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Sozialstaatsreform in der kapitalistischen
Wissensgesellschaft
Von Hans-Jürgen Urban
Hans-Jürgen Urban ist Abteillungsleiter bei der IG Metall
Einiges spricht dafür, dass der globale Kapitalismus in eine neue
Phase eingetreten ist. Grundlegendes hat sich verändert. Das Entwicklungsmodell
der fordistischen Periode war vor allem durch das binnenökonomische
Zusammenspiel der tayloristischen Massenproduktion mit einem standardisierten
Massenkonsum geprägt, das durch einen intervenierenden Wirtschafts-
und Sozialstaat reguliert wurde. Das neue Akkumulationsregime, das Michel
Aglietta (2000) als eines des "Vermögensbesitzes" charakterisiert,
unterscheidet sich vom alten vor allem durch zwei Elemente: Erstens den
Machtzuwachs der Akteure der globalen Finanzkapitalmärkte und die
weitreichenden Rückwirkungen auf die Handlungsbedingungen der nationalen
Wirtschaftspolitiken, die Restrukturierung der Unternehmen und die sozialen
Reproduktionsbedingungen der abhängig Beschäftigten. Zweitens
die Tertiärisierung der Wirtschaft, also die Zunahme dienstleistungsorientierter
und wissensbasierter Funktionen, nicht nur in der "New", sondern
in der Gesamtökonomie.
"Vermarktlichung" und "Entkörperung" - zwei
Basistrends
Von den umfassenden Veränderungen sei hier nur auf zwei in der Arbeitswelt
verwiesen. Erstens: Mit dem Shareholder-Value-Konzept wird die Brücke
zwischen Finanzmärkten und Unternehmenspolitiken geschlagen, auf
der die Prämissen der Geldwirtschaft in die Betriebspolitiken einwandern.
Die im Vergleich zur Realökonomie an den Finanz- und Aktienmärkten
signifikant höheren Renditen unterwerfen die Unternehmen dem Druck
einer Profitabilität, die ihre Standards aus den schnellen Gewinnen
der monetären Sphäre herleitet. Die Unternehmen reagieren mit
radikalen Kostensenkungsstrategien, bei denen sämtliche Betriebs-,
Organisations- und Arbeitsstrukturen auf den Kopf und vorhandene Arbeits-
und Sozialstandards in Frage gestellt werden. Auch die zur Zeit heftig
diskutierte Fusionswelle ist Bestandteil dieses Restrukturierungsprozesses.
Die Neustrukturierung der Unternehmen geht vielfach mit einer umfassenden
"Vermarktlichung" der betrieblichen Sozial- und Arbeitsbeziehungen
einher. Unternehmensteile, Arbeitsteams oder einzelne Beschäftigte
müssen auf innerbetrieblichen Märkten um intern zu vergebene
Aufträge konkurrieren; verlieren sie den Kostenwettbewerb mit externen
Anbietern, werden ganze Arbeitsbereiche inklusive der Arbeitsplätze
"outgesourcet". Auch die personalpolitischen Managementstrategie
wandeln sich. Zunehmend soll das traditionelle Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis
durch eine neue Form der Selbstständigkeit abgelöst werden,
bei der die einstigen Angestellten sich als "Selbst-GmbHs" oder
"Arbeitskraft-Unternehmer" organisieren und für die rationeller
Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen selbst verantwortlich sind. Vorgegeben
werden aber die Leistungspensen oder die zu erbringenden Renditen, die
von Mal zu Mal höhergeschraubt werden.
Die in das Verhalten der Beschäftigten hineingedrückten Marktzwängen
führen nicht selten dazu, dass die Schutz-, vor allem die einschlägigen
Arbeitszeitstandards "freiwillig" missachtet und eher als Zumutung
den als Schutz empfunden werden. Teils aufgrund der hohen Identifikation
mit der eigenen Arbeit, teils als Notwehrmaßnahme gegen die Überbeanspruchung
wirken die Beschäftigten an einer Sozialkonkurrenz mit, die Sozialstandards
in einen "race-to-the-bottom"-Strudel hineinzuziehen droht.
Der zweite Trend betrifft die stoffliche Spezifik informationsbasierter
Arbeit. So interpretiert Zygmunt Bauman den Wandel von der Industrie-
zur Tertiärökonomie als einen Übergang von der schweren
zur leichten Moderne, vom Hardware- zum Softwarekapitalismus. Dabei konstatiert
er eine "Entkörperung der Arbeit in der Software-Ära"
(Baumann 2000: 53) und knüpft damit an einen Gedanken an, der von
Marx erstmals zum Ausgangspunkt einer Gesellschaftsanalyse gemacht wurde.
Marx sprich bei der Analyse der menschliche Arbeitskraft von "dieser
eigentümlichen Ware, die keinen anderen Behälter hat als menschliches
Fleisch und Blut" und konstatiert: " Die Arbeitskraft existiert
nur als Anlage des lebendigen Individuums. Ihre Produktion setzt also
seine Existenz voraus." (Marx1962: 185).
Diese Existenz gerät durch den schrankenlosen Zugriff des Kapitals
immer wieder in Gefahr. Dies erfordert sozialstaatliche Regulierungen
in Form Schutzgesetzen und Kollektivverträgen, über die das
Kapital an den direkten und indirekten Existenzkosten des Arbeiters und
damit des Erhalts der Arbeitskraft beteiligt wird. Die Entkörperung
der Arbeit und die Sozialform des Arbeitskraft-Unternehmers bietet neue
Chancen, sich dieser erweiterten Kostenbeteiligung an der menschlichen
Existenz im Alter, bei Krankheit, in der Familienphase usw. zu entledigen.
Bisher musste das Kapital den "doppelt freien Lohnarbeiter"
(Marx) als Person an sich zu binden, um Mehrwert und Profit erzeugen zu
lassen. Denn dieser war nicht frei vom Lohnarbeitszwang, aber vom einzelnen
Kapitalisten. Die technologischen Bedingungen informationsbasierter Arbeit
lösen die örtliche Bindung des Produzenten an den Ort der Produktion
und somit die Zuordnung zu einem Arbeitgeber auf. Dies eröffnet die
Perspektive, nur noch die direkte Arbeit, also das Arbeitsprodukt, nicht
mehr die gesamte Arbeitskraft mit ihren unproduktiven Regenerationszeiten
einzukaufen und zu entlohnen. "Man pflanzt keinen Zitronenbaum mehr,
um eine Zitrone auspressen zu können." (Baumann 2000: 54)
Die sozialstaatsfeindlichen Akteurskonstellation
Sind die Folgen der Entkörperlichung der Arbeit noch kaum zu übersehen,
so liegen die der finanzmarktgetriebenen Globalisierung auf der Hand.
Mit Blick auf den Sozialstaat besteht der reale Kern des Problems in der
Inkongruenz der Handlungsräume, in denen sich die (auch) transnational
agierenden Unternehmen und die (vorwiegend) national agierenden Regierungen
und Gewerkschaften bewegen. Dies führt zu einer tendenziell sozialstaatsfeindlichen
Akteurskonstellation durch die Neuverteilung der Machtressourcen zwischen
den korporativen Akteuren des (nationalen) Wohlfahrtstaates, also Staat,
Kapital und Arbeit. Und dies zu Lasten derjenigen, deren Interessen und
politische Strategien auf wohlfahrtsstaatliche Regulierung setzten.
Doch die Neuverteilung der Macht- und Handlungsressourcen zu Gunsten des
Real- und vor allem des Finanzkapitals hat keineswegs dazu geführt,
dass die Nationalstaaten zu gänzlich machtlosen Riesen verkommen
wären. Gerade die Vorstellung von der Machtlosigkeit nationalstaatlicher
Politik als quasi-naturwüchsiger Folge der Globalisierung ist ideologisch.
Sie dient in der Regel dazu, unerwünschte Ansprüche an den Staat
abzublocken. Dabei belegen längst neuere Forschungsergebnisse im
Bereich der Europäischen Integration und der transnationalen Politik,
dass zwar der Nationalstaat als Handlungsebene einen Bedeutungsverlust
erfahren hat, die Nationalstaaten als politische Akteure aber keineswegs.
Im Grunde sind die Nationalstaat in allen Arenen des globalen Mehrebenensystems
sicherlich nicht die alleinigen, zumeist jedoch die einflussreichsten
Akteure. Ob die Länderegierungen auf nationalstaatlicher Ebene Handlungsspielräume
haben oder nicht wird vor allem in den globalen und den makroregionalen
Institutionen der EU entschieden, und zwar von den nationalen Regierungen
selbst.
Bisher beriefen sich die Nationalstaaten jedoch recht gerne auf die angeblich
unabänderlichen Sachzwänge des Weltmarktes und der Europäischen
Integration. So konnten sie sich von der Verantwortung für die sozialen
Folgekosten der nationalen Wettbewerbspflege der heimischen Standorte
entlasten. Die Kernelemente dieser Strategie waren der Abbau sozialstaatlicher
Leistungen, Privatisierung öffentlicher Aufgaben sowie die umfassende
Flexibilisierung und Deregulierung der Arbeits- und Sozialverfassungen.
Diese Politik hat die Gesellschaften grundlegend verändert, ist letztlich
aber gescheitert.
Verantwortlich für das Scheitern waren letztlich viele Gründe,
von denen hier nur einer genannt sei. Die Globalisierung erhöht den
Druck auf die Geschwindigkeit, mit der sich wirtschaftliche, gesellschaftliche
und politische Reformen abspielen müssen. Globalisierung bedeutet
Zwang zu beschleunigter Modernisierung. Modernisierung setzen ihrerseits
jedoch umfangreiche sozialpolitische Vor- und Zuarbeiten voraus. Die wissenschaftliche
Literatur ist voll von Belegen für die ökonomisch stabilisierende
Funktion (Sozialleistungen als Nachfrage- und Konjunkturstabilisator usw.)
des Sozialstaats; aber auch für den "gesellschaftlichen Zusatznutzen"
(Vobruba) von Sozialpolitik für wirtschaftliche und soziale Innovationen.
Diese Potenziale verfehlt eine Sozialabbaupolitik, die Sozialpolitik nur
als Wettbewerbshemmnis und nicht als Wettbewerbsvoraussetzung sieht.
Skizze einer expansiven Sozialreform
Aber genau an dieser Schnittstelle zwischen sozialer Modernisierung und
sozialstaatlicher Regulierung liegt der Schlüssel für eine moderne
Sozialstaatspolitik. Dabei führt an einer Erkenntnis kein Weg vorbei:
alle Spielarten solidarischer Modernisierung brauchen gerade im Zeitalter
der Globalisierung und des Strukturwandels nicht weniger, sondern mehr
sozialstaatliche Regulierung. Der Sozialstaat darf nicht zurück gestutzt
werden, er muss expandieren. Sozialstaatliche Expansion in diesem Sinne
bedeutet jedoch nicht einfach Mehr vom Alten, sondern durchaus auch qualitativ
Neues. Ziel müsste es sein, den gesellschaftlichen Modernisierungsprozess
auf einen gesellschaftsverträglichen Entwicklungspfad zu lenken.
Vielleicht könnte aus dieser, modernisierungspolitischen Perspektive
die zeitgeistwidrigen Formel von der expansiven Sozialpolitik etwas von
ihrem Schrecken verlieren, den sie in der standortbeflissenen Öffentlichkeit
hervorrufen dürfte. Folgende sozialstaatliche Funktionen gälte
es zu stärken.
1. Die kompensatorische Funktion
Der erwähnte Wandel hin zur Dienstleistungsökonomie vollzieht
sich vor allem in drei Sektoren: im Bereich der finanznahen Dienstleistungen
(Kreditinstitute und Versicherungen), in dem die Zahl der Erwerbstätigen
zwischen 1970 und 1997 um gut 72 % gewachsen ist; im Bereich der personennahen,
vor allem auf private Haushalte orientierten Dienstleistungstätigkeiten,
der um ca. 82 % anstieg, und schließlich bei produktionsnahen und
unternehmensbezogenen Dienstleistungen (Ingenieursleistungen, Untersuchungslabors,
DV-Dienstleistungen, FuE-Entwicklungen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungen),
bei denen die Beschäftigung gar um 132 % expandierte. Im gleichen
Zeitraum nahm die Anzahl der Erwerbstätigen im verarbeitenden Gewerbe
um knapp 31 % ab (Baethge 2000: 154).
Diese Ausdifferenzierung des Dienstleistungsspektrums geht jedoch mit
einer erheblichen sozialen Polarisierung und Ungleichheit in der Einkommensverteilung
einher. Während die finanzorientierten und produktionsnahen Dienstleistungstätigkeiten
in der Regel gut bezahlt werden sind vor allem im Bereich der personennahen
Dienstleistungen Niedriglöhne sowie weitere Einbußen bei sozialen
Rechten und sozialer Sicherheit eher die Regel als die Ausnahme. Das gilt
nicht zuletzt für die Ökonomie der sogenannten "Wissensgesellschaft".
In der Arbeitswelt der New Economy stehen die "User" der informationstechnischen
Netze den "neuen Massenarbeitern" der Informationsverarbeitung
gegenüber. "Der typische Informatikanwender ist männlich,
jünger als 35 Jahre, verfügt über einen höheren Bildungsabschluss,
bezieht ein gehobenes Einkommen, ist Städter und spricht englisch.
Er hat so gut wie nichts mit den neuen Fließbandarbeitern der Informatik
gemein, etwa den Telefonassistenten, die rund um die Uhr schichtarbeiten,
um die Hotlines der Anbieter 24 Stunden am Tag besetzt zu halten, oder
etwa den Netsurfern, die für die Bestückung von Adreßdateien
oder HTLM-Servern zuständig sind und, isoliert und bar jeglicher
Interessenvertretung (etwa durch Personalräte), bis zum Umfallen
arbeiten." (Bourdieu 2000: 6). Die "digitale Spaltung"
der Gesellschaft läuft also nicht nur entlang der sozio-kulturell
ungleich verteilten Fähigkeiten, sich der neuen Informations- und
Kommunikationsmedien zu bedienen; sie findet ihr Pendant auch in der neuen
Arbeitswelt.
Ein zweiter Trend besteht in einer deutlichen Zunahme von selbständiger
Erwerbstätigkeit. Allein zwischen 1991 und 1998 ist die Zahl der
Selbständigen von knapp 3 Millionen auf 3,6 Millionen angestiegen,
was ein Wachstum von 18,3 % bedeutet (Fachinger/Oelschläger 2000:
9). Dabei geht der Selbständigenstatus keineswegs immer mit privilegierten
Lebens- und Einkommenslagen einher. Die Streubreite von Einkommen und
sozialer Sicherheit der Selbständigenhaushalte ist erheblich. 1993
erzielten 25 % der Selbständigenhaushalte ein Jahreseinkommen von
unter 60.000 DM, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 5.000
DM entspricht. Das Gros der Haushalte (42,4%) lag in dem Einkommensintervall
von 40.000 bis 100.000 DM (Ebd.:15ff.). Auch ein Blick in die Altersvorsorge
der Selbständigen zeigt ein sehr heterogenes Bild von unterschiedlichen
institutionellen Regelungen und Sicherungsniveaus. Lediglich 23 % der
Selbständigen sind in obligatorischen Alterssicherungssystemen erfasst,
77 % arbeiten ohne verbindliche Alterssicherung (Ebd.: 24).
Diese Daten signalisieren durchaus die Gefahr zukünftiger Unterversorgung
unter Selbständigen. Denn durch das Lohn- und Beitragsprinzip werden
die Verwerfungen der Arbeitswelt in die sozialen Schutzsysteme hinein
verlängert und programmieren im Alter und bei Arbeitslosigkeit Probleme
der sozialen Absicherung vor. Auch auf diese Entwicklungen muss die Sozialpolitik
mit dem Wandel des sozialstaatlichen Interventionstyps reagieren. Konnte
soziale Sicherheit im Industriekapitalismus (relativ) erfolgreich über
das Institut des "Normalarbeitverhältnisses" organisiert
werden, erweist sich heute zunehmend eine neue Kombination aus mindestsichernden
und optionalen Elementen in der Arbeits- und Sozialverfassung als notwendig.
Drei Reformkomponenten sind besonders wichtig:
(1) Zum einen eine Ausweitung von Beitragspflicht und Versicherungsschutz.
Vor allem im deutschen Rentenversicherungssystem ist das Ziel der Lebensstandardssicherung
in der Regel nur über Anwartschaften aus einer lebenslangen, stets
durchschnittlich entlohnten Erwerbstätigkeit in einem Normalarbeitsverhältnis
zu erreichen. Dies stößt angesichts der geschilderten Entwicklungen
zunehmend auf Probleme. Notwendig ist daher eine Universalisierung des
Geltungsbereichs insbesondere der Rentenversicherung in Richtung einer
Erwerbstätigenversicherung, die grundsätzlich alle Formen der
Erwerbsarbeit versichert.
(2) Zweitens bedarf es eines Ausbaus mindestsichernder Elemente in der
Alters- und Arbeitslosensicherung. Wenn durch reduzierte Arbeitszeiten,
Arbeitsunterbrechungen oder Niedriglöhne die Einkommen aus Erwerbsarbeit
nicht ausreichen, um unter Geltung des Äquivalenzprinzips ausreichende
Anwartschaften in den sozialen Sicherungssystemen aufbauen zu können,
bedarf es der Aufstockung unzureichender Ansprüche, um Armut in sozialen
Risikolagen zu vermeiden. Die Gewerkschaften fordern deshalb seit längerer
Zeit die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in
der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die perspektivisch mit einer
zu reformierenden Sozialhilfe harmonisiert werden müsste.
(3) Drittens werden sich die sozialen Sicherungssysteme stärker als
heute auf die Wechsel innerhalb der Erwerbsbiografien einzustellen haben.
Nicht immer ist der Wechsel zwischen Teil- und Vollzeit, abhängiger
und selbstständiger Tätigkeit usw. auf Zwänge zurückzuführen,
mitunter entspricht er durchaus den sich im Laufe der Biografie wandelnden
Erwerbsneigungen der Menschen. Auch darauf haben die sozialen Sicherungssysteme
zu reagieren. Gefordert sind vor allem soziale Optionsregelungen einer
Gestaltung von Unterbrechung, Dauer, Lage, Verteilung und Beendigung von
Erwerbsarbeit, ohne dass es zu einer Gefährdung der sozialen Sicherung
kommt. Dies liefe auf eine Relativierung der bisherigen Dominanz des Normalarbeitsverhältnisses
dergestalt hinaus, dass ihm weitere sozial geschützte Wahlmöglichkeiten
im Sinne regulierter Optionen an die Seite gestellt werden, deren Wahrnehmung
ohne geschlechtsspezifische Diskriminierungen zu gewährleisten wäre.
2. Die investive Funktion
Im Zuge der Verabsolutierung staatlicher Konsolidierungspolitik haben
vor allem die öffentlichen Investitionen in die gesellschaftliche
Infrastruktur gelitten. Lag ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt in den
70er Jahren noch bei rund 5 %, so ist er bis 1999 auf den Tiefpunkt von
1,4 % gesunken; alleine seit 1992 wurde das öffentliche Investitionsvolumen
um fast ein Drittel reduziert. Selbst die Deutsche Bundesbank, wahrlich
keine Freundin staatlicher Wirtschaftsaktivitäten, hat unlängst
vor Schäden in der wirtschaftlichen Infrastruktur und den entsprechenden
negativen Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die
Attraktivität des Standortes gewarnt.
Notwendig wäre also eine wirtschaftspolitische Rehabilitierung und
folgend eine Ausweitung öffentlicher Investitionen, die heute vielfach
als Relikt alt-keynesianischer Makropolitik abgetan werden. Übersehen
wird dabei, dass öffentliche Infrastrukturinvestitionen den Vorteil
multifunktionaler Effekte besitzen. Sie erhöhen die wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit, wo sie zur Verbesserung der infrastrukturellen
Angebotsbedingungen der Wirtschaft beitragen; sie steigern die soziale
Lebensqualität der Menschen, wo sie im Bereich der Kindererziehung,
der Gesundheitsversorgung, des Wohnungs- und Städtebaus usw. die
sozialen Lebensbedingungen verbessern; sie leisten einen Beitrag zum nachhaltigen
Umbau der Industriegesellschaft, wo sie ökologische Innovationen
fördern und der Entsorgung umweltschädlicher Produkte und Stoffe
dienen; und sie heben schließlich den gesellschaftlichen Beschäftigungsstand,
in dem sie in all den genannten Sektoren zur Expansion vor allem dienstleistungsorientierter
Tätigkeiten beitragen.
Das zweite zentrale Feld einer investiven Sozialpolitik ist das Bildungs-
und Wissenschaftssystem. Wenn Wissen und Informationen die Schlüsselressourcen
der Zukunft sind und die Fähigkeit zur Verarbeitung von Informationen
zur Schlüsselqualifikation wird, dann ist die Gestaltung der gesellschaftlichen
Voraussetzungen der Informationsverwertung eine Schlüsselaufgabe
demokratischer Modernisierungspolitik. Hier sind vor allem zwei Akteure
gefragt, die Wirtschaft und die öffentliche Hand.
Die betriebliche Aus-, Weiter- und Fortbildungspolitik hat sich zwei zentralen
Problemkomplexen zu stellen: zum einen den Anforderungen, die sich aus
dem Bedeutungszuwachs von IT-Fachkompetenzen und extrafunktionalen Sozialkompetenzen
ergeben; zum zweiten aber den Anforderungen, die aus dem demografischen
Wandel der Belegschaften resultieren. Das Demografieproblem wird üblicherweise
lediglich als Herausforderung der sozialen Sicherungssysteme diskutiert.
Wenig wird jedoch über die Konsequenzen nachgedacht, die aus der
Schrumpfung und Alterung der Betriebsbelegschaften resultieren werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dürfte der heutige personalpolitische
Umgang mit älteren ArbeitnehmerInnen schnell an Grenzen stoßen.
Gerade in den expandierenden Sektoren der "neuen Wissensökonomie"
reagiert man auf die immer kürzeren Halbwertzeiten beruflicher Qualifikationen
mit einer permanenten Verjüngung der Belegschaften. Zukünftig
wird es jedoch schwieriger werden, unverbrauchte und mit dem jeweils aktuellen
Qualifikationsniveau ausgestattete Arbeitskraft auf externen Arbeitsmärkten
einkaufen zu können. Dies vor allem, weil der Bedarf an diesen Fachkräften
wachsen, das Angebot nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung
jedoch sinken wird.
Erfreulicherweise sind in den Betrieben positive Ansätze einer Wende
sichtbar. So etwa der Versuch, die altersspezifisch unterschiedlich verteilten
Kompetenzen optimal miteinander zu kombinieren und somit den Bedarfen
der Unternehmen und den Ansprüchen der Beschäftigten aller Altersgruppen
gerecht zu werden. Vor allem an dieser Anforderung hat sich eine zukunftstaugliche
Personalpolitik zu orientieren.
Der Hauptakteur im gesellschaftlichen Wissenssystem ist der Staat. Im
Zuge des öffentlichen Sparwahns wurde es seit Jahren vernachlässigt.
Die mit Blick auf die materielle und personelle Ausstattung oft katastrophalen
Zustände an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten sind
Legende. Dies ist umso problematischer, als das gesellschaftliche Bildungs-
und Wissenschaftssystem nicht nur die Erzeugung, sondern auch die soziale
Verteilung des "kulturellen Kapitals" (Bourdieu) einer Gesellschaft
prägt. In diese Verteilung ist in den letzten zwei Jahrzehnten die
Spaltungslinie sozialer Klassenherkünfte zurückgekehrt. Der
Anteil von Studierenden aus sozial schwächeren Schichten ist wieder
auf das Niveau vor der sozialliberalen Bildungsreform abgesunken. Dies
ist (auch) aus ökonomischen Gründen fatal. Der Massenarbeiter
der fordistischen Periode war der Produktionsfacharbeiter, der des Postfordismus
könnte der Wissensarbeiter sein. Wenn aber Informations- und Kommunikationskenntnisse
sowie Sozial- und Methodenkompetenzen erheblich an Bedeutung gewinnen,
verträgt sich dies nicht mit einem Bildungssystem, das diese Fähigkeiten
wieder stärker nach den Prinzipien sozialselektiver Elitenbildung
verteilt. Die Anforderungen der neuen Wissensökonomie erfordern also
eine umfassende Demokratisierung des und die Beseitigung sozialer Zugangsschranken
zum Bildungssystem.
Was gesamtgesellschaftlich ansteht ist also nicht weniger als eine neue
große Bildungsreform, die sich das Ziel eines modernen und demokratischen
Wissenssystems setzt. In diesem müssten private und öffentliche
Akteure nach festen Regeln und mit klaren Zuständigkeiten kooperieren,
der Zugang zu den relevanten Bildungsressourcen müsste ohne soziale
Schranken und in ausreichendem Umfang garantiert werden und die Bildungsangebote
müssten den Anforderungen eines kontinuierlichen, lebenslangen Bildungsprozesses
Rechnung tragen.
3. Die emanzipative Funktion
Die sozialstaatliche Modernisierungspolitik muss sich jedoch davor hüten,
das System der ökonomischen und gesellschaftlichen Regulierung nur
nach den Spielregeln der globalen Marktökonomie auszurichten. Der
Sozialstaat war seit seiner Entstehung immer auch eine Institution der
Marktkorrektur und -bändigung. Der marktgesteuerten Ungleichverteilung
von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen und dem Machtungleichgewicht
zwischen Lohnabhängigen und Kapitalbesitzern sollte durch eine kompensierende,
umverteilende und demokratisierende Politik der sozialstaatlichen Institutionen
und Akteure entgegengewirkt werden. Somit erweist sich die skizzierte,
stärker mindestsichernd und optional ausgerichtete Reform der Arbeit-
und Sozialverfassung als notwendig, um das notwendige Maß an "De-Kommodifizierung"
der Arbeitskraft inklusive seines emanzipatorischen Potentials zu sichern.
Eine andere Dimension kommt hinzu. Gerade wenn die Zwänge der globalen
Standortkonkurrenz immer direkter in die Bildungspolitik hineinwirken
und die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf die wettbewerbsfunktionale
Komponente von Bildung lenken, braucht das, was man die "humanistisch-emanzipatorische
Komponente" von Bildung nennen könnte, besondere Stärkung.
Ein gesellschaftliches Bildungssystem, das auf die Vermittlung der emanzipatorischen
Potenziale der Moderne, seien sie in den "kämpferischen Biographien"
historischer Personen oder den Theorien der bürgerlichen und sozialistischen
Aufklärung verkörpert, mag funktionale Arbeitskräfte für
die New Economy hervorbringen. Es versagt aber vor der Aufgabe, der nachwachsenden
Generation die kulturellen Errungenschaften der Moderne zu vermitteln
und wird damit seinem zivilisatorischen Auftrag nicht gerecht.
4. Die (re-)distributive Funktion
Eine umfassende Sozialstaatsreform bedarf entsprechender Finanzressourcen.
Die Kosten sozialer Rechte und die Mittel für die notwendigen sozialstaatliche
Transfers müssen auch zukünftig aus den Einkommen von Kapital
und/oder Arbeit finanziert werden. Dazu greift der demokratisch legitimierte
Staat über Steuern und Abgaben in die Verteilung der Primäreinkommen
ein, um diese nach gesellschaftlichen Vorgaben zu korrigieren.
In Deutschland lasten die Sozialstaatskosten vor allem auf dem sog. "Faktor
Arbeit". Die Anteile aus Vermögens- und Kapitaleinkommen sind
nach 20 Jahren standortorientierter Umverteilung auf einen historischen
Tiefstand gesunken. Doch durch das Absacken der Lohnquote zugunsten der
Gewinnquote droht die Finanzkrise des Sozialstaats chronisch zu werden.
Die Politik hat in jüngster Zeit auf diesen Umstand reagiert. In
der Rentenversicherung ist sie dazu übergangen, durch die Senkung
der Beitragssätze den Faktor Arbeit zu entlasten und die so entstandenen
Finanzierungslücken aus Steuern auf gesellschaftlichen Konsum (Mehrwert-
und "Ökosteuer") zu schließen. Doch auch diese vom
Grundsatz her richtigen Neujustierung von Beitrags- und Steuermitteln
ist vor allem verteilungspolitisch problematisch. Die Verlagerung der
Sozialstaatsfinanzierung auf Konsumsteuern läuft letztlich auf eine
"Umverteilung in der Klasse", auf eine Selbstfinanzierung des
Sozialstaates durch die Lohnabhängigen und eine besondere Belastung
vor allem niedrigerer Einkommen hinaus. Die Arbeitgeber profitieren von
der Senkung der Arbeitskosten. Aber die Lohnabhängigen zahlen einen
Zusatzbeitrag als Konsumenten und die Konsumquote steigt mit sinkendem
Arbeit- und Sozialeinkommen. Damit folgt diese Strategie zwar dem standortpolitischen
Zeitgeist, der die Entlastung des global mobilen Kapitals als den kategorischen
Imperativ der grenzenlosen Wissensgesellschaft anerkennt. Aber sie verstößt
gegen die Essentiales einer gerechten Gesellschaftsreform und ist aus
der Perspektive einer solidarischen Sozialstaatspolitik nicht akzeptabel.
Notwendig ist eine Umverteilung in anderer Richtung und dabei vor allem
die stärkere Einbeziehung hoher Arbeitseinkommen sowie der Einkommen
aus Produktiv-, Sach- und Geldkapital. In dieser Gestalt bleibt die Verteilungsfrage
auch in der Wissensgesellschaft des 21.Jahrhunderts eine Schlüsselfrage.
Und wer ist der Träger dieses Reformprojektes?
Doch wer soll dies alles umsetzen? Mit Blick auf die aktuelle politische
Landschaft mutiert diese Reformskizzeplötzlich zu einer "konkreten
Utopie". Dies, obwohl die 90er Jahre in Westeuropa als eine Phase
des Übergangs vom triumphierenden Neoliberalismus zur Neuen Sozialdemokratieinterpretiert
werden können. Die historische Funktion des Neoliberalismus war die
Destruktion der fordistischen Sozialstaatsstrukturen. Dabei war er mehr
(Großbritannien) oder weniger (Deutschland) erfolgreich. Die Neue
Sozialdemokratie tritt nun gleichsam das Erbe des Neoliberalismus an.
Sie kann, wo der Neoliberalismus "ganze Arbeit" geleistet hat
(Großbritannien) dazu übergehen, zaghafte Maßnahmen der
Reregulierung durchzusetzen, die zu dem neuen Akkumulationsmodell passen.
Doch sie verhilft den postfordistischen Strukturen erst richtig zum Durchbruch
und vollendet die Deregulierungsarbeit, wo der Neoliberalismus durch seine
politische Niederlage sie zu leisten nicht mehr in der Lage war.
In beiden Politikstrategien, bei der nachfolgenden Reregulierung wie bei
der nachholenden Deregulierung spielt das Politikmodell des "Wettbewerbskorporatismus"
oder der "Sozialpakte" zwischen Kapital, Arbeit und Staat eine
entscheidende Rolle. Im Kern bedeutet es die Fortführung der finanzmarktgetriebenen
Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, allerdings nicht mittels
einer politischen Konfrontationsstrategie, sondern über den Weg eines
neuen Kompromissangebotes an die Lohnabhängigen und ihre Gewerkschaften.
Dieses neue Kompromissangebot trifft auf Gewerkschaften, die im Übergang
zum Postfordismus in eine strukturelle Defensive geraten sind. Seit Beginn
der 80er Jahre gelang es (nicht nur in Deutschland) den Gewerkschaften
nicht einmal mehr, den kostenneutralen Verteilungsspielraum aus Inflation
und Produktivitätszuwachs auszuschöpfen. Der Anteil der Lohnabhängigen
am Volkseinkommen sank drastisch. Diese offensichtliche Schwäche
der Gewerkschaften ließ zugleich die Bindekraft gegenüber den
Mitgliedern schwinden. Mit Ausnahme der skandinavischen haben alle erhebliche
Mitgliederverluste hinnehmen müssen. So sank der gewerkschaftliche
Organisationsgrad in den letzten zwei Jahrzehnte teilweise um über
zehn Prozentpunkte.
In dieser Defensivsituation sehen Teile der Gewerkschaftsapparate in dem
neokorporatistischen Kompromissangebot die Chance, das organisationspolitische
Überleben der Gewerkschaften zu sichern und in den Verhandlungssystemen
mit Kapital und Staat Schritte bei der Bewältigung der Arbeitsmarktkrise
durchsetzen zu können, die man sich über den Weg autonomer Interessenvertretung
selbst nicht mehr zutraut. Doch die Hoffnung auf zunehmende Beteiligung
trotz abnehmender Gegenmachtfähigkeit entpuppt sich zunehmend als
Illusion, die die Gewerkschaften letztlich davon abhält, sich um
die strukturellen Ursachen ihrer abnehmenden Durchsetzungsfähigkeit
zu kümmern. Vor allem unterschätzt sie die Risiken ein Teilnahme
an den Sozialpakten, die aus der Funktion und der internen Handlungslogik
dieses Politikmodells folgen. Denn der politische Tausch, den die Neue
Sozialdemokratie, anbietet, ist eine höchst asymmetrische Konstruktion.
In den Modernisierungskonzepten, die über die Sozialpakte im gesellschaftlichen
Konsens durchgesetzt werden sollen, sind die Interessen der Lohnabhängigen
denen des Produktions- und Finanzkapitals stets untergeordnet. Gewinne
und Verluste werden äußerst ungleich verteilt.
Es bedarf keiner großen politischen Fantasie, um sich die erheblichen
Risiken des neokorporatistischen Politikmodells auszumalen. So kann es
sich sehr schnell zu einem latenten Gefahrenherd für demokratische
Entscheidungsverfahren entwickeln. Das gilt zum einen für die interne
Organisation der Regierungsapparate. Der Korporatismus tendiert zu einem
"starken Staat". Denn die sozialpartnerschaftlichen Aushandlungen
zwischen den beteiligten Akteuren funktionieren nur, wenn der Staat notfalls
auch in der Lage ist, sie gegen den Widerstand unwilliger Verhandlungspartner
durchzusetzen. Dazu braucht er aber die entsprechende Macht, und er muss
sicherstellen, dass nicht Teile der Regierung, etwa einzelne Minister,
eine eigene Linie fahren. Was in den Medien vielfach als "Machtwort"
des Kanzlers goutiert wird, ist auch ein Funktionserfordernis diese Politikmodells.
Ein zweites demokratietheoretisches Problem ergibt sich aus der Gefahr
der Entmachtung des Parlaments. Wenn die gesellschaftlich relevanten Entscheidungen
in den Sozialpakt-Runden getroffen werden bleibt zwar die legislative
Funktion des Parlamentes formal unbeeinträchtigt. Gleichwohl werden
die Diskussionen und Entscheidungen der nach der deutschen Verfassung
gesetzgebenden Körperschaft in einer Weise vorgeprägt, die aus
der Perspektive der demokratischen Gewaltenteilung nicht ohne Probleme
ist.
Aber auch für die Gewerkschaften ist die Beteiligung an den Sozialpakten
höchst riskant. Die Gewerkschaften müssen in diesen Verhandlungssystemen
von den verteilungspolitischen Mitgliederinteressen "abstrahieren"
und sie gegen organisationspolitische Interessen eintauschen, um im eigentlichen
Sinne "bündnisfähig" zu werden (Urban 2000). Dadurch
können leicht innerorganisatorische Konflikte mit erheblicher Tragweite
heranwachsen. Was tun, wenn die Gewerkschaftsführung sich etwa in
den Bündnisverhandlungen dazu verpflichtet hat, Beschäftigung
über "bescheidene" Lohnabschlüsse zu fördern,
die Mitglieder aber mit Blick auf die Gewinnsituation in den Betrieben
eine aktiv umverteilende Tarifpolitik erwarten und einfordern. In dieser
Situation ist die Kollision zwischen Bündnisverpflichtungen und Mitgliedererwartungen,
oder wie es in der politikwissenschaftlichen Terminologie höflicher
heißt: zwischen "Mitglieder- und Einflusslogik", vorprogrammiert.
Diese Situation tendiert dazu, die demokratischen Meinungsbildungsverfahren,
über die sich die Mitgliedererwartungen intern organisieren und artikulieren,
einzuschränken, um die Konfliktintensität zu reduzieren. Es
gibt nicht wenige, die insbesondere den Ablauf der Tarifrunde in der Metallindustrie
in 2000 als Beleg für die Relevanz dieses Risikos interpretieren.
Die Analyse der Defizite, Zwänge und Risiken des Sozialpakt-Modells
legt die gewerkschaftliche Aufkündigung der Mitarbeit in den entsprechenden
Gremien nahe. Und in der Tat haben dies bereits einige (IG Medien, HBV)
beschlossen. Dies ist ermutigend, aber: Die Defensive der Gewerkschaften
begann nicht mit, sondern lange vor dem Bündnis für Arbeit.
Das Bündnis für Arbeit ist nicht Ursache, sondern die Folge
der gewerkschaftlichen Schwäche. Dies bedeutet, dass mit der Aufkündigung
der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungssysteme alleine noch nicht viel
gewonnen ist; sie ist sicher notwendige, aber keineswegs hinreichende
Voraussetzung zur Wiedererlangung gewerkschaftlicher Autonomie. Eine mittel-
und langfristig tragende Alternativstrategie zur neokorporatistischen
Standortpolitik müsste z.B. auch auf einer neuen, klassenautonomen
Betriebspolitik der Gewerkschaften aufbauen, die die betrieblichen Wettbewerbskoalitinen
überwindet.
Doch auch dies wäre nicht hinreichend. Letztlich bedarf es einer
breiten gesellschaftlichen Reformbewegung. In ihr müßten die
verbliebenen kritischen Intellektuellen, repolitisierte Gewerkschaften,
soziale Selbsthilfeinitiativen und nicht zuletzt jene Akteure der Globalgesellschaft
kooperieren, die seit geraumer Zeit anlässlich der diversen Meetings
der Globaliserungsprofiteure in Erscheinung treten. Ansatzpunkte gibt
es bereits: Kein Weltbank-, Währungsfonds- oder EU-Gipfel in jüngster
Zeit, ohne dass sich nicht eine bunte, transnational kommunizierende Protestbewegung
zu Wort meldete, zuletzt in Nizza. Auch in Deutschland regt sich allmählich
wahrnehmbarer Widerstand gegen die neusozialdemokratische Kapitalisierung
der Sozialversicherungen, auch wenn gerade die Gewerkschaften in ihrer
Protestrolle gegen eine sozialdemokratisch geführte Regierung mitunter
wie neugeborenen Elefanten bei ihren ersten Gehversuchen hin- und herwackeln.
Selbst in der US-amerikanischen New Economy ist zunehmend gewerkschaftlicher
Widerstand gegen überzogene Ausbeutungsverhältnisse wahrzunehmen
(z.B. Kuls/Nesshöver 2000). Lange Zeit schien die soziale Opposition
gegen Neoliberalismus und Neue Sozialdemokratie zur Leiche erstarrt. Doch
seit geraumer Zeit läßt sich in Anlehnung an Galileo Galilei
behaupteten: "Und sie bewegt sich doch!"
Literatur:
M. Aglietta (1999): Ein neues Akkumulationsregime? Hamburg.
Z. Baumann (2000): Die Moderne als Geschichte der Zeit, in: W. Fricke
(Hrsg.): Arbeit, Umwelt und Technik in der Wissensgesellschaft. Bonn,
S. 43-60
.
M. Baethge (2000): Der unendlich langsame Abschied vom Industrialismus
und die Zukunft der Dienstleistungsbeschäftigung, in: WSI-Mitteilungen,
H. 3, S.149ff.
P. Bourdieu (2000): Gegen die Macht des großen Geldes. Für
eine neue europäische Aufklärung (http://www.bankwatch.de/).
U. Fachinger /A. Oelschläger (2000): Selbstständige und ihre
Altersvorsorge. Sozialpolitischer Handlungsbedarf?,ZeS(Zentrum für
Sozialpolitik)-Arbeitspapiere Nr.3, (Bremen).
N.Kuls/C.Nesshöver (2000): Die Streikfront für die New Economy
steht, in: Handelsblatt, v. 9.8.2000.
K. Marx (1962): Das Kapital, in: Marx/Engels-Werke Bd. 23.
H.-J. Urban (Hrsg.) (2000): Beschäftigungsbündnis oder Standortpakt?
Hamburg.
Marginalien:
Der Sozialstaat darf nicht zurück gestutzt werden, er muss expandieren.
Gerade die Vorstellung von der Machtlosigkeit nationalstaatlicher Politik
als quasi-naturwüchsiger Folge der Globalisierung ist ideologisch.
Notwendig wäre eine wirtschaftspolitische Rehabilitierung und folgend
eine Ausweitung öffentlicher Investitionen
Was gesamtgesellschaftlich ansteht ist nicht weniger als eine neue große
Bildungsreform, die sich das Ziel eines modernen und demokratischen Wissenssystems
setzt
Das Bündnis für Arbeit ist nicht Ursache, sondern die Folge
der gewerkschaftlichen Schwäche.
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