Modernisierung brauchen gerade im Zeitalter der Globalisierung und des Strukturwandels nicht weniger, sondern mehr sozialstaatliche Regulierung. Der Sozialstaat darf nicht zurück gestutzt werden, er muss expandieren. Sozialstaatliche Expansion in diesem Sinne bedeutet jedoch nicht einfach Mehr vom Alten, sondern durchaus auch qualitativ Neues. Ziel müsste es sein, den gesellschaftlichen Modernisierungsprozess auf einen gesellschaftsverträglichen Entwicklungspfad zu lenken. Vielleicht könnte aus dieser, modernisierungspolitischen Perspektive die zeitgeistwidrigen Formel von der expansiven Sozialpolitik etwas von ihrem Schrecken verlieren, den sie in der standortbeflissenen Öffentlichkeit hervorrufen dürfte. Folgende sozialstaatliche Funktionen gälte es zu stärken.

1. Die kompensatorische Funktion

Der erwähnte Wandel hin zur Dienstleistungsökonomie vollzieht sich vor allem in drei Sektoren: im Bereich der finanznahen Dienstleistungen (Kreditinstitute und Versicherungen), in dem die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 1970 und 1997 um gut 72 % gewachsen ist; im Bereich der personennahen, vor allem auf private Haushalte orientierten Dienstleistungstätigkeiten, der um ca. 82 % anstieg, und schließlich bei produktionsnahen und unternehmensbezogenen Dienstleistungen (Ingenieursleistungen, Untersuchungslabors, DV-Dienstleistungen, FuE-Entwicklungen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungen), bei denen die Beschäftigung gar um 132 % expandierte. Im gleichen Zeitraum nahm die Anzahl der Erwerbstätigen im verarbeitenden Gewerbe um knapp 31 % ab (Baethge 2000: 154).

Diese Ausdifferenzierung des Dienstleistungsspektrums geht jedoch mit einer erheblichen sozialen Polarisierung und Ungleichheit in der Einkommensverteilung einher. Während die finanzorientierten und produktionsnahen Dienstleistungstätigkeiten in der Regel gut bezahlt werden sind vor allem im Bereich der personennahen Dienstleistungen Niedriglöhne sowie weitere Einbußen bei sozialen Rechten und sozialer Sicherheit eher die Regel als die Ausnahme. Das gilt nicht zuletzt für die Ökonomie der sogenannten "Wissensgesellschaft". In der Arbeitswelt der New Economy stehen die "User" der informationstechnischen Netze den "neuen Massenarbeitern" der Informationsverarbeitung gegenüber. "Der typische Informatikanwender ist männlich, jünger als 35 Jahre, verfügt über einen höheren Bildungsabschluss, bezieht ein gehobenes Einkommen, ist Städter und spricht englisch. Er hat so gut wie nichts mit den neuen Fließbandarbeitern der Informatik gemein, etwa den Telefonassistenten, die rund um die Uhr schichtarbeiten, um die Hotlines der Anbieter 24 Stunden am Tag besetzt zu halten, oder etwa den Netsurfern, die für die Bestückung von Adreßdateien oder HTLM-Servern zuständig sind und, isoliert und bar jeglicher Interessenvertretung (etwa durch Personalräte), bis zum Umfallen arbeiten." (Bourdieu 2000: 6). Die "digitale Spaltung" der Gesellschaft läuft also nicht nur entlang der sozio-kulturell ungleich verteilten Fähigkeiten, sich der neuen Informations- und Kommunikationsmedien zu bedienen; sie findet ihr Pendant auch in der neuen Arbeitswelt.

Ein zweiter Trend besteht in einer deutlichen Zunahme von selbständiger Erwerbstätigkeit. Allein zwischen 1991 und 1998 ist die Zahl der Selbständigen von knapp 3 Millionen auf 3,6 Millionen angestiegen, was ein Wachstum von 18,3 % bedeutet (Fachinger/Oelschläger 2000: 9). Dabei geht der Selbständigenstatus keineswegs immer mit privilegierten Lebens- und Einkommenslagen einher. Die Streubreite von Einkommen und sozialer Sicherheit der Selbständigenhaushalte ist erheblich. 1993 erzielten 25 % der Selbständigenhaushalte ein Jahreseinkommen von unter 60.000 DM, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 5.000 DM entspricht. Das Gros der Haushalte (42,4%) lag in dem Einkommensintervall von 40.000 bis 100.000 DM (Ebd.:15ff.). Auch ein Blick in die Altersvorsorge der Selbständigen zeigt ein sehr heterogenes Bild von unterschiedlichen institutionellen Regelungen und Sicherungsniveaus. Lediglich 23 % der Selbständigen sind in obligatorischen Alterssicherungssystemen erfasst, 77 % arbeiten ohne verbindliche Alterssicherung (Ebd.: 24).

Diese Daten signalisieren durchaus die Gefahr zukünftiger Unterversorgung unter Selbständigen. Denn durch das Lohn- und Beitragsprinzip werden die Verwerfungen der Arbeitswelt in die sozialen Schutzsysteme hinein verlängert und programmieren im Alter und bei Arbeitslosigkeit Probleme der sozialen Absicherung vor. Auch auf diese Entwicklungen muss die Sozialpolitik mit dem Wandel des sozialstaatlichen Interventionstyps reagieren. Konnte soziale Sicherheit im Industriekapitalismus (relativ) erfolgreich über das Institut des "Normalarbeitverhältnisses" organisiert werden, erweist sich heute zunehmend eine neue Kombination aus mindestsichernden und optionalen Elementen in der Arbeits- und Sozialverfassung als notwendig. Drei Reformkomponenten sind besonders wichtig:

(1) Zum einen eine Ausweitung von Beitragspflicht und Versicherungsschutz. Vor allem im deutschen Rentenversicherungssystem ist das Ziel der Lebensstandardssicherung in der Regel nur über Anwartschaften aus einer lebenslangen, stets durchschnittlich entlohnten Erwerbstätigkeit in einem Normalarbeitsverhältnis zu erreichen. Dies stößt angesichts der geschilderten Entwicklungen zunehmend auf Probleme. Notwendig ist daher eine Universalisierung des Geltungsbereichs insbesondere der Rentenversicherung in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung, die grundsätzlich alle Formen der Erwerbsarbeit versichert.

(2) Zweitens bedarf es eines Ausbaus mindestsichernder Elemente in der Alters- und Arbeitslosensicherung. Wenn durch reduzierte Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechungen oder Niedriglöhne die Einkommen aus Erwerbsarbeit nicht ausreichen, um unter Geltung des Äquivalenzprinzips ausreichende Anwartschaften in den sozialen Sicherungssystemen aufbauen zu können, bedarf es der Aufstockung unzureichender Ansprüche, um Armut in sozialen Risikolagen zu vermeiden. Die Gewerkschaften fordern deshalb seit längerer Zeit die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die perspektivisch mit einer zu reformierenden Sozialhilfe harmonisiert werden müsste.

(3) Drittens werden sich die sozialen Sicherungssysteme stärker als heute auf die Wechsel innerhalb der Erwerbsbiografien einzustellen haben. Nicht immer ist der Wechsel zwischen Teil- und Vollzeit, abhängiger und selbstständiger Tätigkeit usw. auf Zwänge zurückzuführen, mitunter entspricht er durchaus den sich im Laufe der Biografie wandelnden Erwerbsneigungen der Menschen. Auch darauf haben die sozialen Sicherungssysteme zu reagieren. Gefordert sind vor allem soziale Optionsregelungen einer Gestaltung von Unterbrechung, Dauer, Lage, Verteilung und Beendigung von Erwerbsarbeit, ohne dass es zu einer Gefährdung der sozialen Sicherung kommt. Dies liefe auf eine Relativierung der bisherigen Dominanz des Normalarbeitsverhältnisses dergestalt hinaus, dass ihm weitere sozial geschützte Wahlmöglichkeiten im Sinne regulierter Optionen an die Seite gestellt werden, deren Wahrnehmung ohne geschlechtsspezifische Diskriminierungen zu gewährleisten wäre.

2. Die investive Funktion

Im Zuge der Verabsolutierung staatlicher Konsolidierungspolitik haben vor allem die öffentlichen Investitionen in die gesellschaftliche Infrastruktur gelitten. Lag ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt in den 70er Jahren noch bei rund 5 %, so ist er bis 1999 auf den Tiefpunkt von 1,4 % gesunken; alleine seit 1992 wurde das öffentliche Investitionsvolumen um fast ein Drittel reduziert. Selbst die Deutsche Bundesbank, wahrlich keine Freundin staatlicher Wirtschaftsaktivitäten, hat unlängst vor Schäden in der wirtschaftlichen Infrastruktur und den entsprechenden negativen Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Standortes gewarnt.

Notwendig wäre also eine wirtschaftspolitische Rehabilitierung und folgend eine Ausweitung öffentlicher Investitionen, die heute vielfach als Relikt alt-keynesianischer Makropolitik abgetan werden. Übersehen wird dabei, dass öffentliche Infrastrukturinvestitionen den Vorteil multifunktionaler Effekte besitzen. Sie erhöhen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, wo sie zur Verbesserung der infrastrukturellen Angebotsbedingungen der Wirtschaft beitragen; sie steigern die soziale Lebensqualität der Menschen, wo sie im Bereich der Kindererziehung, der Gesundheitsversorgung, des Wohnungs- und Städtebaus usw. die sozialen Lebensbedingungen verbessern; sie leisten einen Beitrag zum nachhaltigen Umbau der Industriegesellschaft, wo sie ökologische Innovationen fördern und der Entsorgung umweltschädlicher Produkte und Stoffe dienen; und sie heben schließlich den gesellschaftlichen Beschäftigungsstand, in dem sie in all den genannten Sektoren zur Expansion vor allem dienstleistungsorientierter Tätigkeiten beitragen.

Das zweite zentrale Feld einer investiven Sozialpolitik ist das Bildungs- und Wissenschaftssystem. Wenn Wissen und Informationen die Schlüsselressourcen der Zukunft sind und die Fähigkeit zur Verarbeitung von Informationen zur Schlüsselqualifikation wird, dann ist die Gestaltung der gesellschaftlichen Voraussetzungen der Informationsverwertung eine Schlüsselaufgabe demokratischer Modernisierungspolitik. Hier sind vor allem zwei Akteure gefragt, die Wirtschaft und die öffentliche Hand.

Die betriebliche Aus-, Weiter- und Fortbildungspolitik hat sich zwei zentralen Problemkomplexen zu stellen: zum einen den Anforderungen, die sich aus dem Bedeutungszuwachs von IT-Fachkompetenzen und extrafunktionalen Sozialkompetenzen ergeben; zum zweiten aber den Anforderungen, die aus dem demografischen Wandel der Belegschaften resultieren. Das Demografieproblem wird üblicherweise lediglich als Herausforderung der sozialen Sicherungssysteme diskutiert. Wenig wird jedoch über die Konsequenzen nachgedacht, die aus der Schrumpfung und Alterung der Betriebsbelegschaften resultieren werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dürfte der heutige personalpolitische Umgang mit älteren ArbeitnehmerInnen schnell an Grenzen stoßen. Gerade in den expandierenden Sektoren der "neuen Wissensökonomie" reagiert man auf die immer kürzeren Halbwertzeiten beruflicher Qualifikationen mit einer permanenten Verjüngung der Belegschaften. Zukünftig wird es jedoch schwieriger werden, unverbrauchte und mit dem jeweils aktuellen Qualifikationsniveau ausgestattete Arbeitskraft auf externen Arbeitsmärkten einkaufen zu können. Dies vor allem, weil der Bedarf an diesen Fachkräften wachsen, das Angebot nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung jedoch sinken wird.

Erfreulicherweise sind in den Betrieben positive Ansätze einer Wende sichtbar. So etwa der Versuch, die altersspezifisch unterschiedlich verteilten Kompetenzen optimal miteinander zu kombinieren und somit den Bedarfen der Unternehmen und den Ansprüchen der Beschäftigten aller Altersgruppen gerecht zu werden. Vor allem an dieser Anforderung hat sich eine zukunftstaugliche Personalpolitik zu orientieren.

Der Hauptakteur im gesellschaftlichen Wissenssystem ist der Staat. Im Zuge des öffentlichen Sparwahns wurde es seit Jahren vernachlässigt. Die mit Blick auf die materielle und personelle Ausstattung oft katastrophalen Zustände an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten sind Legende. Dies ist umso problematischer, als das gesellschaftliche Bildungs- und Wissenschaftssystem nicht nur die Erzeugung, sondern auch die soziale Verteilung des "kulturellen Kapitals" (Bourdieu) einer Gesellschaft prägt. In diese Verteilung ist in den letzten zwei Jahrzehnten die Spaltungslinie sozialer Klassenherkünfte zurückgekehrt. Der Anteil von Studierenden aus sozial schwächeren Schichten ist wieder auf das Niveau vor der sozialliberalen Bildungsreform abgesunken. Dies ist (auch) aus ökonomischen Gründen fatal. Der Massenarbeiter der fordistischen Periode war der Produktionsfacharbeiter, der des Postfordismus könnte der Wissensarbeiter sein. Wenn aber Informations- und Kommunikationskenntnisse sowie Sozial- und Methodenkompetenzen erheblich an Bedeutung gewinnen, verträgt sich dies nicht mit einem Bildungssystem, das diese Fähigkeiten wieder stärker nach den Prinzipien sozialselektiver Elitenbildung verteilt. Die Anforderungen der neuen Wissensökonomie erfordern also eine umfassende Demokratisierung des und die Beseitigung sozialer Zugangsschranken zum Bildungssystem.

Was gesamtgesellschaftlich ansteht ist also nicht weniger als eine neue große Bildungsreform, die sich das Ziel eines modernen und demokratischen Wissenssystems setzt. In diesem müssten private und öffentliche Akteure nach festen Regeln und mit klaren Zuständigkeiten kooperieren, der Zugang zu den relevanten Bildungsressourcen müsste ohne soziale Schranken und in ausreichendem Umfang garantiert werden und die Bildungsangebote müssten den Anforderungen eines kontinuierlichen, lebenslangen Bildungsprozesses Rechnung tragen.

3. Die emanzipative Funktion

Die sozialstaatliche Modernisierungspolitik muss sich jedoch davor hüten, das System der ökonomischen und gesellschaftlichen Regulierung nur nach den Spielregeln der globalen Marktökonomie auszurichten. Der Sozialstaat war seit seiner Entstehung immer auch eine Institution der Marktkorrektur und -bändigung. Der marktgesteuerten Ungleichverteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen und dem Machtungleichgewicht zwischen Lohnabhängigen und Kapitalbesitzern sollte durch eine kompensierende, umverteilende und demokratisierende Politik der sozialstaatlichen Institutionen und Akteure entgegengewirkt werden. Somit erweist sich die skizzierte, stärker mindestsichernd und optional ausgerichtete Reform der Arbeit- und Sozialverfassung als notwendig, um das notwendige Maß an "De-Kommodifizierung" der Arbeitskraft inklusive seines emanzipatorischen Potentials zu sichern.

Eine andere Dimension kommt hinzu. Gerade wenn die Zwänge der globalen Standortkonkurrenz immer direkter in die Bildungspolitik hineinwirken und die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf die wettbewerbsfunktionale Komponente von Bildung lenken, braucht das, was man die "humanistisch-emanzipatorische Komponente" von Bildung nennen könnte, besondere Stärkung. Ein gesellschaftliches Bildungssystem, das auf die Vermittlung der emanzipatorischen Potenziale der Moderne, seien sie in den "kämpferischen Biographien" historischer Personen oder den Theorien der bürgerlichen und sozialistischen Aufklärung verkörpert, mag funktionale Arbeitskräfte für die New Economy hervorbringen. Es versagt aber vor der Aufgabe, der nachwachsenden Generation die kulturellen Errungenschaften der Moderne zu vermitteln und wird damit seinem zivilisatorischen Auftrag nicht gerecht.

4. Die (re-)distributive Funktion

Eine umfassende Sozialstaatsreform bedarf entsprechender Finanzressourcen. Die Kosten sozialer Rechte und die Mittel für die notwendigen sozialstaatliche Transfers müssen auch zukünftig aus den Einkommen von Kapital und/oder Arbeit finanziert werden. Dazu greift der demokratisch legitimierte Staat über Steuern und Abgaben in die Verteilung der Primäreinkommen ein, um diese nach gesellschaftlichen Vorgaben zu korrigieren.

In Deutschland lasten die Sozialstaatskosten vor allem auf dem sog. "Faktor Arbeit". Die Anteile aus Vermögens- und Kapitaleinkommen sind nach 20 Jahren standortorientierter Umverteilung auf einen historischen Tiefstand gesunken. Doch durch das Absacken der Lohnquote zugunsten der Gewinnquote droht die Finanzkrise des Sozialstaats chronisch zu werden.

Die Politik hat in jüngster Zeit auf diesen Umstand reagiert. In der Rentenversicherung ist sie dazu übergangen, durch die Senkung der Beitragssätze den Faktor Arbeit zu entlasten und die so entstandenen Finanzierungslücken aus Steuern auf gesellschaftlichen Konsum (Mehrwert- und "Ökosteuer") zu schließen. Doch auch diese vom Grundsatz her richtigen Neujustierung von Beitrags- und Steuermitteln ist vor allem verteilungspolitisch problematisch. Die Verlagerung der Sozialstaatsfinanzierung auf Konsumsteuern läuft letztlich auf eine "Umverteilung in der Klasse", auf eine Selbstfinanzierung des Sozialstaates durch die Lohnabhängigen und eine besondere Belastung vor allem niedrigerer Einkommen hinaus. Die Arbeitgeber profitieren von der Senkung der Arbeitskosten. Aber die Lohnabhängigen zahlen einen Zusatzbeitrag als Konsumenten und die Konsumquote steigt mit sinkendem Arbeit- und Sozialeinkommen. Damit folgt diese Strategie zwar dem standortpolitischen Zeitgeist, der die Entlastung des global mobilen Kapitals als den kategorischen Imperativ der grenzenlosen Wissensgesellschaft anerkennt. Aber sie verstößt gegen die Essentiales einer gerechten Gesellschaftsreform und ist aus der Perspektive einer solidarischen Sozialstaatspolitik nicht akzeptabel. Notwendig ist eine Umverteilung in anderer Richtung und dabei vor allem die stärkere Einbeziehung hoher Arbeitseinkommen sowie der Einkommen aus Produktiv-, Sach- und Geldkapital. In dieser Gestalt bleibt die Verteilungsfrage auch in der Wissensgesellschaft des 21.Jahrhunderts eine Schlüsselfrage.

Und wer ist der Träger dieses Reformprojektes?

Doch wer soll dies alles umsetzen? Mit Blick auf die aktuelle politische Landschaft mutiert diese Reformskizzeplötzlich zu einer "konkreten Utopie". Dies, obwohl die 90er Jahre in Westeuropa als eine Phase des Übergangs vom triumphierenden Neoliberalismus zur Neuen Sozialdemokratieinterpretiert werden können. Die historische Funktion des Neoliberalismus war die Destruktion der fordistischen Sozialstaatsstrukturen. Dabei war er mehr (Großbritannien) oder weniger (Deutschland) erfolgreich. Die Neue Sozialdemokratie tritt nun gleichsam das Erbe des Neoliberalismus an. Sie kann, wo der Neoliberalismus "ganze Arbeit" geleistet hat (Großbritannien) dazu übergehen, zaghafte Maßnahmen der Reregulierung durchzusetzen, die zu dem neuen Akkumulationsmodell passen. Doch sie verhilft den postfordistischen Strukturen erst richtig zum Durchbruch und vollendet die Deregulierungsarbeit, wo der Neoliberalismus durch seine politische Niederlage sie zu leisten nicht mehr in der Lage war.

In beiden Politikstrategien, bei der nachfolgenden Reregulierung wie bei der nachholenden Deregulierung spielt das Politikmodell des "Wettbewerbskorporatismus" oder der "Sozialpakte" zwischen Kapital, Arbeit und Staat eine entscheidende Rolle. Im Kern bedeutet es die Fortführung der finanzmarktgetriebenen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, allerdings nicht mittels einer politischen Konfrontationsstrategie, sondern über den Weg eines neuen Kompromissangebotes an die Lohnabhängigen und ihre Gewerkschaften.

Dieses neue Kompromissangebot trifft auf Gewerkschaften, die im Übergang zum Postfordismus in eine strukturelle Defensive geraten sind. Seit Beginn der 80er Jahre gelang es (nicht nur in Deutschland) den Gewerkschaften nicht einmal mehr, den kostenneutralen Verteilungsspielraum aus Inflation und Produktivitätszuwachs auszuschöpfen. Der Anteil der Lohnabhängigen am Volkseinkommen sank drastisch. Diese offensichtliche Schwäche der Gewerkschaften ließ zugleich die Bindekraft gegenüber den Mitgliedern schwinden. Mit Ausnahme der skandinavischen haben alle erhebliche Mitgliederverluste hinnehmen müssen. So sank der gewerkschaftliche Organisationsgrad in den letzten zwei Jahrzehnte teilweise um über zehn Prozentpunkte.

In dieser Defensivsituation sehen Teile der Gewerkschaftsapparate in dem neokorporatistischen Kompromissangebot die Chance, das organisationspolitische Überleben der Gewerkschaften zu sichern und in den Verhandlungssystemen mit Kapital und Staat Schritte bei der Bewältigung der Arbeitsmarktkrise durchsetzen zu können, die man sich über den Weg autonomer Interessenvertretung selbst nicht mehr zutraut. Doch die Hoffnung auf zunehmende Beteiligung trotz abnehmender Gegenmachtfähigkeit entpuppt sich zunehmend als Illusion, die die Gewerkschaften letztlich davon abhält, sich um die strukturellen Ursachen ihrer abnehmenden Durchsetzungsfähigkeit zu kümmern. Vor allem unterschätzt sie die Risiken ein Teilnahme an den Sozialpakten, die aus der Funktion und der internen Handlungslogik dieses Politikmodells folgen. Denn der politische Tausch, den die Neue Sozialdemokratie, anbietet, ist eine höchst asymmetrische Konstruktion. In den Modernisierungskonzepten, die über die Sozialpakte im gesellschaftlichen Konsens durchgesetzt werden sollen, sind die Interessen der Lohnabhängigen denen des Produktions- und Finanzkapitals stets untergeordnet. Gewinne und Verluste werden äußerst ungleich verteilt.

Es bedarf keiner großen politischen Fantasie, um sich die erheblichen Risiken des neokorporatistischen Politikmodells auszumalen. So kann es sich sehr schnell zu einem latenten Gefahrenherd für demokratische Entscheidungsverfahren entwickeln. Das gilt zum einen für die interne Organisation der Regierungsapparate. Der Korporatismus tendiert zu einem "starken Staat". Denn die sozialpartnerschaftlichen Aushandlungen zwischen den beteiligten Akteuren funktionieren nur, wenn der Staat notfalls auch in der Lage ist, sie gegen den Widerstand unwilliger Verhandlungspartner durchzusetzen. Dazu braucht er aber die entsprechende Macht, und er muss sicherstellen, dass nicht Teile der Regierung, etwa einzelne Minister, eine eigene Linie fahren. Was in den Medien vielfach als "Machtwort" des Kanzlers goutiert wird, ist auch ein Funktionserfordernis diese Politikmodells.

Ein zweites demokratietheoretisches Problem ergibt sich aus der Gefahr der Entmachtung des Parlaments. Wenn die gesellschaftlich relevanten Entscheidungen in den Sozialpakt-Runden getroffen werden bleibt zwar die legislative Funktion des Parlamentes formal unbeeinträchtigt. Gleichwohl werden die Diskussionen und Entscheidungen der nach der deutschen Verfassung gesetzgebenden Körperschaft in einer Weise vorgeprägt, die aus der Perspektive der demokratischen Gewaltenteilung nicht ohne Probleme ist.
Aber auch für die Gewerkschaften ist die Beteiligung an den Sozialpakten höchst riskant. Die Gewerkschaften müssen in diesen Verhandlungssystemen von den verteilungspolitischen Mitgliederinteressen "abstrahieren" und sie gegen organisationspolitische Interessen eintauschen, um im eigentlichen Sinne "bündnisfähig" zu werden (Urban 2000). Dadurch können leicht innerorganisatorische Konflikte mit erheblicher Tragweite heranwachsen. Was tun, wenn die Gewerkschaftsführung sich etwa in den Bündnisverhandlungen dazu verpflichtet hat, Beschäftigung über "bescheidene" Lohnabschlüsse zu fördern, die Mitglieder aber mit Blick auf die Gewinnsituation in den Betrieben eine aktiv umverteilende Tarifpolitik erwarten und einfordern. In dieser Situation ist die Kollision zwischen Bündnisverpflichtungen und Mitgliedererwartungen, oder wie es in der politikwissenschaftlichen Terminologie höflicher heißt: zwischen "Mitglieder- und Einflusslogik", vorprogrammiert. Diese Situation tendiert dazu, die demokratischen Meinungsbildungsverfahren, über die sich die Mitgliedererwartungen intern organisieren und artikulieren, einzuschränken, um die Konfliktintensität zu reduzieren. Es gibt nicht wenige, die insbesondere den Ablauf der Tarifrunde in der Metallindustrie in 2000 als Beleg für die Relevanz dieses Risikos interpretieren.

Die Analyse der Defizite, Zwänge und Risiken des Sozialpakt-Modells legt die gewerkschaftliche Aufkündigung der Mitarbeit in den entsprechenden Gremien nahe. Und in der Tat haben dies bereits einige (IG Medien, HBV) beschlossen. Dies ist ermutigend, aber: Die Defensive der Gewerkschaften begann nicht mit, sondern lange vor dem Bündnis für Arbeit. Das Bündnis für Arbeit ist nicht Ursache, sondern die Folge der gewerkschaftlichen Schwäche. Dies bedeutet, dass mit der Aufkündigung der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungssysteme alleine noch nicht viel gewonnen ist; sie ist sicher notwendige, aber keineswegs hinreichende Voraussetzung zur Wiedererlangung gewerkschaftlicher Autonomie. Eine mittel- und langfristig tragende Alternativstrategie zur neokorporatistischen Standortpolitik müsste z.B. auch auf einer neuen, klassenautonomen Betriebspolitik der Gewerkschaften aufbauen, die die betrieblichen Wettbewerbskoalitinen überwindet.

Doch auch dies wäre nicht hinreichend. Letztlich bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Reformbewegung. In ihr müßten die verbliebenen kritischen Intellektuellen, repolitisierte Gewerkschaften, soziale Selbsthilfeinitiativen und nicht zuletzt jene Akteure der Globalgesellschaft kooperieren, die seit geraumer Zeit anlässlich der diversen Meetings der Globaliserungsprofiteure in Erscheinung treten. Ansatzpunkte gibt es bereits: Kein Weltbank-, Währungsfonds- oder EU-Gipfel in jüngster Zeit, ohne dass sich nicht eine bunte, transnational kommunizierende Protestbewegung zu Wort meldete, zuletzt in Nizza. Auch in Deutschland regt sich allmählich wahrnehmbarer Widerstand gegen die neusozialdemokratische Kapitalisierung der Sozialversicherungen, auch wenn gerade die Gewerkschaften in ihrer Protestrolle gegen eine sozialdemokratisch geführte Regierung mitunter wie neugeborenen Elefanten bei ihren ersten Gehversuchen hin- und herwackeln. Selbst in der US-amerikanischen New Economy ist zunehmend gewerkschaftlicher Widerstand gegen überzogene Ausbeutungsverhältnisse wahrzunehmen (z.B. Kuls/Nesshöver 2000). Lange Zeit schien die soziale Opposition gegen Neoliberalismus und Neue Sozialdemokratie zur Leiche erstarrt. Doch seit geraumer Zeit läßt sich in Anlehnung an Galileo Galilei behaupteten: "Und sie bewegt sich doch!"


Literatur:
M. Aglietta (1999): Ein neues Akkumulationsregime? Hamburg.

Z. Baumann (2000): Die Moderne als Geschichte der Zeit, in: W. Fricke (Hrsg.): Arbeit, Umwelt und Technik in der Wissensgesellschaft. Bonn, S. 43-60
.
M. Baethge (2000): Der unendlich langsame Abschied vom Industrialismus und die Zukunft der Dienstleistungsbeschäftigung, in: WSI-Mitteilungen, H. 3, S.149ff.

P. Bourdieu (2000): Gegen die Macht des großen Geldes. Für eine neue europäische Aufklärung (http://www.bankwatch.de/).

U. Fachinger /A. Oelschläger (2000): Selbstständige und ihre Altersvorsorge. Sozialpolitischer Handlungsbedarf?,ZeS(Zentrum für Sozialpolitik)-Arbeitspapiere Nr.3, (Bremen).

N.Kuls/C.Nesshöver (2000): Die Streikfront für die New Economy steht, in: Handelsblatt, v. 9.8.2000.

K. Marx (1962): Das Kapital, in: Marx/Engels-Werke Bd. 23.

H.-J. Urban (Hrsg.) (2000): Beschäftigungsbündnis oder Standortpakt? Hamburg.


Marginalien:
Der Sozialstaat darf nicht zurück gestutzt werden, er muss expandieren.
Gerade die Vorstellung von der Machtlosigkeit nationalstaatlicher Politik als quasi-naturwüchsiger Folge der Globalisierung ist ideologisch.
Notwendig wäre eine wirtschaftspolitische Rehabilitierung und folgend eine Ausweitung öffentlicher Investitionen
Was gesamtgesellschaftlich ansteht ist nicht weniger als eine neue große Bildungsreform, die sich das Ziel eines modernen und demokratischen Wissenssystems setzt
Das Bündnis für Arbeit ist nicht Ursache, sondern die Folge der gewerkschaftlichen Schwäche.


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